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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 16. September 2006, 08:39

muss ich mir sorgen machen?

hallo liebes forum!
ich habe mit ex ein kind zusammen 17 monate alt.er zahlt keinen unterhalt was ich aber nun beim juamt beantragt habe.
ich bin mit ex dermassen zerstritten es klappt null kommunikation zwischen uns.er holt den kleinen alle 14 tage von samstag auf sonntag.alleine das ist schon eine derbe zumutung fĂĽr mich weil ich mich zusammenreisse und nichts seiner beschimpfungen an mich ranlasse.jedoch diese woche wieder als ich ihn wegen der sachen des kleinen die er noch hat fragte.gingen die schimpfarien los.bis auf die unterste schublade.nun will er kleinen schon freitag.ich verneinte dieses und er will nun gemeinsammes sorgerecht beantragen damit er auch mitreden kann.
ich habe das alleinige und ist es möglich das er das beantragen kann?
ich könnte niemals mit dem gemeinsam unter diesen umständen.das wäre ja eine qual wenn ich den wegen unterschriften oder sonstigen dingen in zukunft anrufen müsste.ist ja jetzt ohne schon die qual.

gruss manuela

Daniela

Anfänger

Beiträge:

2

Samstag, 16. September 2006, 09:49

RE: muss ich mir sorgen machen?

Hallo Manuela,
also wenn ihr nicht verheiratet war, hast du sowieso das alleinige Sorgerecht, es sei denn, ihr habt eine Vereinbarung getroffen.
So gut kenne ich mich nicht aus..... tut mir leid. Aber wie gesagt, wenn das Kind unehelich geboren wurde, hast und bleibt das alleinge Sorgerecht bei dir.
Liebe GrĂĽĂźe und Kopf hoch......
Daniela
[addsig]

Gast

unregistriert

3

Samstag, 16. September 2006, 09:52

RE: muss ich mir sorgen machen?

hallo daniela!

danke fĂĽr deine antwort.wir waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige.
nur er meint jetzt das er das gemeinsamme sorgerecht will.
kann das juamt oder gericht bei solchen umständen überhaubt sowas anordnen gegen meinen willen?

gruss manuela

Allgäupower

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern/Allgäu

Beruf: Vater

4

Samstag, 16. September 2006, 10:02

RE: muss ich mir sorgen machen?

Hi Manuela, in dem Punkt des Sorgerechtes kann ich dich wohl beruhigen. Da kann er laufen und beantragen soviel er will. Solange du keine gemeinsame Sorgerechtserklärung völlig freiwillig unterschrieben hast, könnte er genau so beantragen mit einem Eimer die Nordsee ausschöpfen zu lassen. Gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Eltern geht nur mit Zustimmung der leiblichen Mutter. Also, nicht verunsichern lassen, da geht nix....
liebe GrĂĽĂźe Peter...[addsig]

Gast

unregistriert

5

Samstag, 16. September 2006, 10:10

RE: muss ich mir sorgen machen?

hallo peter!
puh.da bin ich ja beruhigt.habe nähmlich etliche sms von ihm bekommen von wegen warm einpacken und so weiter.

danke
manuela

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