Große Tochter zieht zum Opa
Hallo,
heute ist meine Große fast 17 Jahre zu ihren Opa (Exschwiegervater) gezogen.
Sie hatte jetzt über 6 Jahre bei mir gelebt und meine Exfrau hat sich nie um Sie gekümmert, ich habe auch das alleinige Sorgerecht.
Jetzt wo Sie ausgezogen ist kam sofort die Frage meiner Ex wg. Unterhaltzahlungen auf.
Ich soll jetzt natürlich den Unterhalt für meine Große zahlen (was ich auch tun werde). Aber da sie ja nicht im Haushalt meiner Exfrau wohnt müsste das doch nur hälftig sein?
Anderseits stehen noch einige 1000 € Unterhaltzahlungen meiner Exfrau aus, zudem glaub ich auch nicht das meine Ex die Hälfte an ihren Vater zahlen wird. Desweitern muß meine Ex auch noch Unterhalt für meine kleine Tocher zahlen, z.Z: wird der Unterhalt für beide Kinder von ihrem Lohn gepfändet.
Meine Große ist an einem BFZ Programm vom Arbeitsamt gemeldet und erhält dafür 211€ monatlich plus Fahrgeld.
Meine Frage; wird der zäumige Unterhalt meiner Ex berechnet und mir gut geschrieben, d.h. das was meine Ex noch offen hat an UHZ, mir weniger berechnet? Logischer weisse müßte es ja dann so laufen aber ob das gesetzlich auch so ist?
Meine Große hätte mit den 211€, plus Kindergeld, plus Unterghalt beider Elternteile 656 € müßte aber beim Exschwiegervater nichts zahlen.
Meiner Kleinen stehen 247 € plus Rückständigen Unterhalt von meiner Ex zu.
Vielleicht weiss einer eine Antwort. In den Foren hab ich leider nichts gefunden wie das mit dem Rückständigen Unterhaltszahlungen ausschaut.
Gruß Nico.
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Nico, 06.10.2006, 18:33 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]