RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen
Hm.....also wir hatten seinerzeit auch ein Haus bei Trennung. Und wir haben uns beide....ganz stark finanziell am riemen gerissen........ich habe es weiterhin bewohnt, bis zum verkauf, er zu eltern gezogen.
Bis dahin lief noch gar nichts offiziell.
Er hat weiterhin die Belastungen getragen, ich habe vom Kindergeld mich und die Kinder durchgebracht.
Somit konnten wir wenigstens ohne amtlichen Druck den Verkauf angehen (war eine absolut eklige zeit für alle, emotional, wie auch finanziell).
Und warten, bis das Haus schuldenfrei verkauft werden konnte.
Da Du aber nun schon Hartz 4 erhälst, wird das Amt klar zurückverlangen, wenn Haus verkauft ist. Nicht nur von ihm, auch von Dir.
Seine Ersparnisse muß er nicht auflösen, um Unterhalt zahlen zu können. Unterhalt ist grundsätzlich nur aus laufendem Einkommen (wozu auch Zinsen und Mieteinnahmen gehören) zu zahlen.
Also mehr wirst Du von der vestischen nicht verlangen können. Sie zahlen den Grundbedarf.....und nicht mehr.
Ihr solltet Eure Sache anderweitig nochmal durchdenken.
Ein Paar Monate ohne Vestisch fast am Hungertuch nagend, aber schuldenfrei rauskommend.
Denn bei 50/50, gehören auch Dir die 50 pro schulden, wenn Häusschen nicht schuldenfrei verkauft wird.
[addsig]