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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 16. Oktober 2006, 21:00

Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Hallo,

ich habe mich von meinem Mann getrennt, die beiden Kinder leben bei mir. Ich verdiene zur Zeit 400,00 € als geringfügig beschäftigte, in ein paar Monaten werde ich die Stundenzahl erhöhen und 800,00 € brutto verdienen. Aufgrund der Schulden durch unser gemeinsamen Haus 50/50 Besitz muss man Mann zur Zeit nur Unterhalt für uns in Höhe von 180,00 € zahlen. Kann ich mehr erwarten, wenn er jetzt von der Vestischen Arbeit zur Zahlung aufgefordert wird, weil er seine Ersparnisse auflösen muß ?

Die Blumenfrau

Gast

unregistriert

2

Montag, 16. Oktober 2006, 21:15

RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Hallo Blumenfrau.

Ich verstehe Deine Fragestellung nicht so wirklich.
Vestisch? Wer ist das?

Warum sollte er seine Ersparnisse auflösen müssen? Ihr seit verheiratet? Im Zuge der Zugewinngemeinschaft? Dann sind es doch Eure Ersparnisse. Er muß keine Ersparnisse aufbrauchen, um Unterhalt zahlen zu können.

Wer bewohnt das Haus?

Wieso verkauft Ihr es nicht?[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 16. Oktober 2006, 21:20

RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Ach ja, wie alt sind die Kinder........wäre auch noch wichtig.[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 16. Oktober 2006, 21:29

RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Hallo Aninjha,

die Vestische für Arbeit ist die ARGE. Ich bin ausgezogen, er bewohnt das Haus jetzt alleine. Wir versuchen das Haus zu verkaufen, ist aber nicht so schnell möglich, da noch eine hohe Belastung darauf ist. Da wird es schwer einen Preis zu erzielen, der die Tilgung der Restschuld und Vorfälligkeitszinsen ermöglicht. Seine Ersparnisse, weil das Geld aus einer Schenkungen seiner Eltern an Ihn besteht. Die Kiinder sind 3 und 4 Jahre alt.

Gast

unregistriert

5

Montag, 16. Oktober 2006, 21:39

RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Hm.....also wir hatten seinerzeit auch ein Haus bei Trennung. Und wir haben uns beide....ganz stark finanziell am riemen gerissen........ich habe es weiterhin bewohnt, bis zum verkauf, er zu eltern gezogen.

Bis dahin lief noch gar nichts offiziell.
Er hat weiterhin die Belastungen getragen, ich habe vom Kindergeld mich und die Kinder durchgebracht.

Somit konnten wir wenigstens ohne amtlichen Druck den Verkauf angehen (war eine absolut eklige zeit für alle, emotional, wie auch finanziell).

Und warten, bis das Haus schuldenfrei verkauft werden konnte.

Da Du aber nun schon Hartz 4 erhälst, wird das Amt klar zurückverlangen, wenn Haus verkauft ist. Nicht nur von ihm, auch von Dir.

Seine Ersparnisse muß er nicht auflösen, um Unterhalt zahlen zu können. Unterhalt ist grundsätzlich nur aus laufendem Einkommen (wozu auch Zinsen und Mieteinnahmen gehören) zu zahlen.

Also mehr wirst Du von der vestischen nicht verlangen können. Sie zahlen den Grundbedarf.....und nicht mehr.

Ihr solltet Eure Sache anderweitig nochmal durchdenken.

Ein Paar Monate ohne Vestisch fast am Hungertuch nagend, aber schuldenfrei rauskommend.

Denn bei 50/50, gehören auch Dir die 50 pro schulden, wenn Häusschen nicht schuldenfrei verkauft wird.

[addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 16. Oktober 2006, 21:50

RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Werde ich mal mit Ihm besprechen, das klingt wirklich nach der besseren Alternative als lange zurückzuzahlen, oder Schulden zu machen. Danke das hat mir sehr geholfen, die Blumenfrau.

Gast

unregistriert

7

Montag, 16. Oktober 2006, 22:09

RE: Was kann die Vestische Arbeit zurückverlangen

Kannst mir gerne auch eine Pn mal schicken, oder mail

muensterland@alleinerziehend.com

Kann natürlich nicht auf viele einzelheiten, Schritte etc. eingehen...[addsig]

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