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sonnenkinder62
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:02

Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

Hallöchen,

ich versuche mich seit Tagen durch den Papierkram zu wühlen um mir die Frage zu beantworten: Muß ich meinen Unterhalt (leben getrennt ohne vorher verheiratet gewesen zu sein) oder den des Kindes beim Antrag auf Erziehungsgeld angeben?
Ich arbeite selbst ein paar Stunden in der Woche und denke mal ich muß nur mein Einkommen angeben! Hat damit jemand Erfahrung?
Ich lebe mit meinem Kind alleine.

Vielen Dank und Grüße :-)

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:35

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

Unterhaltszahlungen gelten grundsätzlich als Einkommen.

Von daher mit angeben.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:43

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

Vielen Dank! :-)

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:45

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

D.h. ich muß den Unterhalt aber bei der Lohnsteuer auch nicht angeben, lt. meiner Beraterin. Dort müßte es doch dann auch als Einkommen gelten?!

Grüße

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:55

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

Laut Anlage U muß man doch KU angeben, oder? Sorry, so sehr vversiert bin ich mit der Steuer nicht, aber da gibt es hier eine Menge anderer, die sich auskennen.

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Steuererklärung ist was völlig anderes, wie Erziehungsgeld.

Wenn Du unter diesem Post keine Antwort erhälst, dann eröffne nochmals ein neues mit neuer Überschrift :-)[addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 24. Oktober 2006, 21:20

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

hallo,

also meiner meinung nach muss man den unterhalt fürs kind nicht angeben. wenn doch, müsste es in dem antrag eine zeile geben, in der direkt danach gefragt wird. ich glaube mich zu erinnern das nur nach unterhaltsansprüchen des antragstellers gefragt wird. .... ist aber schon so lange her :-?

bei der lohnsteuer gibt man den unterhalt nur an wenn man ihn zahlen muss *ggg*. ansonsten kann man angeben, das man keinen bzw. unter 75% unterhalt fürs kind erhält, um an den ganzen freibetrag fürs kind zu kommen (was man sich aber vorher durchrechnen sollte).

liebe grüsse, andrea

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 24. Oktober 2006, 22:33

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

hallo andrea,

ja genau, ich konnt in den Formularen auch immer nur Unterhaltsleistungen finden, d.h. was ich zahlen muß! Ich konnte auch keine Zeile finden, in der KU oder mein Unterhalt angegeben werden kann. Da steht überall nur was von irgendwelchen Einkünften wie Harz IV oder so.

In der Steuer muß lt. meiner Beraterin kein Unterhalt angegeben werden, bei nicht verheirateten, weder der KU noch der des Alleinerziehenden. Allerdings kann der, der den U. zahlt, die Summen in der Anlage U angeben. :-)

Danke nochmal und Grüße Tina :-)

Gast

unregistriert

8

Mittwoch, 25. Oktober 2006, 00:44

RE: Unterhalt bei Bundes-/Landeserziehungsgeld angeben???

Also habe grad noch mal nachgesehen (bin ja auch wissbegierig)

In meinem letzten Antrag auf Erziehungsgeld ( gestellt Januar 05) wurde nix dergleichen angegeben, da Vater und ich noch zusammenlebten.

2 Monate später neuer Antrag....wegen der Trennung.......und da mußte ich angeben (und Kopie beilegen) was Vater an KU zahlt.

Zudem Kopie von Hartz 4, weil Vater für mich nicht auch noch zahlen konnte.

Also:

So lange man, in irgendeiner Form noch ergänzend Hartz 4 bekommt.........reicht dem Versorgungsamt genau der bescheid.

@Tina, wenn Du halbes Kind auf Karte hast, geht das Amt davon aus, das DU KU erhälst............deshalb mußt du es nicht gesondert angeben
[addsig]

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