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von mona84

Katja123

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 31. Oktober 2006, 08:56

Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung?

Hallo. Ich bin neu hier und habe mal einige Fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin 22 Jahre alt und werde voraussichtlich im März 2007 entbinden. Zur Zeit beziehe ich ALG II. Vom Vater meiner kleinen ungeborenen Maus bin ich seit August 2006 getrennt. Wir haben uns im Guten getrennt.

Ich würde mir mit ihm gerne das Sorgerecht teilen und würde ihm gerne den Kinderfreibetrag "geben". Ist das überhaupt möglich?

Kann mich jemand "zwingen", vom ihm Unterhalt anzunehmen?
Solange er sich nämlich um die Kleine kümmert, würde ich ihn davon verschonen...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im Voraus

LG Katja123


[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 31. Oktober 2006, 09:45

RE: Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung?

Hallo Katja,

herzlich willkommen hier im Forum, und herzlichen Glückwunsch zu Deiner Schwangerschaft.

Ihr könnt bereits vor der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben.
Hierzu macht Ihr einen Termin beim Jugendamt. Das ist auch kostenlos.

Auf Kindsunterhalt kannst Du nicht verzichten, den Muß der Vater leisten, sofern er leistungsfähig ist.
Er ist auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, und bevor Du Hartz 4 weiter erhälst, mußt Du eigentlich prüfen lassen, ob er leistungsfähig ist.

Angenommen, er verdient nur so viel, das er KU zahlen kann/muß, ist es im Prinzip Dir überlassen, ob Du freundschaftlich drauf verzichtest, aberDu erhälst das fehlende Geld dann keinesfalls vom Staat.

Also was ich damit sagen will ist, es wird niemand überprüfen, ob er auch wirklich monatlich das Geld an Dir überweist.

Du solltest aber bedenken, das das leben mit Kind nicht gerade günstiger wird.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 31. Oktober 2006, 11:27

RE: Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung?

Zitat von »Katja123«


...
Kann mich jemand "zwingen", vom ihm Unterhalt anzunehmen?
Solange er sich nämlich um die Kleine kümmert, würde ich ihn davon verschonen...


Umgang als Druckmittel? Eigentlich keine gute Idee ... aber vielleicht habe ich das nur falsch verstanden.
Ansonsten kann Dich natürlich keiner zwingen Unterhaltszahlungen anzunehmen.

Viele Grü0e_Thomas

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 1. November 2006, 14:51

RE: Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung?

Nur vergiss eines nicht: Dein Kind hat ebenso anspruch auf diese Unterhaltszahlung. Deshalb würde ich mich an deiner Stelle mit ihm einigen, was er monatlich an Unterhalt bezahlen muss.
Denn du darfst eins nicht vergessen: DU bezahlst Windeln, Spielzeug, Kleidung, Fahrten, Medikamente, Pflegeprodukte, Bastelkram, Kinderkrippe, Kindergarten, Schule. Da kann dein Freund sicherlich einmal in der Woche "umgehen" mit ihr - die finanzielle Belastung liegt in dem Fall ausschliesslich bei dir. Und irgendwann kommt der Punkt, wo du dir sagst: Soll er doch auch zahlen, ist immerhin auch seine Tochter.

Ich hab zu meinem gesagt: Wenn Vater, dann richtig - mit allen Rechten und Pflichten. Er zahlt unterhalt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Denn: Ich betreue seine Tochter 24/7 (24 h am Tag, 7 Tage die Woche).
Auch die Pflichten gehören zur Verantwortung - nicht nur der "Spass".

Grüße

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