RE: Nur Streß mit dem Ex..
Hallo mia,
herzlich willkommen hier im Forum.
War gestern leider aus dem Chat geflogen, und wurde "unterbrochen".
Du schreibst von Bafög.
Würde Deine große das Bafög bekommen?
Weil Bafög zu beantragen steht vor Unterhalt, wenn es ihr denn zusteht.
Heißt....würde ihr Bafög zustehen, muß sie dieses beantragen, und natürlich zählt das als Einkommen, und somit würde auch der Kindsvater wohl entlastet.
Ab dem 18 Lebensjahr Deiner Tochter bist auch Du ihr zu Unterhalt verpflichtet.
Du hast Dich bisher um die Betreuung gekümmert, Vater mußte dafür zahlen.
Der Gesetzgeber sagt nun mal, ab 18 bedarf es keiner Betreuung mehr, also werden beide eltern entsprechend ihrem Einkommen rangezogen.
Es bleibt jedoch Dir überlassen, wenn Du zahlen kannst/mußt, ob Du der Tochter in Kost und Logis Deinen Anteil gewährst.
Heißt....angenommen, Du könntest /müßtest Summe x zahlen, kannst aber auch Du bestimmen, und sagen, ich gewähre Dir die Summe in Bett und Brot.
Stress seit über 10 Jahren?
Das tut nicht Not, und erschwert Dir das Leben.
Nutzt und bringt keinem was, vor allem fliesst deshalb kein Geld.
Viele hier, wären froh, wenn sie überhaupt den Mindestunterhalt bekämen.
Wie würde Rick (als ae Vater noch seiner Ex Unterhalt zahlen müssend, natürlich keinen KU bekommend,wie übrigens nicht wenige hier) so schön sagen?
Don Quichotte, der Kampf gegen die Windmühlen....
Allerdings.....sollte man/Frau mit der Zeit der Jahre das Thema abschütteln, und mit Abstand lernen, zu betrachten.
Lohnt es, die schönsten und besten Jahre seines Lebens mit ärger um den Vater zu verbringen?Verbittert das nicht mit der Zeit?
Du hast einen 30 Stunden Job, 2 gesunde Kinder....Mönsch.........da kannst doch auf den Krieg verzichten, oder? Der Dich nur mürbe macht, und wenig bringt. Sei lieber stolz auf das von Dir bisher geleistete.
Wohngeld wurde abgelehnt.....erzähltest Du im Chat.....auf Wohngeld wird auch KU als Einkommen angerechnet, wenn ich da richtig informiert bin?
Dann, würde Vater, warum auch immer, weniger zahlen müssen, dann noch mal Wohngeldantrag stellen.
Sorry, mehr kann ich Dir dazu nicht schreiben, auch wenn es nicht gerade das ist, was Du lieber lesen würdest.[addsig]