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von mona84

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

1

Donnerstag, 16. November 2006, 14:50

Zahlungspflicht auch bei Arbeitslosigkeit und geringem Verdienst

Ganzer Artikel hier nachzulesen :
http://www.123recht.net/article.asp?a=19003

Auszug -
Im entschiedenen Fall muss der geschiedene Vater Kindesunterhalt in Höhe der Regelbeträge nach der sog. Regelbetragsverordnung leisten. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Der Vater wandte im Prozess ein, dass er Arbeitslosengeld II beziehe und daneben nur monatliche Mieteinnahmen in Höhe von 244,- EUR erziele, mithin also nicht in der Lage sei, den Unterhalt zu finanzieren. Im Übrigen habe er sich auch ausreichend um eine Arbeitsstelle bemüht, aufgrund der derzeitigen Arbeitsmarktlage bisher aber leider nichts gefunden.


[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 16. November 2006, 14:57

RE: Zahlungspflicht auch bei Arbeitslosigkeit und geringem Verdienst

Hallo Bantam,

ich denke mal, ein jeder weiĂź aber, das im Endeffekt das Kind nichts sehen wird.
Denn selbig wie der Artikel oben, wird auch häufig ein fiktives Einkommen angerechnet.

Doch mal ehrlich:

Wer kann von fiktiven Einkünften was leisten? Ob Aldi demnächst fiktive Einkunftsnachweise als Bezahlmethode annimmt?

Ups, sorry, das ich es so sarkastisch schreibe, es bleibt aber immer noch dabei: Wo nix ist, kann man nichts holen. Pack einem nackten Mann in die Tasche.

:roll: [addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

3

Donnerstag, 16. November 2006, 15:17

RE: Zahlungspflicht auch bei Arbeitslosigkeit und geringem Verdienst

Hallo Aninjha

Du hast schon recht.
Aber dieses Urteil ist sicher eine kleine Hilfe für die AE Mütter & Väter, wo sich die/der Unterhaltsverpflichte zusätzlich mit dunklen Nebeneinkünften ein tolles Leben ermöglicht aber meint, er lebe nur von Hartz4, kann deshalb nichts für die Kinder zahlen.

GruĂź bantam[addsig]

Kijara

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Lk TĂĽbingen

Beruf: zur Zeit im Erziehungsjahr

4

Freitag, 17. November 2006, 07:01

RE: Zahlungspflicht auch bei Arbeitslosigkeit und geringem Verdienst

Hier muss ich Dir recht geben.Mich ärgert so was auch immer wieder.
Ich gebe euch mal ein Beispiel.
Mein Ex jammert auch immer rum ja er wäre jetzt ein armes Schwein.
Kann sich aber einen Urlaub leisten,einen Arena -Decoder eine neue Anlage.
Da wiederspricht sich doch alles.

LG kijara[addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 17. November 2006, 08:46

RE: Zahlungspflicht auch bei Arbeitslosigkeit und geringem Verdienst

Zitat von »Kijara«


Mein Ex jammert auch immer rum ja er wäre jetzt ein armes Schwein.
Kann sich aber einen Urlaub leisten,einen Arena -Decoder eine neue Anlage.


LG kijara


Hallo Kijara,

ist Dir noch nie im Leben aufgefallen, das die, die am meisten jammern, gar nicht unbedingt das wenigste haben?

Und wenn Ex sich einen Urlaub und eine Putzfrau leisten kann, so ist es, mal hart formuliert, seine Sache, und niemandem andere sein.

Nicht einmal. wenn er keinen Unterhalt zahlt, könnten ja Schenkungen sein.

Aber okay. Ist man nun total mißgünstig, kann man dem Ex ja diese Dinge wegpfänden lassen, wenn er keinen KU zahlt.

Und zahlt er KU gilt das Prinzip: Er geht fĂĽr diese Dinge ja auch arbeiten, und es geht niemanden was an, wie er sein Geld ausgibt.

Und selbst finanziell recht gut gestellte jammern ständig irgendwie rum, zu wenig zu haben. Also, ist wohl wirklich etwas, was in Mode gekommen ist, im laufe der Zeit :roll:

Und die, die am Selbstbehalt leben, die haben wirklich nicht viel, und mĂĽssen fĂĽr solche Dinge hart sparen, und anderswo abstriche machen.[addsig]

Kijara

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Lk TĂĽbingen

Beruf: zur Zeit im Erziehungsjahr

6

Freitag, 17. November 2006, 09:10

RE: Zahlungspflicht auch bei Arbeitslosigkeit und geringem Verdienst

Nein er geht nicht arbeiten.Ihm wurden sogar schon zweimal die Leistungen gekĂĽrzt.Der Grund hier fĂĽr Stellenangebote wurden nicht war genommen keine eigenen Bewerbungen und so weiter.Habe alles schwarz auf weis.
Mir ging es hier bei nur darum .
Er jammert und auf der anderen Seite hört man dann solche Sachen.

Und Schenkungen sind es wirklich nicht.
Er musste vor kurzen seine Verhältnisse offen legen.
Und da kam das ganze raus.

[addsig]

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