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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

motschi

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: bad kreuznach

Beruf: hotelfachfrau

1

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:48

Wohngeld oder Alg II zuschuß

hallo,


jetzt muß ich nochmals um hilfe nachfragen.
und zwar wie schon wegen der frage nach wohngeldzuschuß bei alg I, bin ich mich nun sehr am schlau machen, da mir kein amt eine richtige antwort geben kann.
das wohnungsamt sagt ich bekomme noch wohngeld aber wieviel kann man mir erst nach berechnung des alg I sagen. dies wird wohl um die 340.-€ liegen, da ich nur teilzeitbeschäftigt war.

bei einem zuschuß für algII hat man mir gesagt ich bekäme eine gewisse summe für uns 3 mietübernahme, sowie den eigenbedarf von 345.-€ und pro kind die 207.-€.
davon gingen das kindergeld und der unterhalt der kinder ab, sowie meine alg I .nur wenn der kinder ihr geld als einkommen komplett auf die summe verrechnet werden, würden sie doch meinen selbstbehalt mit finanzieren. nun ist meine frage darf diese summe komplett abgezogen werden, oder sind es diese 207.-€ welche im prinzip ja wegfallen. und was ist mit dem alleinerziehenden zuschlag und zuschuß für meine behinderte tochter , davon sagte man mir gar nix. in einem algII rechner fand ich nähmlich das schwerbehinderte kinder bis 13 jahre einen zuschuß bekommen, bei anderen rechnern ist davon nix ersichtlich.

mein problem ist halt, daß ich mich bis dienstag entscheiden muß , ob ich algII beantrage, da man mir solange den antrag gestundet hat, damit die zeit mir nicht davon läuft. das wohnungsamt sagte mir auch es nützt nix, wenn ich alg II nur pro forma beantrage, da die arge erst rücksprache hält und es ein ewig hin und her gibt, sich dadurch alles extrem verzögert.
ich bin total in der zwickmühle da mir keiner genau sagen kann was mir wo zu steht. schließlich verringert sich ja auch das wohngeld, da freibeträge und werbekostenpauschale wegfallen.
meine letzte lohnzahlung war auch im september und die insolvenzgelder sind auch noch nicht eingereicht, da das verfahren erst eröffnet werden mußte.

ich hoffe mir kann jemand eine klare auskunft geben, damit ich wenigstens in richtung wohngeld oder algII zuschuß den richtigen schritt tun kann.

bei der berechnung der online rechner blicke ich leider auch nicht ganz durch, was nun unter dem strich noch ausgezahlt wird, oder ob da diese mietübernahme noch bei der auszahlung dabei ist.


eine recht ratlose, leider bisher zum glück nicht in dieser situation und dadurch sehr unwissende und auf rat hoffende

motschi[addsig]

inesk

unregistriert

2

Sonntag, 3. Dezember 2006, 22:54

RE: Wohngeld oder Alg II zuschuß

Hallo motschi!

Kann dir nur soviel sagen, wegen der Insolvenz deines Arbeitgebers, kannst du Insolvenzgeldvorschuss beim Arbeitsamt bezahlen.

Liebe Grüße Ines :roll:

motschi

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: bad kreuznach

Beruf: hotelfachfrau

3

Sonntag, 3. Dezember 2006, 23:03

RE: Wohngeld oder Alg II zuschuß

Hallo ines,

ja ich weiß mußte ja auch schon die papiere dafür ausfüllen, aber die abrechnungen fehlen noch von der firma, da sie lohnbuchhaltung für 5 firmen alles allein an der backe hat und somit noch nichts eingereicht werden kann

danke motschi[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 4. Dezember 2006, 07:01

RE: Wohngeld oder Alg II zuschuß

Hallo Motschi,

Zu Deiner Frage ob Kige und Unterhalt auf den Regelsatz angerechnet werden.

Leider ja.
Du kannst aber einen Zuschuss als alleierziehende beantragen.
Einen Zuschuss für Deine behinderte Tochter gibt es leider nicht.
Es sei den sie braucht eine Kostenaufwendige Ernährung dann könnte es was geben.
Bei Alg II würden Dir zustehen
345 Eur.Du
207 Regelsatz Kind 1
207 Regelsatz Kind 2
Zuschuss für Alleinerziehend.
meiner betrug 79 Euro.

Miete angemessen + Nebenkosten
abzuziehen sind 308 Euro Kindergeld und Unterhalt
anrechnungsfrei bleibt das Pflegegeld wenn Du welches bekommst.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

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