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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 31. Januar 2007, 12:48

Reform des Unterhaltsrechts, wann wird es konkret ?

Hallo liebe AE´s,

da ich mich von meinem Mann trennen möchte (8 Jahre verheiratet, 1 Tochter 7 Jahre) informiere ich mich derzeit im WWW zum neuen Unterhaltsrecht.
Meine Frage:

Tritt das neue Unterhaltsrecht jetzt wie geplant zum 01.04.2007 in Kraft?

Im folgenden ein Auszug vom Bundesjustizministerium

"Höhere Akzeptanz der Eigenverantwortung nach der Ehe: Neuere Untersuchungen zeigen, dass zwar der für die Kinder fällige Unterhalt in aller Regel "ohne Murren" gezahlt wird – was nicht zuletzt der Einführung des gemeinsamen Sorgerechts im Jahr 1998 zu verdanken ist. Beim Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ist dies aber anders und keineswegs allein auf die mangelnde Zahlungsbereitschaft des unterhaltspflichtigen Ehegatten zurückzuführen. Der Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe wird heute von beiden Seiten weitaus mehr akzeptiert als dies früher der Fall war.

Das Unterhaltsrecht muss aus diesen Veränderungen Konsequenzen ziehen. Wir brauchen mehr Verteilungsgerechtigkeit im Mangelfall. Wir wollen vor allem die Abhängigkeit der Kinder von Sozialgeld und anderen staatlichen Transferleistungen verringern. Wir wollen den Zweitfamilien eine realistische Chance geben. Und wir müssen das Unterhaltsrecht transparenter machen, damit ganz allgemein die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen steigt. Die Bundesregierung hat deshalb den Regierungsentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts beschlossen, der vor allem drei Ziele verfolgt:

1. Förderung des Kindeswohls

2. Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

3. Vereinfachung des Unterhaltsrechts"

Hier der Link für die komplette Seite
http://www.bmj.bund.de/enid/pw.html

LG

Yannes

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 31. Januar 2007, 13:00

RE: Reform des Unterhaltsrechts, wann wird es konkret ?

Hallo Yannes,

aktuell stehen noch Lesungen im Bundestag aus...

vermutet wird ein Inkrafttreten zum 01. 07. 2007, der 01. 04. 2007 ist wohl aus Zeitgründen vom Tisch...

die DDT wird zum 01. 07. 2007 angepasst

Tschau und alles Gute

Karl

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 1. Februar 2007, 11:57

RE: Reform des Unterhaltsrechts, wann wird es konkret ?

hallo yannes,

anbei ein link des bmj zum aktuellen Stand des verfahrens

http://www.bmj.bund.de/enid/0ead8f1f51c30c63ce8707ebe3ef6c83,0/Familienrecht/Unterhaltsrecht_pw.html

lg
julia

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 1. Februar 2007, 12:01

RE: Reform des Unterhaltsrechts, wann wird es konkret ?

hallo julia,

falls der link nicht funktioniert hier der text

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Am 5. April 2006 ist der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom Bundeskabinett beschlossen worden. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt (Bundesrats-Drucksache 253/06 vom 7. April 2006).

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt und in seiner Sitzung vom 19. Mai 2006 Stellung genommen (Bundesratsdrucksache Nr. 253/06 [Beschluss] vom 19. Mai 2006). Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung im Juni 2006 geäußert (Bundestagsdrucksache Nr. 16/1830 vom 15. Juni 2006, S. 37f.).

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/1830 vom 15. Juni 2006) in der Sitzung vom 29. Juni 2006 in erster Lesung beraten und beschlossen, den Entwurf an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. Oktober eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform durchgeführt. Die Sachverständigen haben den Entwurf mehrheitlich sehr positiv beurteilt. Die Ziele der Reform und deren Umsetzung im Entwurf sind überwiegend für überzeugend erachtet worden.

Aktuell wird der Entwurf in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages abschließend beraten. Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren, vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform, sind die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und der „Zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat.


lg

julia

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