RE: Reform des Unterhaltsrechts, wann wird es konkret ?
hallo julia,
falls der link nicht funktioniert hier der text
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Am 5. April 2006 ist der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom Bundeskabinett beschlossen worden. Entsprechend dem Gang des Gesetzgebungsverfahrens wurde er zunächst dem Bundesrat zugesandt (Bundesrats-Drucksache 253/06 vom 7. April 2006).
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt und in seiner Sitzung vom 19. Mai 2006 Stellung genommen (Bundesratsdrucksache Nr. 253/06 [Beschluss] vom 19. Mai 2006). Zu dieser Stellungnahme hat sich die Bundesregierung im Juni 2006 geäußert (Bundestagsdrucksache Nr. 16/1830 vom 15. Juni 2006, S. 37f.).
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache Nr. 16/1830 vom 15. Juni 2006) in der Sitzung vom 29. Juni 2006 in erster Lesung beraten und beschlossen, den Entwurf an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu überweisen.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 16. Oktober eine öffentliche Sachverständigenanhörung zur Unterhaltsrechtsreform durchgeführt. Die Sachverständigen haben den Entwurf mehrheitlich sehr positiv beurteilt. Die Ziele der Reform und deren Umsetzung im Entwurf sind überwiegend für überzeugend erachtet worden.
Aktuell wird der Entwurf in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages abschließend beraten. Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren, vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform, sind die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und der „Zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat.
lg
julia