Prozesskostenhilfe / Anwaltskosten
Seit 2003 bin ich geschieden, mein Ex-Mann zahlt schon seit 2002 kein Unterhaltsgeld mehr für seine beiden Söhne. Er war selbstständig, seit 2003 ist er insolvent und "ständig krank".
Er fährt zwar 2 - 3 mal im Jahr in Urlaub, offiziell hat er aber nur einen Teilzeitjob, so dass er die pfändbare Verdienstgrenze nicht übersteigt. Er wohnt bei einer Frau, die offiziell nur seine Vermieterin ist, in Wirklichkeit aber seine Lebensgefährtin. Dann ist er nur noch zum Teil arbeitsfähig (mit 45 J.!), da er sich eine Allergie attestieren ließ und vor einem Jahr hat er sich den Ellenbogen gebrochen - da läuft nun noch eine Reha!!
Da er jedoch als Malermeister mit BWA-Ausbildung auch/besonders eine Bürotätigkeit annehmen könnte (was er in seinem Teilzeitjob - übrigens bei seinem ehemaligen Gesellen, der nun die Firma unter seinem Namen weiterführt! bereits tut), wäre er durchaus in der Lage, mehr Geld zu verdienen, um für seine Kinder zahlen zu können.
Es geht hier ausschließlich um den Kindesunterhalt, da ich verzichtet habe und selbst arbeiten gehe.
Nun habe ich eine Anwältin konsultiert, die PKH beantragt hat. Und zwar in einer Sache gegen den Großvater väterlicherseits, der vermögend ist und daher für seinen zahlungsunfähigen /-unwilligen Sohn eintreten sollte.
Dieser Antrag wurde nun abgelehnt, da nicht hinreichend begründet wurde, ob der Vater nicht doch selbst leistungsfähig ist. Auf der anderen Seite habe ich aufgrund einer Anzeige gegen den Vater die Auskunft erhalten, er habe den Nachweis erbracht, dass es sich vergeblich um Arbeit bemüht hätte und ausserdem derzeit zu krank ist - Verweis auf das laufende Reha-Verfahren!
Nun, das verwirrt mich zum einen und die nächste Frage:
muß ich nun die Anwaltskosten für den abgelehnten PKH-Antrag zahlen?
Wie sieht das denn grundsätlich mit den Kosten aus - ich trete ja lediglich als Vormund für mein noch minderjähriges Kind auf, also beantrage gar nicht für mich selbst.
Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben, denn öffentliche Stellen, wie z. B. das Jugendamt kann man vergessen, habe ich schon versucht.
Bleibt an mir, ausser den sämtlichen Kosten für das Kind (Wohnung, Essen, Kleidung, ...) nun auch noch Gerichtsgebühr und Anwaltskosten hängen?
Das wäre ja wie eine Bestrafung für aufmuckende Mutter, die versucht, für ihr Kind ein Recht / gerechtfertigte Ansprüche einzufordern. Kann ja wohl nicht sein, oder???
[addsig]