Donnerstag, 24. Mai 2012, 17:15 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Heute, 14:49)

Want to be lucky again (Heute, 11:57)

luctifer (Heute, 10:57)

bellalu (Heute, 08:49)

Fenja73 (Gestern, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Sany

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 4. März 2007, 12:58

Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo zusammen,
ich bin seit Jahren alleinerziehend und werde im nächsten halben Jahr sehr wahrscheinlich mit meinem Freund zusammenziehen....
Meine Fragen:
1.)Ich beziehe Gehalt und ALG 2:Muss ich ALG 2 zurückzahlen?
2.)wenn wir zusammen wohnen,zählt das ab dem ersten Tag schon als eheähnliche Gemeinschaft?
Lieben Dank
sany[addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 4. März 2007, 13:17

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo Sany,

erste Frage vorweg:

Habt Ihr gemeinsames Kind/er?[addsig]

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 4. März 2007, 19:11

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Guten Abend Aninjha,

nein,wir haben keine gemeinsamen Kinder.
Wenn wir zusammen wohnen bekomme ich aber kein ALG 2 mehr,oder ?
Danke schon jetzt für Deine Antworten auf meine Fragen.
L.G
sany
PS:sorry,nicht angemeldet :roll:

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 4. März 2007, 19:38

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo Sany,

§ 7 SGB II:

"Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."

Getrennte Konten, und eine Erklärung Deines freundes, das er nicht bereit ist, für Dich aufzukommen dürften reichen, wenn keiner der obigen Punkte zutrifft.

Was natürlich nicht dauerhaft geht, denke, durch Punkt 1, wird ab 1. Jahr zusammenleben Ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 8. März 2007, 13:48

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Macht doch ne WG draus ...

Gruß

Duke_

tinchen_g

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 2. Mai 2007, 12:01

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo zusammen,

mir geht es ähnlich, auch ich habe vor im Sommer zu meinem Freund zu ziehen.

Als ich mich jetzt bei der Arge erkundigt habe, sagten die mir, dass es da keine Möglichkeit gibt, nicht als Bedarfsgemeinschaft zu gelten. Und sobald man Bedarfsgemeinschaft ist, wird das Einkommen des Partners miteinberechnet.

Ist schon paradox, mein Freund ist selbstständig und kann sich seine Arbeitszeiten zum Teil selbst festlegen. Also könnte er nach einer gewissen Zusammenwohnzeit auch auf meinen Kleinen (11 Mon) aufpassen, so dass ich wieder teilzeit arbeiten gehen könnte.
Aber durch so blöde Regelungen wird das einfach verhindert, ich finde es eine Unverschämtheit, dass davon ausgegangen wird, dass ein neuer Partner direkt für den anderen und seine Kinder komplett aufkommen soll.

@Sany: Bist du denn schon umgezogen? Hast du mir da vielleicht ein paar Infos oder Tips?

Danke und Grüße
Tina [addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 263

Danksagungen: 526

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

7

Mittwoch, 2. Mai 2007, 20:43

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Zitat von »tinchen_g«

Aber durch so blöde Regelungen wird das einfach verhindert, ich finde es eine Unverschämtheit, dass davon ausgegangen wird, dass ein neuer Partner direkt für den anderen und seine Kinder komplett aufkommen soll.


also, richtig unverschämt finde ich eure forderungen, obwohl mit zusammenzug nicht mehr bedürftig im sinne des gesetzes zu sein, ihr euch von steuerzahlerInnen allimentiren lassen wollt!

warum sollen wir eure lebensform sponsoren?? da gibt es leider genug andere, die es nötiger haben :-(

lg

rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 3. Mai 2007, 08:16

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo Rick.
Ich sehe es ähnlich wie du.
Ich werde bald geschieden. Einen neuen Partner habe ich auch. Und irgendwann möchte ich mit ihm zusammenziehen, aber nicht heiraten (wenn alles glatt läuft). Ich werde dann ja keinen EU und kein ALG2 mehr bekommen, denke ich. Mein neuer Partner möchte mich finanziell unterhalten.
Jetzt habe ich aber ein Problem:
Solange ich ALG2 bekomme, bin ich ja noch krankenversichert. Was ist aber, wenn wir eine eheähnliche Gemeinschaft bilden und ich kein ALG2 bekomme? Ich bin dann ja nicht mehr krankenversichert. Kann ich mich über meinen neuen Partner mit krankenversichern lassen??? Wir werden nicht heiraten.
Glückspilz[addsig]

Taaboo

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: schweinfurt

9

Donnerstag, 3. Mai 2007, 09:37

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

hallo glückspilz.
wenn du kein arbeitslosengeld2 mehr bekommst und somit auch nicht krankenversichert bist,kannst du dich nicht über deinen partner versichern lassen.das geht nur wenn man heiratet.mir geht es ja genauso,ich lebe mit jemanden zusammen,wir sind nicht verheiratet und ich zahle jeden monat meinen beitrag an die krankenversicherung.musste mich freiwillig versichern da ich auf grund des einkommens von meinem partner keinerlei unterstützung vom amt bekomme.er kommt auch für mich und die kinder auf.eine freundin von mir ging es auch so.sie lebte mit jemanden zusammen ,war nicht krankenversichert.jetzt wo die beiden geheiratet haben ist sie bei ihm familienversichert.

liebe grüße andrea[addsig]

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 3. Mai 2007, 11:00

RE: Eheähnliche Gemeinschaft,wenn man zusammenzieht ?

Hallo Andrea.
Ich merke, es wird immer schwieriger, die Vorstellungen und Wünsche zu verwirklichen. Ich finde es unglaublich, dass mein neuer Partner mich unterhalten soll, aber ich nicht bei ihm mit versichert sein kann. Da ich kein Geld habe, muß er meine Versicherung auch noch tragen?
Wie funktioniert das eigentlich steuerrechtlich? Hat er wenigstens da ähnliche Vorteile wie bei Verheiratete? Kann man da was machen?

Lieber Rick,
jetzt verstehe ich schon, dass manche denken wie Sany und Tina.
Glückspilz
[addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 192 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

9 Mitglieder und 183 Besucher

Ann12, Fenja73, Hannafee, jea, Mondaugenpiratin, robeki, Ruhr2010, Steffen40, warlord0