Donnerstag, 24. Mai 2012, 17:16 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Heute, 14:49)

Want to be lucky again (Heute, 11:57)

luctifer (Heute, 10:57)

bellalu (Heute, 08:49)

Fenja73 (Gestern, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Machfeddi

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 8. März 2007, 19:15

Unterhalt für meine Tochter von meiner Frau

Hallo, ich( m, 42) habe mich vor kurzem von meiner Frau getrennt. Unsere gemeinsame Tochter (14) wohnt bei mir. Meine Frau ist selbständig und ich bin Arbeiter. Leider reicht mein Einkommen gerademal um unsere Fixkosten zu decken und einen Lebensmittelgroßeinkauf. Ursprünglich hatte ich mit meiner Frau vereinbart, dass sie uns finanziell unterstützt und die Hälfte unserer Kreditrate übernimmt. Leider ist bis Dato diesbezüglich nichts passiert. Unser Kühlschrank wird immer leerer, und das Auto schreit nach Benzin.
Kann mir jemand sagen welche Möglichkeiten ich habe? Vielen Dank.[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 8. März 2007, 20:47

RE: Unterhalt für meine Tochter von meiner Frau

<fieldset style="border: 3px solid red; background-color: rgb(115, 159, 196); text-align: left;">&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;<legend style="font-weight: bold;">Stop</legend><br>
<img src="http://www.alleinerziehend.net/images/stophand.jpg" align="left">Bitte keine anonymen Postings, ohne einen Namen drunter zu setzen. Das ist schon deshalb wichtig, damit andere Euch ansprechen können! <br>
Bitte haltet Euch doch an diese einfachen Regeln, sonst müssen wir anfangen, diese Postings zu löschen<p><a href="user.php?op=userinfo&amp;uname=Steffen">Steffen</a>&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;&#8203;</p></fieldset>

hallo
wenn die tochter bei dir lebt hast du bzw. deine tochter auf jeden fall anrecht auf kindesunterhalt.diesbezüglich kannst du dich auch an das jugendamt wenden.

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 8. März 2007, 21:11

RE: Unterhalt für meine Tochter von meiner Frau

Hallo Machfeddi,

mein anonymer Vorschreiber hat Recht, du kannst dich wegen Kindesunterhalt an das Jugendamt wenden. Unterhaltsvorschuss wirst du jedoch nicht bekommen, da dein Kind über 12 Jahre ist, ihr werdet wohl eine Beistandschaft für deine Tochter einrichten können, d.h. das Jugendamt übernimmt im Auftrag deiner Tochter die Aufgabe den ihr zustehenden Kindesunterhalt einzufordern. (war das jetzt richtig formuliert? :-? )

Das Kindergeld wird aber an dich ausgezahlt, oder?

Manchmal ist es sinnvoll, wenn man sich trennt, dass man mündliche Vereinbarungen wenigstens "schriftlich" fixiert und von beiden unterschrieben wird, damit man wenigstens einen "kleinen Strohhalm" in Händen hält....gerade was die Kreditrate angeht...
Auch hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt solange ihr nicht geschieden seid, sofern du weniger verdienst als deine zukünftige Exfrau....und darfst auch von Rechtswegen her nicht darauf verzichten, hier kann dir ein Anwalt genaue Auskunft geben..)

Wenn dein Geld kaum reicht, empfehle ich dir auch mal einen Antrag auf Wohngeld beim Wohnungsamt zu stellen, bei Wohneigentum geht das auch, nennt sich jedoch "Lastenzuschuss".

LG
die Minniemaus

Machfeddi

Anfänger

Beiträge:

4

Freitag, 9. März 2007, 17:10

RE: Unterhalt für meine Tochter von meiner Frau

Ich danke Euch recht herzlich. Und, ja, das Kindergeld bekomme ich.
Gruß Machfeddi[addsig]

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 15. März 2007, 12:36

RE: Unterhalt für meine Tochter von meiner Frau

Hallo,

nimm Dir einen RA und reiche Klage beim zuständigen Familiengericht ein. Deine Tochter bekommt dann bis 12 Jahre 247 Euro laufenden Unterhalt, gleichzeitig klagst Du den bisherigen Unterhalt ein und sollten da Fristen verstrichen sein nimmst Du für die Zeit davor den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Du wirst ungefähr ein Jahr in der Vergangenheit einklagen können, wenn der Zeitraum der Trennung kürzer ist dann diesen eben.

Wichtig ist das Du dieses sofort machst ... sonst verlierst Du Geld. Erst ab Inverzugsetzung kann auch ein Anspruch gelten gemacht werden.

Gruß

Otto

Zur Zeit sind neben Ihnen 193 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

9 Mitglieder und 184 Besucher

Ann12, Fenja73, Hannafee, jea, Mondaugenpiratin, robeki, Ruhr2010, Steffen40, warlord0