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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die kĂĽche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

irli

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 13. März 2007, 12:00

50/50 Regelung

wie und wo macht man das vorallem wegen HartzIV[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 13. März 2007, 14:42

RE: 50/50 Regelung

Hallo Irli,

wenn Du und der Vater Euch einig seit, über die 50/50 Regelung, dann könnt Ihr das so für Euch untereinander beschliessen.

Umgang muĂź nur durch Jugendamt oder Gericht abgesegnet werden, wenn die Eltern keine Einigung finden, ansonsten ist es einzig und alleine Sache der Eltern.

Hartz 4 und 50% Umgang.

Nun ja, da wird es etwas kompliziert.

Beziehen beide Eltern Hartz 4?
Wie ist die Rückführung der Eltern auf den Arbeitsmarkt möglich mit dieser Umgangsregelung und und und.....

Also meine Frage wäre hier ersteinmal:

Wie ist es bei den Eltern? Wer bezieht Hartz 4....beide? Arbeitet einer? Wie alt ist das Kind?[addsig]

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