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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

danielaz

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Beiträge:

Wohnort: königsbrunn bei augsburg

1

Montag, 19. März 2007, 21:34

vater informieren?

hallo, ich habe da mal ein paat fragen?
muß ich den kindsvater nach der geburt gleich bescheid geben?
wie oft darf er sein kind sehen?
ist die beistandsschaft vom jugendamt sinnvoll?
wer hat erfahrung in so etwas und kann mir helfen?
danke im voraus.[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 19. März 2007, 22:42

RE: vater informieren?

Hallo Danieaz,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ich bin gerade sehr bestürzt über Deine Fragestellung an sich.

Ohne es mal zu werten:

Rechtlich(ihr seit net verheiratet, habt kein gemeinsames Sorgerecht vereinbart?) mußt Du dem Vater die Geburt selber nicht bekannt geben.

Und ich stelle mir grad einen frisch geborenen Wurm vor, der gar nix für kann, das er nu da ist, aber dessen Vater evtl. nicht informiert werden sollen, über sein auf der Welt sein? Da krieg ich grad die Tür nicht zu. Wir reden hier nicht über eine Handtasche, die x oder y kauft, sondern "nur" über ein Kind. Aber ja klar....warum sollte der informiert werden? Reicht ja, wenn er Zahlungsaufforderungen bekommt, oder wie?

Ist zwar grad erst Montag heute, glaube, ich sitze trotzdem im falschen Film gerade

Wie oft er sein Kind sehen darf? Tja.....einigt Euch als verantwortliche Eltern drüber. Die richterlichenLinien und psychologischen Empfehlungen bei Kleinskindern besagen: kürzer und öfter, einige Tage die Woche, für einige Stunden.

Damit überhaupt eine Beziehung etstehen kann.

Beistandschaft über Jugendamt ist nur sinnvoll, wenn der Vater leinen unterhalt zahlen kann oder will.

Ist er bereit, den gesetzl. Bestimmungen nach, Unterhalt zu zahlen, dann ist eine Beistandschaft beim Jugendamt sinnlos.

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 17. April 2007, 23:37

RE: vater informieren?


Miss-Coupland

unregistriert

4

Mittwoch, 18. April 2007, 20:08

RE: vater informieren?

Hallo,

ich denke, es hat schon seinen Grund, wenn der Vater bisher nichts von der Schwangerschaft wußte bzw. nicht einbezogen wurde. Manche Exemplare Mann signalisieren es ja auch ganz deutlich, dass sie nichts damit zu tun haben wollen - warum sollte man sie dazu zwingen ?? :-)
Es gibt sicher ab und an Fälle, in denen das Kindeswohl besser gewahrt ist, wenn ein Erzeuger nicht angegeben wird, um einem Kind Repressalien zu ersparen. Das sollte man bedenken.

Rechtlich gesehen mußt du den Erzeuger angeben, d.h. wenn einer da ist.
Ist es jemand, der sich in der Vergangenheit nicht sonderlich gut verhalten hat und dem man nicht unbedingt die Last einer Vaterschaft aufbürden möchte bzw. sogar Angst ums Kind hat - eine Bekannte von mir gab einfach an, dass sie einen Urlaubsflirt hatte und den Namen nicht wüßte. Such mal einen großen blonden Schweden namens Lars (der Name Knut ist derzeit ein wenig zu überlaufen...), der 2006 auf Mallorca war.... da kann das Amt nix tun.

Beistandschaft ist sinnvoll, wenn du jemanden angegeben hast, der aber nicht zahlen will bzw. unregelmäßig zahlt. Da kümmert sich das Amt drum. In sehr unzuverlässigen Fällen kannst du den festgesetzten Unterhalt direkt mit Hartz IV beziehen und das Amt holt ihn sich vom Kindsvater wieder.

Sobald du einen Mann als Kindsvater angibst und er stimmt dem zu, hat er auch ein Umgangsrecht.

lg

[addsig]

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