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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

cosmicblue3110

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 3. April 2007, 15:36

Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Hi ich habe ein Problem ich bin in der 25 SSW und das Amt möchte das ich den Vater nennen und dieser seine Vaterschaft anerkennt. Ich habe schon mit Ihm geredet und von ihm kam nur ob ich unsere kleine nicht zur Adoption frei geben möchte. Er will definitiv nichts mit dem Kind zu tun haben hat mich gebeten ihn aus der sache rauszuhalten und in der Lage unterhalt zu zahlen ist er auch nicht da er selber nur 320¤ vom Amt bekommt. Was sol ich denn nun machen???

Er lebt in einer festen Beziehung in der seine Freundin gerade zu ihm gezogen ist wie gesagt er kann nicht zahlen und will keinen kontakt er hat schon eine 9jährige tochter von ner anderen Frau die hat er auch noch nie gesehen da bezahlen seine Eltern den Unterhalt an das Kind.

Für Tipps bin ich sehr dankbar

lg cosmic
[addsig]

Dajole

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Rhede

Beruf: Angerstellte

2

Dienstag, 3. April 2007, 16:59

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Hallo Cosmic, warum willst du den vater denn nicht nennen? ob er etwas mit eurem kind zu tun haben will oder nicht, es bleibt auch sein kind, warum sollte da das arbeitsamt nicht bescheid wissen? er muss schließlich auch für sein kind aufkommen. ich finde es nicht richtig ihn da einfach rauszuhalten und die allgemeinheit zahlen zu lassen.

LG Dagmar
[addsig]

stern112

Anfänger

Beiträge: 13

Danksagungen: 19

Wohnort: Pfalz

Beruf: Friseurin

3

Dienstag, 3. April 2007, 17:17

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Hallo Cosmic,
es bleibt jedem selber überlassen ob er den Vater nennen will oder nicht.
Eine Freundin von mir hat einen Sohn der im Dezember 6 Jahre wurde. Der Vater von dem Jungen ist arbeitslos (schon immer) hat seinen Sohn nur ein paar mal gesehen. Die beiden hatten nie eine Beziehung.
Ihre Eltern wollten damals nicht da sie den Vater nennt, denn er war in Ihren Augen ein Asozialer. Jetzt bekommt sie von dem Jugendamt? kein Geld mehr.
Bei dem Vater wäre auch nichts zu holen gewesen. Hätte sie ihn aber angegeben, hätte sie zumindest bis zum 12. Lebensjahr Geld bekommen.
Jetzt sitzt sie da und weiß finanziell nicht weiter. Sie geht aber den ganzen Tag arbeiten.
Ob der Vater Deines Kindes das Kind wollte oder nicht, ob es geplant war oder nicht, scheiß egal. Nach Dir und Deinem Kind frägt auch niemand.
Ich würde ihn angeben, schon alleine wegen den finanziellen Gründen.

Egal wie Du Dich entscheidest, ich wünsche Dir und Deinem Kind alles Gute.
Gruß Alex :roll: [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 3. April 2007, 18:29

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Zitat von »stern112«

Jetzt bekommt sie von dem Jugendamt? kein Geld mehr.
Bei dem Vater wäre auch nichts zu holen gewesen. Hätte sie ihn aber angegeben, hätte sie zumindest bis zum 12. Lebensjahr Geld bekommen.

Gruß Alex :roll:


Das ist nicht ganz korrekt. Vom Jugendamt gibt es 72 Monate Geld, maximal jedoch bis zum 12 Lebensjahr.
Bekommt man es ab dem 1. Lebensjahr, bekommt man es halt bis zum 6......Hat nichts damit zu tun, ob Vater bekannt oder unbekannt ist.

Nichts desto trotz wird es schwierigkeiten geben, da das Amt Vater unbekannt nicht so einfach hinnehmen wird. Zudem macht man sich mit falschen Angaben straffällig.

Und für den Vater sogar erpressbar........denn er kann Dich unter Druck setzen, in dem er z.b. immer mal wieder sagt, ich gehe zum Amt, und erzähle das Du mich wissentlich verschwiegen hast......

Wer weiß, was das alles noch nach sich zieht.

Den moralischen Aspekt lasse ich nun mal aussen vor :roll:

Sei Deinem Kind ein gutes Vorbild, und sei ehrlich.....zu Dir, zu ihm.....damit Eure Mutter-Kind Beziehung nicht schon mit einer (fatalen) Lebenslüge an dem Kind beginnt.

Grüßle Aninjha

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 3. April 2007, 20:09

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

hallo cosmicblue

Irgendwie sparachlos vor soviel Ignoranz!

1. Der Vater deines Kindes hat schon ein Kind für das er nicht zahlen kann.
2. Lebt in eine "festen Beziehung"!
3. Kann keine Familie ernähren.

Sind die Sozialleistungen in diesem Staat einfach zu gut, so hervorragend dass man es sich unbedenklich leisten kann NICHT auf die wirtschaftliche und soziale Tragfähigkeit bei einer Partnerwahl zu achten?

Früher gab es auch uneheliche kinder, bekannt, aber wegen der harten Bedingungen insgesamt so wenige so dass die Gesamtnot trotz deutliche geringerer Leistungen niedriger war.

Ein Kerl der eine Frau mit einem Kind "sitzen" lies wurde eben von keiner anderen mehr ins Bett genommen!

Auch wennn sich jemand persönlich angegrififen fühlt, egal, soetwas hat eine politische Dimension! Dass sind Argumente für Konservative die Schraube deutlich anzuziehen, mit gewährter und gesellschaftliche erkämpfter Freiheit muß man auch eigenverantwortlich umgehen, sonst werden sie schnell verspielt!

werner


lucielou

Anfänger

Beiträge:

6

Mittwoch, 4. April 2007, 21:03

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Hallo,
ich stand auch vor einer ähnlichen Entscheidung!!! Tja, ich haben den Vater angegeben, und Sohn und papa sind Heute ein Herz und eine Seele!!!! Er hat mir sogar im nachhinaein einmal gedankt, dass ich Ihn angegeben habe!!!Du siehst, es kann sich alles Ändern!!!
Noch ein paar andere Gründe dn Vater anzugeben (abgesehen von denen die schon genannt wurden.)
1. Auch wenn Ihr keinen Kontakt habt, eines tages will dein Kind wissen, wer der vater ist, und den zu finden wird nicht einfach, ausser er steht in der geburtsurkunde.
2. Sollte irgendwas passieren hat das Kind nicht einmal Anspruch auf Halbwaisenrente!!! (Und: Sowas muß auch bedacht werden!)
3. Stell Dir vor unsere Geselschaft ändert sich: Villeicht hat man in der Zukunft erhebliche Nachteile wenn kein Vater auf der Geburtsurkunde

Im übrigen wird das AAmt ganz sicher sehr genau nachfragen, und wenn Du Leistungen beantragst, dann machst DU dich strafbar und nicht der Vater, der sich fein raushalten will!!!
Gruß
Lucie[addsig]

Gast

unregistriert

7

Mittwoch, 4. April 2007, 22:44

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Herr Werner, kann es sein, dass wir beide von gestern sind? Die Zeiten sind anders und übrigens, das Kind ist unnerwechs, also nur was für in spe, das mit dem ins Gewissen reden!

Und auch früher gabs so was...

lanne


Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 5. April 2007, 00:39

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Zitat von »lucielou«

und wenn Du Leistungen beantragst, dann machst DU dich strafbar und nicht der Vater, der sich fein raushalten will!!!
Gruß
Lucie


Richtg Lucie

wie ich oben schon erwähnte, Mutter macht sich strafbar. Schönes Vorbild für ein Kind, gell?

Wie hieß es früher (wei bin i ch alt) so schön?

Vorbilder sind Bilder
und Bilder hängt man auf

8-) [addsig]

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 5. April 2007, 04:53

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

@ lanne

Früher gab es das auch, aber wesentlich weniger oft! Und wir sind nicht von Gestern sondern eher vernünftig geblieben, Fortschrritt = Dummheit ? Nein!
Ins Bett gehen ohne Trauschein, ohne offizielle Verlobung, sich verlieben? Ja! Aber NUR mit einem anderen Menschen der im Prinzip als Partner in Frage kommt!

werner

Gilt für Frauen und Männer!

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 5. April 2007, 07:40

RE: Muss ich dem Arbeitsamt den Vater nennen??

Zitat von »cosmicblue3110«

Was sol ich denn nun machen???



lg cosmic


Hallo Cosmic,

um dann nochmal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen.

Wenn Du der Arge den Vater nicht mitteilst, oder auch wenn Du es tust:
Bei Berechnung der Leistungen werden sie davon ausgehen, das Vater Unterhalt zahlt, oder aber zumindest das Jugendamt Unterhaltsvorschuss, weil das Kind ein anrecht drauf hat.

Heißt:

Wenn Du nicht auf viel Geld, welches dem Kind zusteht, verzichten willst, mußt Du eh Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Dabei wird natürlich nach dem Vater gefragt.

Gebe dabei das an, was Du weißt (mit allem anderen machst Du Dich, wie oben bereits mehrfach erwähnt, strafbar), und das Jugendamt übernimmt dann schon alles, was die Vaterschaftsanerkennung angeht.

Setze Dich bitte auch schon vor Geburt mit dem Jugendamt zusammen, damit die im voraus schon arbeiten können, und die Gelder nach der Geburt auch recht zügig fliessen. Denn sonst hast Du ein großes finanzielles Problem nach der Geburt.[addsig]

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