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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Minniemaus29

unregistriert

1

Freitag, 27. April 2007, 21:21

Herabsetzung des Kindesunterhalts bei abwechselnder Betreuung nur in bestimmten Fällen

Heute zur Info als Email erhalten.......

Wenn getrennt lebende Eltern sich die Betreuung eines gemeinsamen Kindes teilen, ist es für den barunterhaltspflichtigen Elternteil naheliegend, die Zahlungen zu reduzieren. Das ist von der Rechtssprechung auch anerkannt - allerdings nur, wenn die Betreuung ungefähr die Hälfte ausmacht.

Solange das Schwergewicht bei einem Elternteil liegt - und zwar nicht nur zeitlich gesehen - soll es bei der einseitigen Unterhaltslast bleiben, entschied der Familiensenat des Bundesgerichtshofs. Im konkreten Fall hatte der Vater seine beiden Kinder in einem Umfang von ca. einem Drittel der Gesamtzeit in seiner Obhut (BGH, Urteil vom 28.2.2007, XII ZR 161/04).

LG
die Minniemaus[addsig]

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