Donnerstag, 24. Mai 2012, 20:05 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat fĂĽr Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die kĂĽche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Heute, 14:49)

Want to be lucky again (Heute, 11:57)

luctifer (Heute, 10:57)

bellalu (Heute, 08:49)

Fenja73 (Gestern, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

GLB

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 3. Mai 2007, 20:10

vaterschaftsanerkennung ohne die Mutter?

Hallo, ich bin verzweifelt und hoffe das is hier das richtige Forum fĂĽr meine Frage.

Ich bin am 27.4 Vater geworden und da fangen die schwierigkeiten auch schon an.
Die Mutter des Kindes möchte nicht aus verschiedenen Gründen (sie fühlt sich dann wie verheiratet ect.)
das ich die Vaterschaft anerkenne.

Trotz allem darf ich das Kind bisher sehen denn die Mutter pflegt (noch,wer weiss was die Zeit bringt) ein sehr gutes verhältniss zu mir.

Aber was ist wenn sich das ändert? Was ist wenn sie sagt ich darf das Kind nicht mehr sehen. ich habe ja keine rechtliche Handhabe , kein Umgangsrecht ect.

Kann ich auch ohne zustimmung von der Mutter auf dem JA in dem Wohnort von der Mutter die vaterschaftserklärung abgeben?

ich möchte jetzt auch keinen grossen Aufstand mit ihr machen sie zwingen ect. weil wie gesagt das verhältniss ja noch sehr gut ist.

Aber was kann ich rechtlich unternehmen wenn sich das ändert und ich das Kind nicht mehr sehen darf?

Wars das fĂĽr mich? darf ich nie wieder Umgang mit dem Kind haben?[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 3. Mai 2007, 20:53

RE: vaterschaftsanerkennung ohne die Mutter?

Hallo GLB

herzlich willkommen hier im Forum.

Ersteinmal groĂźes Lob, das Du Dich als angehender Vater schon Gedanken machst.

Also: Ich wĂĽrde an Deiner Stelle auch eine Vaterschaftsanerkennung anstreben, damit Du auch alle Rechte hast, an Eurem Kind, wie aber auch natĂĽrlich alle Pflichten.

Mal so grob formuliert:

Wenn die Mutter Dich wissentlich verschweigt, und z.b. Gelder vom Staat erhält (Unterhaltsvorschuss oder ALG2) für Euer Kind, macht sie sich gewissermaßen sogar strafbar.

Vielleicht solltest Du ihr das mal in der Form so erklären.

Allerdings, es reicht auch einfach mal ein Anruf beim Jugendamt, und erkläre denen die Sachlage dort mal.[addsig]

GLB

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 3. Mai 2007, 21:54

RE: vaterschaftsanerkennung ohne die Mutter?

Das komische ist, sie hatt mich schon bei Beantragung von ALG2 dort als vater angegeben nun is das Kind da und nun will sie keine vaterschaftsanerkennung mehr und den UV auch nich da sie in drei Monaten wieder arbeiten geht. :-( <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: GLB, 03.05.2007, 09:54 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 3. Mai 2007, 22:17

RE: vaterschaftsanerkennung ohne die Mutter?

Wie alt ist denn Euer Kind?

Denn: ALG 2 hätte sie nicht erhalten, wenn Du als Vater angegeben bist.

Denn Du wärest auch ihr zu Unterhalt verpflichtet.

Hoffe mal für Dich, das da nicht noch ein böses erwachen auf Dich zukommt, und Du irgendwas nachzahlen mußt.

Also wenn sie so vorgeht, und wohl auch nicht fair ist.......dann sieh zu, das Du alles regelst, um nicht irgendwann unterzugehen.

Jugendamt anrufen, Vaterschaftsanerkennung machen, regel dort auch schon mal den Umgang, und auch die von Dir zu zahlenden Unterhaltsbeiträge.

[addsig]

Salzkrabbe

Anfänger

Beiträge:

5

Freitag, 4. Mai 2007, 08:17

RE: vaterschaftsanerkennung ohne die Mutter?

Hallöchen,
eine Anerkennung ist tatsächlich nur mit ihrer Zustimmung möglich.
Stimmt die KM nicht zu, kannst du aber eine Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ( § 1600d BGB) erwirken.
Das sind zwei verschiedenen Sache, aber rechtlicher Vater wirst du bei beiden :-)

GruĂź
Krabbe[addsig]

Franziska

Anfänger

Beiträge:

Beruf: Lehrerin

6

Samstag, 5. Mai 2007, 21:14

RE: vaterschaftsanerkennung ohne die Mutter?

Hallo!
Ich möchte Dir Mut zusprechen, den gerichtlichen Weg auch zu gehen, wenn die Mutter einer Anerkennung nicht zustimmt. Bitte denke immer daran, dass es hier nicht nur um Euch beide geht, sondern um die Rechte des Kindes und Euren Pflichten dem Kind gegenüber.
Und das sage ich als alleinerziehende Mutter, die zwar froh wäre, wenn es den Vater (ich betone nochmal, den Vater des Kindes und nicht meinen süßen Sohn) nie gegeben hätte... Aber Vater ist Vater, egal ob man sich jetzt oder in 50 Jahren nicht mehr versteht.
Also bleib am Ball und lass Dich von den finanziellen Verpflichtungen nicht abschrecken!!
Liebe GrĂĽĂźe, Franziska ;-) [addsig]

Zur Zeit sind neben Ihnen 167 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

7 Mitglieder und 160 Besucher

aufdemland, Hannafee, jea, Leonies_mum2, robeki, Steffen40, supermuddi