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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Sweta

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Beiträge:

1

Dienstag, 10. Juli 2007, 11:48

Arbeitslosengeld 1 und arbeitslosengeld? Kann man was dazu verdienen, ohne das es gleich Geldkürzung

Hallo alle zusammen!

Ich hatte drei Jahre Erziehungsurlaub! Hatte mich in der Zeit auch von meinem Freund getrennt! Er hatte auch erst mal gut verdient und hatte auch gut Unterhalt bezahlt. Aber dann ist er Arbeitslos geworden und ich habe Hartz 4 beantragen müssen, was ich auch gekriegt habe. Nach drei Jahren Erziehungsurlaub, habe ich mich Arbeitslos gemeldet und hätte 522.60 Arbeitslosengeld 1 auch 1 Jahr lang gekriegt, aber es ist leider viel weniger als Hartz 4, also wird mir jetzt Hartz 4 weiterhin bezahlt und der Arbeitsamt überweißt das Arbeitslosengeld 1 an das Sozialamt und das Sozialamt überweißt mir 616,00 Euro!

Jetzt ist meine Frage: Von Arbeitsamt aus, darf ich zum Arbeitslosengeld 165, - Euro dazu verdienen ohne das mir Arbeitslosengeld gekürzt wird, aber was ist, wenn ich Arbeitlosengeld 1 und Hartz 4 zusammen kriege? Darf ich was dazu verdienen oder wird es mir was abgezogen? :-O [addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

2

Dienstag, 10. Juli 2007, 12:03

RE: Arbeitslosengeld 1 und arbeitslosengeld? Kann man was dazu verdienen, ohne das es gleich Geldkürzung

Hallo,

solange du auch nur 1 Euro vom Hartz 4 Geld beziehst, richtet es sich nach den Hartz4 Bestimmungen, nicht nach dem ALG1.
Soweit ich weiß darfst du 100 euro dazuverdienen ohne Abzug.
Mehr Zuverdienst wird % berechnet :

Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005
Ab dem 1.10.05 gibt es einen pauschalierten Grundfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 100,- Euro.

Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.

Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:

- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %

- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %


Quelle : http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi?az=read_count&om=1651&forum=DCForumID11<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: bantam, 10.07.2007, 12:04 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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