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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

pueppi1987

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hannover

1

Montag, 16. Juli 2007, 17:12

Harz 4 mit Kind?

Hallo Liebe comunity

vielleicht könnt ihr mir ja helfen

also ich habe ein paar fragen

Ich habe gerade eine Ausbildung gemacht, die ich nun aber nach dem 1.sten Jahr abbrechen muss weil ich jetzt in der 14ten Woche Schwanger bin.

nun habe ich ein paar fragen dazu weil ich ab August Harz4 bekommen werde

Mein Freund, der Vater des kindes ist noch bei mir und wenn wir beide das Sorgerecht teilen, gelte ich dann trotzdem noch als alleinerziend oder fällt dann das Geld weg (Alleinerzeiende Beihilfe,14Monate Erzieungsgeld)

ab wann muss ich eigentlich Erziehunggeld beantragen?

Mein Freund möchte nicht mit mir zusammen ziehen, was ich auch nicht möchte da weder sein Einkommen für eine kleine Familie reicht noch er selber gerne Geld weggibt (geizig) da ich nicht um jeden Cent für mein Baby betteln möchte möchte ich nun gerne wissen was mir zusteht und was ich verlieren könnte je nach dem wie weit ich ihn in unser Leben lasse

Danke für die Antworten auf meine Fragen[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 16. Juli 2007, 20:27

RE: Harz 4 mit Kind?

Zitat von »pueppi1987«


Mein Freund möchte nicht mit mir zusammen ziehen, was ich auch nicht möchte da weder sein Einkommen für eine kleine Familie reicht noch er selber gerne Geld weggibt (geizig) da ich nicht um jeden Cent für mein Baby betteln möchte möchte ich nun gerne wissen was mir zusteht und was ich verlieren könnte je nach dem wie weit ich ihn in unser Leben lasse

Danke für die Antworten auf meine Fragen


Hallo Pueppi,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Also wenn Ihr nicht zusammenziehen wollt, wird der Vater des Kindes Dir auf jeden Fall Betreuungsunterhalt zahlen müssen, und dem Kind Kindsunterhalt.

Da kann er geizig sein, wie er will. Bevor der Staat für ihn einspringt, muß er ersteinmal selber die Verantwortung übernehmen.

Frage: Wieso brichst Du die Ausbildung ab? Bestünde nicht die Möglichkeit, sie nur zu unterbrechen :-? [addsig]

pueppi1987

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hannover

3

Dienstag, 17. Juli 2007, 07:59

RE: Harz 4 mit Kind?

Leider nein, da meine Leherin mir einfach nicht die Note nur für unterbrechen geben will....

Weiß auch noch nicht...Kann ich mit dem Baby auch eine Ausbildung machen?
später dann also nächstens Jahr im August

Naja er redet jetzt schon so davon,weißt du... ich kann mir kein Kind leisten und seine Eltern sind mir da auch keine hilfe seiner Mutter denke ich immer hat da net soviel zu sagen und sein Vatr meint mir irgendwelche ratschläge zu machen die für die DDr gegolten ahben aba leider heute ja net mehr so sind...man könnte meinen er hat in seinem Leben die Kider zur Welt gebracht und Groß gezogen...

Nein zusammenziehen will er mit mir aus den oben genannten Gründen nicht weil er sagt sein ghalt reicht für nn Familie net aus und ich würde ja wenn wir zusammen ziehen nichs mehr bekommen!

Problem gut erklärt?[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

4

Dienstag, 17. Juli 2007, 08:45

RE: Harz 4 mit Kind?

Hallo pueppi,

dein "Freund" wird sich nicht aus der Verantwortung ziehen können... unabhängig davon, was er meint oder nicht möchte. Die "guten" Ratschläge des Vaters könnten auch daher kommen, dass dieser befürchtet für das zukünftige Enkelkind ebenfalls zum Unterhalt herangezogen zu werden.

Frage doch einfach mal bei der örtlichen Beratungsstelle um einen Termin.


"Leider nein, da meine Leherin mir einfach nicht die Note nur für unterbrechen geben will...."

Wieso?? Welche Ausbildung machst du? Was steht in der Ausbildungsordnung? Kann diese Ausbildung auch in Teilzeit gemacht werden? Gibt es an deiner Berufsschule/Fachschule keine Vertrauenslehrer?

Ich würde einem Ausbildungsabbruch nicht so einfach zustimmen, auch dann nicht, wenn dir eine 2. Chance versprochen wird. Macht sich in deinem Lebenslauf einfach schlecht.

Alles Gute!
Anna

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 17. Juli 2007, 09:53

RE: Harz 4 mit Kind?

Zitat von »pueppi1987«

Leider nein, da meine Leherin mir einfach nicht die Note nur für unterbrechen geben will....



Hallo,

na Gott sei Dank sind wir in Deutschland noch nicht so weit, das Deine Lehrerin das zu entscheiden hat ;-)

Ich hoffe mal, Du hast noch nichts geschmissen. Dann wende Dich sofort an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, oder an eine Regionalstelle Frau und Beruf. Setze die mit ins Boot. Die werden Dich unterstützen. Entweder bei der Überlegung: Ausbildung 1 Jahr später möglich, oder erst in 2.....oder wie es mit Deiner jetzigen Ausbildung aussieht, auch rechtlich halt. Schwangere stehen unter besonderem Schutz, auch und gerade im Arbeitsleben.


Und was Deinen Freund bzw. seine Eltern angeht.

Sie können sagen und denken was sie wollen. Deutschlands Gesetze sind so ausgelegt, das der Vater zahlen muß, sofern er kann. Ob er will oder nicht, das interessiert niemanden.

Spätestens ab dem Moment, wo Du Staatsgelder beantragst, oder das Kind geboren wurde, geht alles seinen Weg. Du bist dann verpflichtet, sein Gehalt prüfen zu lassen (kann man über das Jugendamt machen lassen), und dann geht alles seinen Lauf.

Verdient er tatsächlich zuwenig, um für Dich und das Kind zahlen zu können (auch hier bestimmen die Gesetze, weviel er verdienen darf, um zahlen zu müssen, und nicht er), dann wirst Du unterstützend ALG2 erhalten.[addsig]

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