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so fg nun absichtlich noch mal in die kĂĽche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

mausis

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 10. August 2007, 19:49

Urteil zwecks Umgang

Hallo
also ich wills kurz machen.
Mein Sohn hat ein Urteil zwecks Umgang mit seinem Vater,einmal im Monat Sonntags von 10uhr bis 17uhr.
Ich schreibe das so das mein Sohn das Urteil hat,weil er eine Anwältin hatte,die das für ihn vor Gericht so ausgehandelt hatte
Dazu möchte ich noch sagen das sein Vater eigentlich keinen Kontakt wollte,aber mein Sohn.
Soweit so gut,es kam dann zu diesem o.g. Urteil
Ein paar mal hats auch geklappt und sein Vater hat ihn geholt,bis letzte Woche.
Da hat er meinem Sohn nen Brief geschrieben,das wenn er ihn nicht grüssen würde auf der Strasse,er dann keinen Sohn mehr hätte,und somit würde es auch keinen Vater Sohn Sonntag mehr geben.
Und so wars dann auch er hat ihn am vereinbarten Sonntag nicht geholt.
Meine Frage ist jetzt: Ist somit das Urteil hinfällig oder kann er wenns ihm mal wieder danach ist kommen und sagen er will Umgang es gibt ja das Urteil.
Was ist wenn das passiert,und mein Sohn geht nicht mit?Wie wird mir das dann ausgelegt vor Gericht?
Muss ich mit Zwangsgeld/Zwangshaft rechnen?
Soll ich dem Gericht mitteilen,das er sich nicht an das Urteil hält?
Für eure Tipps wäre ich sehr dankbar
Liebe GrĂĽsse Mausis :-) :-) [addsig]

Gast

unregistriert

2

Freitag, 10. August 2007, 20:07

RE: Urteil zwecks Umgang

Zitat von »mausis«


Da hat er meinem Sohn nen Brief geschrieben,das wenn er ihn nicht grüssen würde auf der Strasse,er dann keinen Sohn mehr hätte,und somit würde es auch keinen Vater Sohn Sonntag mehr geben.

Liebe GrĂĽsse Mausis :-) :-)


Hallo mausis....

verstehe ich das richtig, das Euer Sohn seinen Vater auf der Strasse ignoriert/ĂĽbersieht?

Oder wie kommt der Vater auf solche Zeilen?

Wie alt ist denn Euer Sohn?[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

3

Freitag, 10. August 2007, 20:18

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo
sorry wollte mich halt kurz fassen
Nein mein bzw unser Sohn ignoriert seinen Vater nicht auf der Strasse
Das erstemal,so schrieb er war auf einem Fest,da hat mein Sohn nur leise hallo zu ihm gesagt weil er "nur" seinen Vater grüssen wollte und nicht seine neue Frau,die er nicht mag.Er hats halt nicht gehört.
Das zweitemal,so schrieb er,war am Badesee.Da Dachte aber mein Sohn das sein Vater jemanden anderes grĂĽssen wĂĽrde,da er nur die Hand gehoben hatte aus 15 meter Entfernung.
Sein Vater kommt nie von sich aus auf seinen Sohn zu auf der Strasse.
Es ist immer mein Sohn der als erstes grĂĽsst.
Tja und durch diese Vorfälle hat sein Vater den Kontakt abgebrochen,mit der Begründung er hätte keinen Sohn mehr und deshalb gibts auch keinen Umgang mehr
Gruss
mausis
P.S. mein sohn wird demnächst 12 <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: mausis, 10.08.2007, 08:19 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Freitag, 10. August 2007, 20:26

RE: Urteil zwecks Umgang

12.....schwieriges Alter also ;-)

Was ich nicht verstehe.....Euer Sohn erkämpft sich Umgang zum Vater, erwartet aber von diesem, das er, bei zufälligen Treffen, auf ihn zugeht?

Würde ich an Vaters Stelle auch nicht machen (kann nun nur für mich sprechen, die auch Umgangskinder hat, auch in einem solch blöden Alter).

Ich hatte bis vor guten 8 Wochen ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Tochter, momentan grüßen wir uns nicht mal mehr auf der Strasse. Und da erwarte (warte) ich momentan auf den ersten Schritt meiner Tochter.

Was ich nur sagen will ist, das ich den Vater vielleicht etwas verstehen kann. Es ist vielleict eine Art Enttäuschung.

Könntest Du nicht Euren Sohn mal etwas versuchen darin zu bestärken, auf seinen Vater zuzugehen?

Ich vermute esist einiges vorgefallen zwischen Euch allen....das die Fronten so verhärtet sind?[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

5

Freitag, 10. August 2007, 20:27

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo Mausis,

Aninjhas Frage nach dem Alter deines Sohnes interessiert mich auch und wie dein Sohn auf den Brief des Vaters reagiert....

Tatsächlich ist es so, dass es schon Zwangsgeldurteile gegen den umgangspflichtigen Elternteil (hier der Vater) gegeben hat, aber wem nützt so etwas wirklich???

Ich weiß, ein Kind möchte gerne beide Elternteile um sich haben bzw. Zeit mit ihnen verbringen, aber schlägt es einem nicht zusätzlich auf dem Magen wenn solche Dinge wie von dir oben beschrieben ablaufen?

Mir, als Mutter meiner Kinder, ist es wesentlich wichtiger, dass meine Kinder in Frieden und geliebt leben und auch aufwachsen als dass sie ständig um die Gunst des umgangspflichtigen Elternteils kämpfen müssen.

Ich weiß auch, dass ein Junge irgendwann eine "väterliche" Bezugsperson für seine persönliche Entwicklung braucht, aber das kann genausogut ein Bekannter, Freund oder Nachbar aus dem Alltagsumfeld sein....

LG
die Minniemaus

Nachtrag: die Frage nach dem Alter hat sich mit deiner Antwort ĂĽberschnitten....



[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

6

Freitag, 10. August 2007, 20:35

RE: Urteil zwecks Umgang

Zitat

Es ist immer mein Sohn der als erstes grĂĽsst.


@Aninjha

wenn ich Mausis AusfĂĽhrungen lese, dann ist es aber doch der Sohn, der zuerst grĂĽsst, oder?? Und der Vater scheint es nicht wirklich zu "checken".....

FĂĽr mich sehen solche Aktionen eher als vorgeschobene BegrĂĽndung aus, sorry....

In Bezug auf deine eigene Tochter mutmaĂźe ich einfach mal die typische Pubi-Phase......ich hatte letztens dazu eine sehr interessante Zeitschrift gelesen und musste ĂĽber einige Passagen daraus "grinsen", weil es so absolut typisch beschrieben war...es waren auch ein paar Tipps fĂĽr die Pubi-Eltern dabei....und die oberste Regel in solchen Phasen lautet: erst mal ruhig und cool bleiben...es vergeht wieder und sind nur absolute Reibungsphasen auf dem Weg zum Erwachsenwerden... :-D

...aber ich stehe auch kurz vor meiner ersten "Pubi-Kind-Phase"...;-)

LG
die Minniemaus <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 10.08.2007, 20:42 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

7

Freitag, 10. August 2007, 20:42

RE: Urteil zwecks Umgang

Zitat von »Minniemaus29«

Zitat

Es ist immer mein Sohn der als erstes grĂĽsst.


@Aninjha

wenn ich Mausis AusfĂĽhrungen lese, dann ist es aber doch der Sohn, der zuerst grĂĽsst, oder?? Und der Vater scheint es nicht wirklich zu "checken".....

LG
die Minniemaus


Ja, habe es ja auch so gelesen, aber Mausis "bemäkelt" doch, das Vater nicht auf Sohn zugeht.

Mein Gedankengang war dann ja nur: Wieso geht Sohn dann nicht auf ihn zu (meine nun etwas mehr als ein Hallo dĂĽrfte da schon drin sein).

Ich vermute, da steckt viel Ärger in den letzten Jahren(?) hinter.
[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

8

Freitag, 10. August 2007, 20:43

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo
ja es geht schon einiges vorraus,genau gesagt seit sieben Jahren
Mir gehts auch nicht darum ob mein Sohn auf seinen Vater zugehen soll oder nicht?das muss er fĂĽr sich selber entscheiden,ich halt mich da jetzt erstmal raus,weil wenn ich was sage,krieg ich nur immer beleidigungen,drohungen u.s.w. von seinem vater
also lass ich das jetzt,deswegen wurde es ja ĂĽber gericht geregelt
mir gehts darum:ist das Urteil jetzt noch gültig.oder hinfällig???
Gruss mausis
P.S. ist nicht bös gemeint,aber ich habe 7 Jahren alles versucht zwecks umgang,jetzt mag ich nicht mehr. :-( [addsig]

Gast

unregistriert

9

Freitag, 10. August 2007, 20:47

RE: Urteil zwecks Umgang

Also ein Urteil ist gĂĽltig, bis es aufgehoben wird. So eine Aufhebung kann auch einvernehmlich passieren.
[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

10

Freitag, 10. August 2007, 20:54

RE: Urteil zwecks Umgang

Hallo Aninjha
Danke fĂĽr die Antwort.
Wie meinst du das mit einvernehmlich?
Damit es aufgehoben wird muss ich nen Antrag stellen beim Gericht,das weiss ich von anderen Urteilen,aber das mit einvernehmlich versteh ich nicht?
Kannst mir das noch erklären bitte
:-)
Ich weiss meine Antwort vorhin hört sich ziemlich kaltherzig an,aber ich kann und mag auch nicht mehr,ich muss erstmal wieder Kräfte sammeln.
Gruss mausis :-) [addsig]

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