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24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Lisa*Ratlos

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 25. Januar 2005, 11:54

Vater unbekannt - geht das?

Hallo!
Ende letzten Jahres kam ich erstmals auf diese Seite. Motiviert durch die vielen wertvollen Ratschläge und Tipps der Leser möchte auch ich heute meine Frage ins Forum stellen: Im Oktober letzten Jahres endete nach mehr Ab- als Auf-Fahrten eine zwei Jahre dauernde Beziehung, beide waren wir schlussendlich sehr erleichtert und froh, da Streitereien über Belanglosigkeiten Alltag wurden. Ich kam und komme damit nicht zurecht, liegt wohl an meinem Naturell. Zum Zeitpunkt der Trennung wusste und ahnte ich nichts von einer bereits bestehenden Schwangerschaft* (was jedoch an der Trennung aus meiner Sicht nichts geändert hätte). Von dieser* erfuhr ich, als ich bereits im zweiten Monat war (7. Wo.). Die Freude meinerseits darüber hielt sich zunächst sehr in Grenzen und die Tage der Entscheidung, ob ich das Kind behalten soll oder nicht (immerhin bin ich bereits 38 und habe einen großen Sohn allein groß gezogen– kenne also viele Facetten diesbezüglich) waren die allerschlimmsten in meinem Leben: Die Verantwortung ob Leben oder Tod? Ich habe mich für das Kind, für ein neues Leben entschieden. Nun meine Frage: Muss ich den Vater des Kindes beim Standesamt oder wo auch immer bekannt geben und welche Nachteile bzw. Folgen ergeben sich, wenn ich das nicht tue (außer dass ich keinen Kindesunterhalt bekomme). Ich weiß, dass im Interesse des Kindes der Vater auch eine tragende Rolle hat, das möchte ich auch damit nicht verhindern, doch die im Forum geschilderten Auseinandersetzungen von Eltern bzgl. Besuchs- oder Umgangsrecht u.v.m. möchte ich keinem der Beteiligten zumuten, dem Kind nicht, mir nicht und auch nicht dem Vater.
Ich hoffe sehr auf Eure Ratschläge und Meinungen ;o))
[addsig]

Giesser

unregistriert

2

Dienstag, 25. Januar 2005, 12:49

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hi Lisa,
ein schwieriges Unterfangen! Aber Du hast Deine Entscheidung getroffen und das ist ok.
Den Vater des Kindes musst Du nicht bekannt geben, aber ich meine, Dir wird dann ne Art "Beistand" zugeordnet. Normalerweise hat der nix zu tun, wird aber m.E. nach so gehandhabt.
Dir ist schon klar, dass das Kind eines Tages fragen wird? Vielleicht schreibst Du die Situation nieder und hebst das mal auf - für später - damit das Kind Dich und Deine Gründe dafür besser verstehen/nachvollziehen kann?

Den Rest vom AE-Leben kennst Du ja, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren...

LG

Torsten[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 25. Januar 2005, 13:01

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hallo Lisa,

eine Beistandschaft beim JA mußt du nicht zwingend einrichten. Das war einmal so.

Ich glaube mich zu erinnern, dass wir hier schon einmal eine ähnliche Diskussion hatten. Langfristig gesehen ist es so dass dein Kind ein Recht darauf hat zu wissen von wem es abstammt. Weiß der Vater von deiner Schwangerschaft?

Weißt du, der Vater meines Sohnes wollte mich mit Druckund Nötigungen zur Abtreibung zwingen.... Ich habe ihn damals (altes Kindschaftsrecht) als Vater angegeben weil ich der Auffassung war er ist der Vater. Aus heutiger Sicht kann ich deine Bedenken verstehen, du solltest dir aber gut überlegen wie du langfristig vorgehst.

Alles Liebe
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 25. Januar 2005, 14:31

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hallo Torsten, hallo Saskia!
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten, freut mich wirklich riesig. Ich will auf keinen Fall dem Kind den leiblichen Vater vorenthalten, er weiß auch von der Schwangerschaft (ehrlich möchte ich schon sein). Ich stelle es mir nur schlimm vor, wenn das Baby / Kleinkind im zweiwöchentlichen Rhythmus - zunächst viell. für Stunden, später über Nacht - zu seinem Vater soll, der eigentlich sonst außenstehend ist. Mal ehrlich, wem ist denn damit geholfen?

Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 25. Januar 2005, 14:47

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hallo Lisa,

wie steht denn der Vater zu dem ganzen? Wie verhält er sich?

Weißt du, grundsätzlich wäre es schon schön wenn gerade ein kleines Kind einen Vater greifbar hat. Siehst du keine Chance, dass ihr 2 euch "zusammenrauft" und das gemeinsam hinbekommt? Ich meine du hast die Möglichkeit in Ruhe zu überdenken wie du weiter vorgehen willst. Wovor hast du so große Bedenken?

Saskia[addsig]

refa

unregistriert

6

Dienstag, 25. Januar 2005, 16:07

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hi,
gehen tut natuerlich alles.
Mit sicherheit wird man aber bemueht sein, der wahrheit auf den grund zu gehen.
Zuallererst machst du dich strafbar nach dem Strafgesetztbuch, insbesondere der Personenstandsfälschung und dann der Urkundenfälschung.
Hinzu wierden dann spaeter noch so einige dinge wie erschleichung von offentlichen mittel etc hinzukommen.
Musst natuelich immer damit rechnen, dass irgendjemand mal was mitbekommt und dann wird der aerger nicht unerheblich sein, wenn man erst mal in die muehle des gesetzes kommt.
Na ja jedem das seine-nur das an das kind hier niemand denkt- schuettel
refa[addsig]

Subby

unregistriert

7

Dienstag, 25. Januar 2005, 17:05

RE: Vater unbekannt - geht das?

Die Sache is recht kompliziert, finde ich.

Auf der einen Seite kann ich die Mutter sehr gut verstehen, auf der anderen Seite denke ich auch an das Kind, was ein Recht darauf hat zu erfahren, wer der Vater ist.

Heißt also, der Vater weiss, das er Vater wird und das Kind wird es im laufe der Jahr auch erfahren..hmmm

Eine Freundin von mir hat mit 26 Jahren erfahren, das sie Adoptiert ist. War ein ziemlicher Hammer für sie und sie hatte bis heute nicht den Mut, ihre leibliche Mutter zu suche, weil es ihre jetzigen Eltern nicht wollten (haben wohl Angst, sie zu verlieren)

Was sie aber wirklich sehr stört ist, das auf der Geburtsurkunde keine Angaben vom Vater gemacht wurden. Ok, waren damals ganz andere Zeiten, aber trotzdem. Wenn ihre leibliche Mutter nicht will, hat sie niemals die Chance, ihren leiblichen Vater kennenzulernen und das ist für sie ein verdammt mieses Gefühl. (Bitte auch dran denken: Wenn man heiratet, muss man die Geburtsurkunde vorzeigen und da steht dann nur der Name der Mutter !!!)

Bei der Sache jetzt gross einen Ratschlag zu geben, wäre zu weitgreifend. Ich denke nur, das man wirklich an alle Seiten denken sollte..auch was in einigen Jahren ist ;-)

Lieben Gruß
Subby[addsig]

Saskia

Anfänger

Beiträge:

8

Dienstag, 25. Januar 2005, 17:08

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hallo Refa,

____
Personenstandsfälschung und dann der Urkundenfälschung.
____

Wie macht sie das denn? Sie gibt ja an Mutter zu sein.

___
Hinzu wierden dann spaeter noch so einige dinge wie erschleichung von offentlichen mittel etc hinzukommen.
____


Auch hier: Woher weißt du das?
______
Na ja jedem das seine-nur das an das kind hier niemand denkt- schuettel
______

Auch das solltest du zunächst hinterfragen oder aber bitte beweisen, ja?

Freundliche Grüße
Saskia[addsig]

pitbull

unregistriert

9

Dienstag, 25. Januar 2005, 17:23

RE: Vater unbekannt - geht das?

Hallo Lisa´Ratlos :-?
also erst einmal vornweg, Personenstandsfälschung und Urkundenfälschung sind natürlich nicht gegeben. Vielmehr könnte es ein Problem werden, wenn Du wegen Unterhaltsvorschuß an Eides statt versichern musst, dass Dir der Vater nicht bekannt ist. Erschleichung von öffentlichen Mitteln wäre möglich und könnte zur Rückzahlung aller bisher erhaltenen Beträge (UV) führen.
Doch nun zum eigentlichem Thema.
Du bist über 35 und solltest eigentlich wissen was Du tust. Für die Nahe Zukunft sehe ich kein Problem darin das Kind ohne Vater zu lassen. Doch es wird die Zeit kommen, wo das Kind in die KITA geht, die Väter ihre Kinder aus der KITA holen und ganz stolz von anderen Kindern gesagt wird: "das ist MEIN Papa" und dann kommt der Tag der Erklärungsnöte. Hast Du einmal darüber nachgedacht, dass ein Kind einen männlichen Part haben sollte um zu lernen wie es mit Männern umzugehen hat? Freunde und Ersatzväter können da nur teilweise als Ersatz fungieren.
Schau Dich in der Welt um.... viele Erwachsene sind heute noch auf der Suche nach ihren Wurzeln, egal ob Vater oder Mutter den Umgang haben beendet oder aus anderen Gründen. Viele dieser Suchenden sind nicht bindungsfähig oder haben ständig Partnerschaftsprobleme. Der Beispiele könnte ich genug aufführen, doch dies würde den Rahmen des Forum sprengen.
Überlege also gut ob sich nicht doch die Möglichkeit einer Einigung mit dem KV ergibt. Da ihr nicht verheiratet wart, steht dir eh das alleinige Sorgerecht zu. Und die Besuche beim KV entlasten dich doch auch. Denke mal daran als Dein Großer noch sehr klein und Du AE warst.... hast Du Dir da nicht mal ein kinderfreies Wochenende gewünscht? In diesem Sinne ..... es sind viele Aspekte zu beachten..... und vorrangig für das Wohl des kleinen Erdenbürgers zu entscheiden.[addsig]

Lisa*Ratlos

Anfänger

Beiträge:

10

Dienstag, 25. Januar 2005, 18:53

RE: Vater unbekannt - geht das?

Wieso mache ich mich nach dem Strafgesetztbuch, insbesondere der Personenstandsfälschung und dann der Urkundenfälschung strafbar. Ich erschleiche mir auch nirgendwo öffentliche Mittel, weder UV noch sonstiges. Das ist kriminell und ganz sicher nicht das, was ich uns mit auf den ohnehin schwieriegn Weg nehmen will. [addsig]

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