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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

smillingcat

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 20. August 2007, 12:37

Umgangsrecht des Vaters

Hallo Zusammen, ich bin seit 1 Woche Tante einer süßen kleinen. Der Vater (nicht verheiratet) hat meine Schwester 3 Wochen vor der Geburt sitzen gelassen.
Das er ein Umgangsrecht hat wissen wir aber, darf er das Kind (1 Woche + wird nur gestillt) wirklich schon mitnehmen oder kann die Mutter darauf bestehen, dass er das Kind derzeit nur bei ihr sehen darf, so dass Sie notfalls (z.B. wenn es wieder Hunger hat) in der Nähe ist.
Da es Streitigkeiten zwischen der der Mutter des Vaters und meiner Schwester gab möchte sie nicht, dass diese frau zu ihr kommt. Der Vater möchte nun das Kind für einige Stunden mitnehmen mit der Begründung "Sie ist schließlich die Oma".
Und zweiter Frage: Kann die Mutter des Kindes den Umgang z.B. mit der Schwester des Vater verbieten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
smillingcat [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

2

Montag, 20. August 2007, 13:38

RE: Umgangsrecht des Vaters

Hallo smillingcat,

willkommen im Forum. Dazu noch herzlichen Glückwunsch an deine Schwester.

Also, den Umgang zur Tante verbieten wollen ist nicht. Wie willst du so etwas überprüfen? Auch mit den Großeltern hat das Kind ein Umgangsrecht. Und das ist grundsätzlich gut so, denn da sind die Wurzeln.

Dem Vater verbieten wollen, seine Tochter stolz mitzunehmen... ich verstehe die Bedenken deiner Schwester, aber ich fürchte, sie macht sich mit der Haltung langfristig noch mehr Probleme - auch wenn sie sitzen gelassen wurde (auch dazu gehören zwei...) Vielleicht ist es eine Möglichkeit, wenn sich die Eltern mit der Hebamme zusammen setzen, um eine gute Lösung zu finden.

Alles Gute
Anna

smillingcat

Anfänger

Beiträge:

3

Montag, 20. August 2007, 16:04

RE: Umgangsrecht des Vaters

Hallo, danke für die Antwort.
Das Problem ist nicht, dass der Vater (ob stolz oder nicht) das Kind überhaupt nicht mitnehmen soll, nur jetzt noch nicht. Jetzt ist es ja doch so, dass die Kleine spätestens alle 2-3 Stunden Hunger hat und bei ihn kommt ja nichts :-D

Es geht darum inwiefern man sagen kann er kann das Kind gerne sehen aber momentan eben nur bei meiner Schwester zuhause und erst wenn das Kind älter ist kann er es mitnehmen (auch zur Oma, die hat auf dem Grundstück meiner Schwester nämlich Zutrittsverbot, genau wie die Tante).
Gruß
smillingcat<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: smillingcat, 20.08.2007, 04:07 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 20. August 2007, 17:42

RE: Umgangsrecht des Vaters

Hallo Smillingcat,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Hm...ich denke da eher wie Anna. Verweigerung würde noch mehr zu verhärteten Fronten führen.


Zitat von »smillingcat«


Das Problem ist nicht, dass der Vater (ob stolz oder nicht) das Kind überhaupt nicht mitnehmen soll, nur jetzt noch nicht. Jetzt ist es ja doch so, dass die Kleine spätestens alle 2-3 Stunden Hunger hat und bei ihn kommt ja nichts :-D


smillingcat


Wo ist das Problem? Dann kann Vater doch das Kind für 2 Stunden mal spazieren fahren? Und die Möglichkeit des Milchabpumpens gibt es auch für den Notfall noch, das Kind vor den 2 Stunden mal hungert.

Ich denke, Deine Schwester sollte ruhig annehmen, das der Vater sich kümmern will, und dieses ihm auch zutrauen. Denn selbst Mütter haben keinerlei Erfahrung mit der Säuglingspflege o.ä.....und müssen sich alles instinktiv selber anlernen ;-)

Zitat von »smillingcat«


und erst wenn das Kind älter ist kann er es mitnehmen (auch zur Oma, die hat auf dem Grundstück meiner Schwester nämlich Zutrittsverbot, genau wie die Tante).
Gruß
smillingcat


So diktiert die Mutter dem Vater ja schon richtig etwas vor, und zwar das, wie sie will, wie es zu laufen hat. Aber nicht zu vergessen, das er der Vater ist. Und auch nicht nur als Zahlvater gesehen werden wollte, der sich ansonsten ohne Einschränkung den Willen der Mutter zu fügen hat.

Solche Grundeinstellungen finde ich grundsätzlich schade. Gerade die ersten Monate/Jahre sind sehr wichtig, für eine Bindung....nicht nur zwischen Vater und Kind, sondern auch zu den Großeltern.

Deine Schwester sollte sich doch etwas kompromißbereiter zeigen. Dem Vater auch zugeständnisse machen. Und die 2 Stunden freie Zeit einfach mal für sich genießen.

[addsig]

Petra67

unregistriert

5

Montag, 20. August 2007, 21:38

RE: Umgangsrecht des Vaters

Hallo Smillingcat :-)

Ich denke da ebenso wie meine Vorednerinnen.
Das Baby ist nun noch sehr klein und das ist zwar wegen dem Stillen etwas schwierig auf den ersten Blick, trotzdem ein großer Vorteil.
Die Trennung ist noch nicht sehr lange her und ich denke der Streit bei gemeinsamen Treffen mit Kind wäre vorprogrammiert. Umgangsrecht hat der Vater....
Versucht mal so zu denken... das süsse Würmchen ist egal wie die Trennung auch abgelaufen sein mag für mindesten 18 Jahre ein Band was die Eltern in der Position Elternschaft vor noch so manche Hürde stellen wird.
Das Baby kann weder Urteilen noch etwas gutmachen... dazu ist es aber auch nicht da :-) ! Es ist DER PUNKT für den beide Seiten da sein möchten... wenn etwas Zeit vergangen ist dann ist vieleicht gerade durch das "dem anderen etwas zutrauen" eine Basis da um eine Gute gemeinsame Elternschaft aufzubauen.
Denn auch wenn Papa und Mama kein Paar mehr sind ELTERN bleiben sie nun ein Lebenlang..... ;-) für den Zwergi und alle drumherum wäre es superschön wenn es keine Kriegsparteien werden sondern man durch Blick in diese Knopfaugen daran arbeitet das es kein gegen.... sondern Miteinander wird
Wenn auch als Eltern und nicht als Paar :-)
Lieben gruß
Petra[addsig]

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