Nur der Freibetrag .... da sollte Marina noch mal nachhaken .... denn sie schreibt das das Einkommen ihres Sohnes voll gegengerechnet wird!
:-) Lieben Gruß
Petra
Stimmt.
Die ersten 100¤ sind frei, danach wird prozentual aufgerechnet. Je mehr Verdienst, umso mehr Freibeträge.
@Pimboli
War ich also nicht soooo sehr falsch in meinem Gedankengang?
@florina
Du findest die Anrechung nicht okay? Mal anders rum:
Du/Ihr würdet nicht auf ergänzend ALG 2 angewiesen sein. Dann würde Sohni gewiss von seiner Ausbildungsvergütung "kOstgeld" an Dich zahlen müssen, was ja eigentlich absolut normal ist.
Vielleicht stellst Du ihm mal eine "Gegenrechnung" auf, was ihm ein Leben alleine kosten würde(da blieben keine 100¤ reines Taschengeld mehr über!).
So geht es aber nicht nur Kindern von ALG 2 Empfängern, sondern auch von "normalwerdienenden" Familien. Und Einschränkungen in jungen Jahren, denke nicht, das das schaden kann.
Frage ist nur immer: Wie verkaufe ich es?
Wärest Du nicht ALG 2 abhängig, und Sohni würd (fiktiv angenommen) 400¤ verdienen, würdest Du gewiss sagen: So junger Mann......Kostgeld, wird Dir abgezogen....dafür kommst nach der Arbeit heim, hast gefüllten Kühlschrank, wahrscheinlich auch noch die gebügelte Wäsche etc.....oder?
Wie oben schon gesagt. Der Freibetrag sollte eingeräumt sein, ansonsten gilt nur: Ihm klar machen, das wenn er alleine leben würde, er viel viel weniger hätte, und viel mehr Arbeit...da Hotel Mama nicht mahr da ;-)[addsig]