Donnerstag, 24. Mai 2012, 21:18 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Heute, 14:49)

Want to be lucky again (Heute, 11:57)

luctifer (Heute, 10:57)

bellalu (Heute, 08:49)

Fenja73 (Gestern, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

florina

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Berlin

Beruf: Kinderkrankenschwester

1

Donnerstag, 23. August 2007, 22:29

Ausbildung vom Sohn

Hallo, wer kann mir Auskunft geben.
Ich bekomme seit 2/07 AG2. Lebe mit meinem Sohn ( 19 Jahre ) und meiner Tochter ( 6 Jahre ) in einer Bedarfsgemeinschaft.
Mein Sohn hat ab 9/ 07 einen Ausbildungsplatz .Jetzt kam die Neuberechnung vom Jobcenter.
Mir wurde das gesamte Ausbildungsgehalt von meinem Sohn an gerechnet ( also abgezogen ).
Nun meine Frage: Darf das Jobcenter alles abziehen, oder darf er einen kleinen Teil behalten ( Grundbedarf ? )?
Viele Grüße Marina[addsig]

inesk

unregistriert

2

Donnerstag, 23. August 2007, 23:24

RE: Ausbildung vom Sohn

Hallo Florina!

Sie dürfen von seinem Geld nur soviel anrechnen, dass sein Bedarf gedeckt ist. Also sein Mietanteil, in dem Fall 1/3 der Miete und seinen Bedarf.
Auf deinen Bedarf oder den deiner Tochter darf sein Einkommen nicht angerechnet werden, da er weder dir noch deiner Tochter zu Unterhalt verpflichtet ist.

Liebe Grüße Ines (auch aus Berlin) :roll:

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 23. August 2007, 23:36

RE: Ausbildung vom Sohn

Zitat von »inesk«

da er weder dir noch deiner Tochter zu Unterhalt verpflichtet ist.

Liebe Grüße Ines (auch aus Berlin) :roll:


Sorry Ines,

nun eine wirkliche Frage meinerseits (die sich ganz spontan stellt):

Kinder müssen, wie ihre Eltern auch, den Möglichkeiten entsprechend aufkommen.

Und bevor Eltern in die Sozialschiene reinrutschgen (selbst, wenn die Kinder 30 Jahre nicht mehr zu Hause bei Muttern leben), wird das Einkommen der Kinder überprüft?

Wieso sollte es da anders liegen, bei volljährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern?

Freibeträge aufgrund von Arbeit etc. okay....aber Kind würde es deutlich teurer kommen, eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu (eigene Wohnung etc.) zu bilden. oder?

Denk ich da grad da falsch???

[addsig]

Petra67

unregistriert

4

Freitag, 24. August 2007, 08:55

RE: Ausbildung vom Sohn

Hallo Florina ! :-)

Erst mal möchte ich sagen das ich anderes erlebt habe als inesk sagt.
Mein Sohn hatte einen Ausbildungsplatz der eben weil das Geld voll ! bis auf 120 ¤uros Freibetrag dazu führte das er seine Lehre nicht zu Ende führen konnte! Sein Arbeitgeber zahlte nämlich nicht!.......
Wegen Anrechnung:
Auch wenn dein Sohn volljährig ist, so lebt er dennoch mit euch in einer Bedarfsgemeinschaft! Du bist verpflichtet deinen Sohn bis zum 25. Lebensjahr Unterkunft zu gewähren wenn er nicht genug verdient um einen eigenen Haushalt zu führen und der Ausbildungsplatz zudem auch noch in zumutbarer Nähe der Wohnung liegt!
Bei uns im Landkreis ist es einem Jugendlichen, der aus eben dem Grund weil er sonst kaum Geld behalten darf von dem was er verdient, unmöglich eine eigene Wohnung anzumieten. Denn wird er durch die anmietung selber zum Hilfefall dann wird Grundsätzlich die Genehmigung zur Anmietunmg verweigert!

Sieh bitte nicht nur die "ungerechtigkeit" darin. Wir hatten uns so gefreut das mein Sohn einen Ausbildungsplatz hatte... dann rechnete die Arge das Geld an... weil der Arbeitgeber nicht mal Abrrechnungen an meinen Sohn ausstellte für das was er bekommen würde (wenn der Arbeitgeber denn zahlen würde) wurde eine fiktive Summe von 400 ! ¤uro Netto berechnet ! Und das obwohl im Vertrag stand 267 brutto ! Da das Wohngeld auch dementsprechend gekürzt wurde fehlten uns 500¤uro im Monat !
Als unser Anwalt dann Klage einreichte gegen den Arbeitgeber bekam (war Vorraussetzung um wieder die "Regelsätze vom Amt zu bekommen) hatten wir 24 Std. später die Kündigung im Briefkasten. Tja der Arbeitgeber darf ohne Angabe von Gründen in dieser Kündigen!
Die Arge zahlte dann auch alles nach! :-( worauf ich gepfiffen hätte wenn eine Regelung da gewesen wäre so das wir Geld zum Leben haben und mein Sohn die Ausbildung hätte beenden können.
Zum Arbeitgeber.... Der bekommt keine Leute mehr übers Arbeitsamt... Aber alle seine Angestellten sind in der Situation das sie nur dann Lohn bekommen wenn der Gute Mann sonst Insolvenz anmelden müsste.

Deinem Sohn bleiben je nach Verdienst gut 100¤uro Taschengeld nach der Anrechnug auf eure Bedarfsrechnung :-) aber er ist auf dem Weg da heraus zu kommen.
Lieben Gruß
Petra[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Freitag, 24. August 2007, 09:36

RE: Ausbildung vom Sohn

Da will ich mal Licht ins Dunkel bringen ;-)

Die Ausbildungsvergütung hat in sofern Einfluss auf den Anspruch der Eltern, dass der "junge Erwachsene" nun für seinen eigenen Bedarf aufkommt und logischerweise wird dies vom ALG 2 Bedarf der Bedarfsgemeinschaft abgezogen.
Die Ausbildungsvergütung wird erst einmal auf den Bedarf des Kindes angerechnet, ist die Vergütung niedriger als der gesetzliche Bedarf, kann ergänzendes ALG II über die Bedarfsgemeinschaft beantragt werden.

Übersteigen die Einahmen den eigenen Bedarf kann ein Teil des Einkommens auf das Arbeitslosengeld II der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, denn ihr bildet ja eine.

Der Bedarf errechnet sich aus 312 Euro für Volljährige und dem Mietanteil.

Wenn ihr das als Abzug seht, betrachtet ihr das falsch. Denn dies ist nun mal Einkommen und jegliches Einkommen wird abzgl. Freibeträge angerechnet.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Petra67

unregistriert

6

Freitag, 24. August 2007, 09:55

RE: Ausbildung vom Sohn

Hallo pimboli ! :-)

Stimmt ! Ist kein Abzug ! Wird angerechnet und das auch zu Recht !
Nur der Freibetrag .... da sollte Marina noch mal nachhaken .... denn sie schreibt das das Einkommen ihres Sohnes voll gegengerechnet wird!
:-) Lieben Gruß
Petra[addsig]

Gast

unregistriert

7

Freitag, 24. August 2007, 22:55

RE: Ausbildung vom Sohn

Zitat von »Petra67«


Nur der Freibetrag .... da sollte Marina noch mal nachhaken .... denn sie schreibt das das Einkommen ihres Sohnes voll gegengerechnet wird!
:-) Lieben Gruß
Petra


Stimmt.

Die ersten 100¤ sind frei, danach wird prozentual aufgerechnet. Je mehr Verdienst, umso mehr Freibeträge.

@Pimboli

War ich also nicht soooo sehr falsch in meinem Gedankengang?

@florina

Du findest die Anrechung nicht okay? Mal anders rum:

Du/Ihr würdet nicht auf ergänzend ALG 2 angewiesen sein. Dann würde Sohni gewiss von seiner Ausbildungsvergütung "kOstgeld" an Dich zahlen müssen, was ja eigentlich absolut normal ist.

Vielleicht stellst Du ihm mal eine "Gegenrechnung" auf, was ihm ein Leben alleine kosten würde(da blieben keine 100¤ reines Taschengeld mehr über!).

So geht es aber nicht nur Kindern von ALG 2 Empfängern, sondern auch von "normalwerdienenden" Familien. Und Einschränkungen in jungen Jahren, denke nicht, das das schaden kann.

Frage ist nur immer: Wie verkaufe ich es?


Wärest Du nicht ALG 2 abhängig, und Sohni würd (fiktiv angenommen) 400¤ verdienen, würdest Du gewiss sagen: So junger Mann......Kostgeld, wird Dir abgezogen....dafür kommst nach der Arbeit heim, hast gefüllten Kühlschrank, wahrscheinlich auch noch die gebügelte Wäsche etc.....oder?

Wie oben schon gesagt. Der Freibetrag sollte eingeräumt sein, ansonsten gilt nur: Ihm klar machen, das wenn er alleine leben würde, er viel viel weniger hätte, und viel mehr Arbeit...da Hotel Mama nicht mahr da ;-)[addsig]

inesk

unregistriert

8

Freitag, 24. August 2007, 23:00

RE: Ausbildung vom Sohn

Hallo Ihr!

Hatte jetzt grad den Text für Aninjha rausgesucht, aber Pimboli war schneller. Kam ja auch erst von der Arbeit.


Liebe Grüße Ines :roll:

Gast

unregistriert

9

Freitag, 24. August 2007, 23:08

RE: Ausbildung vom Sohn

@Ines...

aber deine oben gemachte Aussage, so wie ich sie interpretiere, deckt sich übehaupt nicht mit der, wie ich sie verstehe.

:roll:

[addsig]

inesk

unregistriert

10

Freitag, 24. August 2007, 23:41

RE: Ausbildung vom Sohn

Finde leider den anderen Text nicht, den ich noch hatte. Hoffe er läuft mir noch über den Weg.
Hatte mir dazu mal was ausgedruckt, da mein Sohn ja jetzt auch ne Ausbildung anfängt. Er darf am Montag endlich seinen Lehrvertrag abholen. Juhu!!!


Ines :-D :-D

Zur Zeit sind neben Ihnen 470 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

8 Mitglieder und 462 Besucher

Hannafee, hoppala_iez, jea, Karli, Kitti1973, Leonies_mum2, Lijana, supermuddi