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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 10. September 2007, 21:48

Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Kurze Schilderung:

Habe im August die Miete etwas gekürzt, nach Androhung und Fristsetzung.

Am 10 rum im August kam Brief:

1. Mahnung ....

Mietkonto zeigt Soll auf. Überweisung innerhalb von 5 Tagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Unterschrift

Hausverwaltung


Also es wurde nicht unterschrieben. Genauso, wie oben, steht es in der Mahnung (der Verwalter unterschreibt sonst jeden Pups ;-) )

So. Mangel nicht behoben. Diesen Monat wieder den Betrag von 12,45 einbehalten.

Post im Briefkasten:

1. Mahnung ( hm.....wohl des zählens nicht fähig)?

Gleicher Text wie 1. nur die Summe natürlich erhöht (24, 90 + Verzugszinsen und Mahngebühren)

Wieder ohne Unterschrift.

Ist so eine Mahnung ohne Unterschrift eigentlich gültig?

Oder kann ich mir damit das Wohnzimmer tapezieren?


PS: Kein Zusatz, das das Schreiben maschinell erstellt wurde, und ohne Unterschrift gülig ist

[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

2

Montag, 10. September 2007, 22:36

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Hallo Aninjha,

leider hast du nicht näher ausgeführt warum und nach welchen Androhungen bzw. Fristen die Miete von dir gekürzt wurde.....

Daher ist es schwer zu beurteilen, ob die Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig oder auch generell berechtigt ist....
Oft hapert es auch an der Kommunikation zwischen den ausführenden handwerklichen Organen und der verwaltenden Buchhaltung einer Hausverwaltung....daher sollten die Schreiben doch nicht so einfach als "Tapetenersatz" herhalten..

Wer ist denn bei dir der erste Ansprechpartner bei Mietmängeln? Bei mir gibt es extra einen Hausmeister, der telefonisch erreichbar ist..., der sich das zu Bemängelnde vor Ort anschaut und dann beurteilt, ob etwas gemacht/geändert werden muss oder nicht....Sollte dieses nicht "fruchten", so kann ich weiter vorgehen indem ich mich an die nächsthöhere Instanz unserer Hausverwaltung wende bis hin zum Vorstand bzw. dann anfange die Miete zu kürzen oder nach vorheriger in Kenntnissetzung sogar berechtigt bin einen Handwerker auf Vermieters Kosten zu bestellen - vorrausgesetzt es handelt sich w i r k l i c h um einen Mangel....


LG
die Minniemaus

PS.: anbei ein Link zur Mietminderungstabelle
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
[addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 10. September 2007, 22:57

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Hallo Minniemaus,

also die Mietkürzung wurde angedroht. Und auch die vorigen Schritte genau einbehalten. Darum geht es mir nicht. Nur einfach :

Er mahnt ab....mit einer erster Mahnung im August, postalisch, ohne Unterschrift,

er mahnt im September wieder ab, wieder mit der 1. Mahnung.

Meines erachtens nach, weiß er, das er keine rechtl. Belange hat, und schickt dieses Formular nur raus, um die "doofen" Mieter in die Ecke zu drängen.

Falls es Dich weiter bringt:

Wir haben eine Gemeiinschaftssatelitenanlage.....dafür zahlen wir monatlich 12,45(haben dafür 15 Programme empfangen können)

Seit dem 12.06.07 wurden die Gebührenpflichtigen Sender (ARD, ZDF, WDR (inkl. Regionalprogramme) digitalisiert, und wir hatten nur noch 12.

Wir baten den Verwalter mehrmals, diesen Mißstand abzuschaffen (zahlen schliesslich alle zusammen rund 1600¤ im Jahr dafür).....und gingen dann in die Mietkürzung, nach Androhung etc.[addsig]

Gast

unregistriert

4

Montag, 10. September 2007, 23:04

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Sorry,

eine Zahlungserinnerung gab es nicht.

Im August :

1. (erste Mahnung) mit Mahngebühren

Im September

1.(erste Mahnung) .....das ist das, woran ich mich festhänge, neben der fehlenden Unterschrift (Mahngebühren sind seit 1. erster erster Mahnung nicht gestiegen gegenüber erster erster Mahnung, nur die Verzugszinsen um 0,02 ¤....mir geht es hier nur ums formelle aussehen.

Muß ich nun schon einen Anwalt einschalten, oder spare ich mir mit den Dingern die neuen Tappeten?[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

5

Montag, 10. September 2007, 23:06

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Hallo Aninjha

Die Mahnung unterliegt keinen formalen Voraussetzungen. Sie kann per Telefon, Fax, E-Mail, mündlich vor Ort oder schriftlich erfolgen. Um das Mahnen nachzuweisen, empfiehlt sich allerdings die Schriftform – in sehr wichtigen Fällen auch in Form eines Einschreibebriefs oder Einwurfeinschreibens, evtl. auch unter Zustellungshilfe eines Gerichtvollziehers.

Von : http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/FM_Lexikon/M/index.jsp#A2

Die Mahnung unterliegt keinen formalen Voraussetzungen. Somit keiner Schriftformerfordernis und ist ohne Unterschrift, wie es viele Unternehmen heutzutage machen, gültig.

Gruß bantam[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

6

Montag, 10. September 2007, 23:13

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

puh, teure monatliche Angelegenheit....ich zahle 8 ¤ für Kabelfernsehen mit fast 35!! Programmen...

Haben die anderen Mietparteien denn auch diese Mietnebenkosten gekürzt? Wenn nur du alleine "kämpfst", dann wirds schnell ignoriert....
Welche Möglichkeit bleibt dir aus dieser Gemeinschaftsanlage auszusteigen..?

Heute gibt es ja auch schon DVBT......kostet nur den Receiver (ca. 60¤) + Zimmer-DVBT-Antenne (ca. 10 ¤), jedoch nur geeignet wenn genug Empfangsmöglichkeit ...(bei mir funzt schon in der 1.Etage - fürn Ersatzfernseher anti KIKA&Co. *grins*)

werde mich mal schlau machen...wegen Rechte und Pflichten.....

Gefühlsmässig sage ich: als Kündigungsgrund keine Chance für ihn....notfalls auf Mahnbescheid ankommen lassen....

LG
die Minniemaus

[addsig]

Gast

unregistriert

7

Montag, 10. September 2007, 23:21

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Keine Möglichkeiten auszusteigen.

Kein Kabel liegt hier.

Wir sollen ja nun zivilisierter werden (nach den Maßnahmen) und sollen ab irgendwann September Digizal bekommen.

Kost uns dann 14,88¤....aber okay, wenn ch dafür mehr wie die bisherigen Programme (und nicht Programme ) bekomme, sind mir die 2 ¤ wurscht.

Ey, Seit über 2 Monaten keine Lindenstrasse mehr, die Bundesligaspiele.....die ausländischen Bürger hatten noch nie den Luxus, heimisches TV zu schauen

8 von 10 Parteien haben mitgekämpft, und gekürzt.

Ich habe auf erster Mahnung nicht reagiert, und auf die 2 (erste ) werd ich auch erstmal net ragieren, oder?

[addsig]

Minniemaus29

unregistriert

8

Montag, 10. September 2007, 23:24

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

DVBT funzt ohne Kabel nur mit Strom, Receiver und DVBT-Antenne..und natürlich einem Sateliten (gleich rechts neben dem dicken Stern dort oben am bewölkten Himmel ;o) )

aber schau noch mal hier....

habe ich gerade "ergoogled": siehe Pkt.2.

http://www.mieter-themen.de/printout701.html

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Minniemaus29, 10.09.2007, 23:30 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

9

Montag, 10. September 2007, 23:25

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Zitat von »bantam«



Die Mahnung unterliegt keinen formalen Voraussetzungen. Somit keiner Schriftformerfordernis und ist ohne Unterschrift, wie es viele Unternehmen heutzutage machen, gültig.

Gruß bantam


Frage: Und wenn ich nun sage: Habe keine bekommen?

(nicht das ich das vor hätte, aber es sind mir letztens noch sehr sehr wichtige Unterlagen auf Postwege abhanden gekommen (nicht mir, sondern der Stadt, auf dem Weg zu mir) :-? [addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 10. September 2007, 23:30

RE: Mal eine Frage zu Mahnung habe. Wer kennt sich aus?

Zitat von »Aninjha
Frage: Und wenn ich nun sage: Habe keine bekommen?

[/quote«



Könnte ich nicht mal sagen, weil die Mahnung an meiner Wohnungstür nun dekoriert ist :-D

Bin ja manchmal bissi fies.....aber die Wohnung neben mir soll neu vermietet werden ;-) [addsig]

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