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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

caro0578

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hechthausen

Beruf: Mutter

1

Mittwoch, 12. September 2007, 16:59

Ich brauche Rat

Ich bin allein sorgeberechtigt meiner grossen Tochter 8 Jahre. Sie hat regelmässigen Kontakt zu Ihrem Vater das finde ich auch total super und möchte es auch weiter hin so lassen. Mein Problem ist das der Vater von ihr mich total ignoriert in Sachen die mir für meine ( unsere) Tochter wichtig sind. Ein Punkt davon ist das er wenn er sie abholt sie immer vorne mit Kindersitz sitzen lässt und ich das schon mehr mals gesagt habe das ich ds nicht möchte, da ich da eine ziehmliche Gefahr drin sehe.
Er meinte er wird das in zukunft lassen. Leider ist es nicht so und ich habe mit ihm wieder mals trüber gesprochen.
Ich weis nun nicht ob ich dagegen irgendwie was machen kann ohne dem Kind zu schaden..Bitte um Rat

Tschau Caro
:-? [addsig]

Minniemaus29

unregistriert

2

Mittwoch, 12. September 2007, 19:14

RE: Ich brauche Rat

Hallo Caro,
herzlich willkommen hier im Forum...

Zu deinem Posting kann ich dir mitteilen, dass es, auch wenn es viele nicht wissen oder glauben wollen, gesetzlich zulässig ist, wenn ein Kind unter 12 Jahren und kleiner als 1,50 m Körpergröße vorne auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden darf, jedoch nur wenn ein geeigneter Autokindersitz auf diesem Platz vorhanden ist....ein Babysafe darf jedoch beim Fahrzeug mit Beifahrerairbag nicht entgegen der Fahrtrichtung montiert sein...

Sicherlich verstehe ich dich, dass du dein Kind lieber hinten im Auto sitzen siehst, aber generell wirst du dagegen nichts machen können....viel wichtiger ist es aber, dass sie sich grundsätzlich anschnallt beim Auto(mit)fahren...

Für den KV und deine Tochter ist das gemeinsame "vorne"sitzen sicherlich immer eines der "Papa"-Highlights...welches sich die beiden bestimmt ungern nehmen lassen....

Meine Töchter genießen solche Fahrten auch wenn sie mit mir oder meinem Freund alleine/einzeln unterwegs sind, denn bei übrigen Fahrten bleibt ihnen nämlich aus Platzgründen nur die Rückbank...

LG
die Minniemaus[addsig]

caro0578

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Hechthausen

Beruf: Mutter

3

Donnerstag, 13. September 2007, 17:18

RE: Ich brauche Rat

Hallo miniemaus

danke für deine schnelle Antwort. Eigentlich weis ich ja wenn sie in einem Kindersitz und angeschnallt vorne sitzt das es nicht verboten ist. Leider sag ich nur. Aber es ging mir auch darum, wenn was passiert ( Unfall) und sie gelämt ist dann kümmer ich mich ja 24 Stunden um sie und nicht der Vater also kann er das doch auch gleich richtig machen und sie hinten sitzen lassen zumal weis ich auch nicht wirklich ob eine Unfallversicherung dann für sie aufkommt?? Klar kann auch hinten was passieren das ist mir auch schon klar. Immer und überall kann was passieren aber man kann doch eigentlich solch gefahren bannen oder ??
Mir war eigentlich auch so das es da ein Gesetz in der Strassenverkehrsordnung gibt zwecks grösse und alter...
Naja ich habe nun mit ihm trüber gesprochen und mal sehen was sich daraus ergibt.

Mfg caro
[addsig]

XBernd

Anfänger

Beiträge:

4

Donnerstag, 13. September 2007, 18:12

RE: Ich brauche Rat

„Kinder müssen im Auto angeschnallt in der richtigen Kindersicherung sitzen, nicht unbedingt hinten!\"

Kinder vorne platzieren - warum nicht? Den Kleinen gefällts, man hat sie besser im Blickwinkel, und manchmal ist die Rücksitzbank ja auch komplett belegt. Auf jeden Fall sicherer ist entsprechend den Unfallstatistiken die Rücksitzbank. Zudem können fahrzeugspezifische Airbagausrüstungen und Vorgaben des Fahrzeugherstellers dazu führen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Beifahrerplatz für Kinder tabu ist.

Hätte könnte sollte, man wird immer ein Anlass finden was der Partner nicht so mit dem Kind macht wie man es gerne möchte.

Ich weis nun nicht ob ich dagegen irgendwie was machen kann ohne dem Kind zu schaden..Bitte um Rat Dieser satz.

Von Dir, wenn er ernst gemeind ist, mal laufen lassen oder würde es Dir gefallen, wenn man bei Dir sowas vorhalten würde.
Gibt sicher genügend dinge die Du ( ich bei mein Kindern auch ), machst die nicht den Sicherheitsgedanken entspricht.

mfg Bernd



.

XBernd

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 13. September 2007, 18:43

RE: Ich brauche Rat



§ 21 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (STVO) schreibt vor: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“
Auf dem Vordersitz darf ein Kind im Kindersitz mitgenommen werden, wenn dieser mit einem Gurt ausgerüstet ist. Verboten ist die Mitnahme von Kindern in Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung, wenn ein betriebsbereiter Beifahrerairbag vorhanden ist (§ 35 a / Abs. 8 Straßenverkehrszulassungsordnung), weil bei Auslösung des Airbag die Schale gegen die Rückenlehne des Sitzes geschleudert werden kann.

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