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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Anne1

Anfänger

Beiträge: 0

1

Freitag, 14. September 2007, 13:21

Inwieweit sind denn Vereinbarungen auf dem JA überhaupt verbindlich ?

Hallo Ihr,
ich habe gerade in einem Beitrag Folgendes gelesen "Versucht, eine verbindliche Umgangsvereinbarung über das Jugendamt festzusetzen.".
Der Vorschlag ist ja nicht schlecht, auch zwischen mir und dem Vater der Kinder gibt es eine solche Regelung. Aber eigentlich ist die zumindest bei uns völlig umsonst, da der Vater sowieso macht, was er für richtig hält. Seine Meinung dazu kann am heutigen Tag schon wieder anders sein als an dem Tag, an dem Vereinbarung von uns beiden akzeptiert wurde. Also macht der Vater das, was er heute für richtig hält, nicht das, was vereinbart wurde. Da frage ich mich manchmal, wozu solche Vereinbarungen denn gemacht werden, wenn es Menschen gibt, die sich nicht dran halten ?
Welche Erfahrungen habt Ihr mit solchen "verbindlichen" Vereinbarungen gemacht ?
Gruß Anne[addsig]

SiggiW

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 14. September 2007, 13:37

RE: Inwieweit sind denn Vereinbarungen auf dem JA überhaupt verbindlich ?

Hallo Anne,

wenn Du es wirklch verbindlich haben willst, dann musst Du vor Gericht gehen und einen Titel (welchen auch immer, z.B. Unterhalt, Umgang) erwirken.

Wenn er dagegen handelt, wird er sich strafbar machen mit sehr herben Konsequenzen für Deinen Expartner.

Falls Reden, JA, Mediation nichts bringt, ist dies (leider) oft der einzige Weg, Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit herzustellen.

Viele Grüße
Siggi[addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 526

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

3

Freitag, 14. September 2007, 22:00

RE: Inwieweit sind denn Vereinbarungen auf dem JA überhaupt verbindlich ?

hallo anne,

weder jugendamt noch gericht werden dir da weiterhelfen können! die können höchstens im sinne eines verhinderten umgangs etwas unternehmen, was ich aber nicht herauslese; und sind selbst da hilflos, wenn ae´s herumzicken :-D

ich kenne beide situationen :-D , selbstverständlich ohne herumzicken 8-) , wär mir auch zu blöd

ohne vorgenanntes auf dich zu münzen, schlimm, und das kind ist das opfer eurer wohl nicht aufgearbeiteten paarbeziehung - hat zumindest den anschein. kenne die hintergründe ja nicht.

@siggi: mit verlaub, den umgang gerichtlich zu erzwingen ist absoluter blödsinn und ist absolut kontraproduktiv.

zur ausgangsfrage: kaum etwas bis nix is für die ewigkeit bestimmt. keine vereinbarung dieser welt kann bestand haben, wenn eine seite sie so nicht will.

lg

rick

[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

Gast

unregistriert

4

Freitag, 14. September 2007, 22:09

RE: Inwieweit sind denn Vereinbarungen auf dem JA überhaupt verbindlich ?

Hallo Anne,

wem nutzt ein erzwungener Umgang?

Dem/den Kind wohl am wenigsten, oder?

Wie mag ein Kind sich fühlen, das gezwungenermaßen zum Umgang muß?

Nix, ausser, das es vielleicht noch spürt, wie sehr es am Wochenende stört

Also Umgang zu erzwingen ist in meinen Augen wie das Kind in die Hölle schicken.

Und das sollte sehr wohl überlegt sein, sowas den Kindern anzutun.

Das Umgangsrecht regeln über andere Institutionen, wenn die Eltern so verblockt sind, ist okay. Aber erzwingen?

Na ich weiß nicht, ob das im Sinne eines Kindes ist[addsig]

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