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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

erik121

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 17. Januar 2008, 20:04

Ferienaufteilung?

Hallo zusammen!
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mein Problem ist die Aufteilung der Ferien.
Bin mit meiner Ex-Frau einig, daß wir uns zu gleichen Teilen die Sommerferien teilen.
Die letzten 3 Wochen Sie,die ersten 3 Wochen habe ich meinen Jungen.
Mein Problem ist , daß mir mein Arbeitgeber diese ersten 3 Wochen nicht frei geben will.
Sie ist auch beruftätig und hat ihren Urlaub im Dezember schon eingetragen, da der Hort in den mein 6jähriger Junge geht zu dieser Zeit geschlossen ist.

Daß mein Junge nicht 3 Wochen der Ferien im Hort verbringen muß, nehme ich ihn zu mir.
Gibt es eine gesetzliche Regelung dafür, daß mein Arbeitgeber mir Urlaub geben muß?
Gibt es einen Paragraphen oder einen richterlichen Endscheid?
Hatte jemand schon einmal das gleiche Problem?
Bin dankbar für jede Antwort!!!

:-) :-) :-) [addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 17. Januar 2008, 20:35

RE: Ferienaufteilung?

Hallo Erik.
Geht deine Ex ganze Tage oder nur halbe Tage arbeiten?
Damals hat das JA mir mitgeteilt, dass der Hauptverdiener die Zeit bestimmt, in der er die Kids in den Ferien nimmt.
Also bestimmt mein Ex die Ferienzeit, da er an uns Unterhalt zahlt.
Ob das allgemein üblich ist, weiß ich allerdings nicht.
Glückspilz[addsig]

erik121

Anfänger

Beiträge:

3

Donnerstag, 17. Januar 2008, 21:18

RE: Ferienaufteilung?

Danke für deine schnelle Antwort!
Ich bin der Hauptverdiener, aber meine Ex-Frau arbeitet 35 Std. die Woche.
In dieser Zeit ist mein Sohn im Hort.
Meine Frage ist nun, muß mein Arbeitgeber mir diese 3 Wochen in den Ferien freigeben?
Gruß erik121 [addsig]

angiemaus208

Anfänger

Beiträge:

4

Donnerstag, 17. Januar 2008, 21:40

RE: Ferienaufteilung?

Hallo Erik,
hatte gerade auch Diskussionen darüber. Gesetzlich geregelt ist: der Urlaub muss nach sozialen Gesichtspunkten gewährt werden. Maßgeblich dabei sind: Alter, Betriebszugehörigkeit und Anzahl der Kinder. Da du Kind(er) hast, mußt du in den Ferien Urlaub bekommen. Ist da noch ein Kollege mit Kindern, so müßt ihr euch innerhalb der Ferien abstimmen.

Gruß
angiemaus<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: angiemaus208, 17.01.2008, 09:41 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 17. Januar 2008, 21:47

RE: Ferienaufteilung?

Hallo und herzlich Willkommen hier im Forum

Also § 7 des BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) Absatz 1 besagt:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


Mir wurde von meinem AG damals ganz klar gesagt: Die Kinder leben nicht bei ihnen, somit haben andere mit Kindern ihnen gegenüber Vorrang.

Frage: Die Mutter hat doch Urlaub, während der Hort geschlossen ist.

Warum nimmst Du nicht einfach anders Urlaub, und nimmst das Kind dann zu Dir?

[addsig]

erik121

Anfänger

Beiträge:

6

Donnerstag, 17. Januar 2008, 21:55

RE: Ferienaufteilung?

Hallo und danke für die Antwort.
Ich möchte doch zu einer anderen Zeit Urlaub nehmen, so daß er nicht 3 Wochen von den Ferien im Hort verbringen muß.
In der Zeit in der der Hort geschlossen ist, ist er ja bei meiner Ex-Frau.
Mein Arbeitgeber will mir diesen Urlaub aber nicht geben.[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 17. Januar 2008, 22:35

RE: Ferienaufteilung?

Ja aber Du mußt doch nicht in der Haupturlaubszeit nehmen. ;-)[addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 18. Januar 2008, 12:45

RE: Ferienaufteilung?

Hallo Erik.
Geht dein Sohn ab August in die Schule?
So viel ich weiß kann er doch dann gar nicht mehr in den Hort, oder?
Das Kindergartenjahr geht doch bis zu der Zeit, wo die Sommerferien des KG anfangen. Nach den Sommerferien des KG fängt ein neues Kindergartenjahr an. Meine Tochter konnte damals nicht mehr in den Kindergarten, weil sie dafür nicht mehr gemeldet war und somit nicht mehr versichert war.
Und der Hort fängt doch erst mit der Schule an. So war es bei uns.
Wie ist denn dein Verhältnis zu deiner Ex. Frage sie, ob sie ihren Urlaub noch verschieben kann. Es ist doch erst Januar. Versuche ihr klar zu machen, dass dein AG Probleme macht und du keinen Urlaub bekommst. Vielleicht könnt ihr doch noch tauschen. Es muß doch eine vernünftige Lösung geben. Es ist doch euer Kind.
Glückspilz[addsig]

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