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von mona84

mausl

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 22. Januar 2008, 09:38

Namensänderung kann mir jemand helfen???

Hallo an alle, vorab mal ich bin ganz neu hier und habe 2 Fragen vielleicht kann mir diese jemand beantworten.

1.) ich bin geschieden und habe einen Lebenspartner, dessen Sohn jetzt 6 Jahre ist und seit ca. 4,5 Jahren bei uns lebt. Es ist ein lediges Kind aus seiner früheren Beziehung.
Der Mutter wurde das Sorgerecht vollstänig entzogen und auf den Vater übertragen.
Wir haben in unserer Familie 3 verschieden Namen und wir hätten gerne, dass der kleine den Familiennamen seines leiblichen Vater bekommt, jedoch die Mutter stimmt nicht zu.
Die Mutter hat ihren Sohn seit Otober 2003 nicht mehr gesehen, nie besucht auch als wir ihr angeboten haben, dass sie den kleinen bei der Taufpartin sehen kann lehnte sie ab. Sie hat in den ganzen Jahren nie nachgefragt wie es dem kleinen geht.

Kann mir jemand sagen, ob wir ohne Zustimmung der Mutter eine Namensänderung durchführen können?? wenn ja wo und wie??
(Sie wurde bereits 4 x von meinem Freund angeschrieben und ersucht um eine Zustimmung, aber wir haben auf keinen Brief eine Antwort erhalten) Auch der Kleine hat ihr vor Weihnachten ein paar Zeilen geschrieben, aber auch er bekam keine Antwort.
Im voraus schon Danke für eure Antwort.
lg.
[addsig]

Nicky

unregistriert

2

Dienstag, 22. Januar 2008, 16:55

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

Hallo mausl,

"Einbenennung" nennt sich euer Vorhaben und in diveren Rechtforen lässt sich nachlesen dass bei Zustimmungsverweigerung des anderen Elternteil diese durch das Familiengericht ersetzt werden kann....

Bevor ich dir auf meine laienhafte Art einfache Dinge kompliziert erkläre kopier ich dir mal Infos darüber hierher:

Einbenennung
Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Sonst wird es schwer - § 1618 BGB Einbenennung: Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617 c gilt entsprechend.

An die Einbenennung sind hohe Anforderungen zu stellen. Sie muss für das Kind "erforderlich" sein; bloße Zweckmäßigkeit genügt nicht. Vgl. dazu jetzt OLG Köln (23.01.2006 - 4 UF 183/05): Das Oberlandesgericht Köln verweist darauf, dass mit der Neufassung des § 1618 BGB, wonach nunmehr die Ersetzung der Einwilligung durch das Gericht "für das Kindeswohl erforderlich" sein muss, der Gesetzgeber bewusst die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung verschärft hat. Die positiv festzustellende Erforderlichkeit der Namensänderung setzt eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus, wobei Kindes- und Elterninteressen grundsätzlich gleichrangig sind. Das Oberlandesgericht Köln setzt daher die Voraussetzungen sehr hoch an. Zweckmäßigkeit oder dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen reichen nicht aus. Wenn zwischen dem Kind und dem leiblichen Vater eine tragfähige Beziehung besteht, wird die Einbenennung scheitern. Erforderlich ist die Einbenennung nach der oben genannten Entscheidung nur, wenn die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist und ein milderer Eingriff in das Elternrecht wie z.B. die "additive" Einbenennung nicht ausreicht. Der BGH hat das in seiner grundsätzlichen Entscheidung so gefasst: Eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung setzt eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus. Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind (aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist) darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde.
Es gibt daher auch keine Regelvermutung zugunsten einer Namensänderung in Stiefkinderfällen, die z.B. der Begründung folgt, sie hätten unter der Namensverschiedenheit in der neuen Familie zu leiden. quelle: www.palm-bonn.de/name1.htm


Gruß aus der Ferne
Nicky
[addsig]

mausl

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 22. Januar 2008, 19:14

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

hallo nicky,
danke für die info werde sie mir heute mal in ruhe durchlesen und schauen ob ich da noch etwas finde was wir noch nicht versucht haben.

schönen abend
lg. :-) [addsig]

tamtam2002w

Anfänger

Beiträge:

4

Montag, 28. Januar 2008, 08:09

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

Also ich habe es damals über das Jugendamt gemacht... hatte neu geheiratet und die gute Frau fragte net mal den Vater...
Er hatte keinen Kontakt und zahlte auch kein Unterhalt, denke aber das ich echt glück hatte das es so einfach ging...[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

5

Montag, 28. Januar 2008, 19:57

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

Ein Bekannter von mir ist von seiner Tochter mal gefragt worden, aber diese sagte auch, wenn du nicht zustimmst, geht es auch ohne deine Zustimmung, da es keine Adoption ist und für sie es besser wäre in einem Haushalt mit gemeinsamen Namen zu leben.......und dieser Vater zahlte und hatte guten Kontakt, den die Exfrau aber gern zu unterbinden versuchte und die Tochter auch immer wieder aufwiegelte.
Mittlerweile ist diese erwachsen hat ein super Verhältnis zum Vater und sie erkannte was ihre Mutter all die Jahre tat. Aber das gehört gar nicht zu Frage.[addsig]

Meta

Anfänger

Beiträge:

6

Dienstag, 29. Januar 2008, 20:34

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

Hallo,

ich kann deine Ambitionen gut nachvollziehen, wenn in deinem Haushalt Familienmitglieder drei verschiedene Namen haben. Allerdings möchte ich hiermit gern den contra part übernehmen und dich fragen, warum dir das so wichtig ist, dass alle Familienmitglieder, bzw. der Sohn deines Lebenspartners "Euren" Namen tragen soll. Denn schließlich hat er eine Mutter, auch wenn sie sich, sicherlich nicht wirklich bewusst, nicht um Ihren Sohn kümmern kann, dann lasst ihm doch wenigstens den Namen von seiner Mama. So hat er ein Stück von ihr, denn dieser Bestandteil wird immer zu seiner Vergangenheit und zu seinem Leben dazu gehören. Wenn ich einen Tipp geben dürfte, ...es ist wichtig, dass der Junge seine Mama lieben und ehren darf und sie ein Teil von Euch allen ist.

Liebe Grüße
Meta[addsig]

mausl

Anfänger

Beiträge:

7

Donnerstag, 31. Januar 2008, 12:47

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

hallo meta,

wenn es so wäre, dann wäre es schön. aber die leibl. mutter fragt seit fast 5 jahren nicht nach wie es ihm geht, was er macht oder kann.
Wir bekommen keine teln. nr. das der sohn mit ihr mal tel. kann und sie beantwortet nicht mal die post von ihrem eigenen sohn.
wenn wir ihr per post etwas mitteilen, dann lässt sie den brief ungeöffnet retour schicken. wir hätten ihr das kind auch schon zu der taufpatin gefahren, dass sie ihn sehen kann aber auch dies verweigert sie.
wo soll da ein kind liebe oder irgendetwas von seiner mutter erfahren, sie kennenlernen ....????
die mutter will es nicht. [addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 1. Februar 2008, 12:00

RE: Namensänderung kann mir jemand helfen???

Hallo.
Wie wäre es mit einem Doppelnamen für euch alle? Ich weiß nicht, ob dies möglich ist, aber es wäre eine sinnvolle Lösung.
Glückspilz[addsig]

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