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Sunriel
10.02.2012
um 20:46 Uhr
lol
 
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Umfrage

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18%

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Insgesamt 114 Stimmen
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von Sunriel

Poldimelli

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern

Beruf: Verkäuferin

1

Sonntag, 10. Februar 2008, 17:27

Umzug in ein anderes Bundesland bei Hartz4

Hallo erstmal!

Ich arbeite zurzeit auf 400¤ Basis und bekomme aber auch noch Hartz 4.
Mein lebensparnter wohnt 900 km von mir entfernt und nun möchte ich nach einem Jahr Wochenendbeziehung mit meinen beiden Kindern(7 und13) im August nach schuljahresende zu ihm ziehen. Meine Frage nun wie mache ich der ARGE das am besten klar?
Ich habe hier in Bayern fast keine Bekannten und auch mein Ex Mann kümmert sich nur um seine Kinder weil er es muss alle 14 Tage am Wochenende. Ich möchte einfach meinen Lebensmittelpunkt in der Nähe meines Freundes haben.
Auch meine Kinder sind mit diesem Umzug einverstanden und freuen sich.
Kann man bei der Arge Umzugskosten beantragen? Wie ist das in dem neuen Ort was kann ich tun damit ich dort auch weiterhin nahtlos mein ALG2 bekomme? Ich hoffe es kann mir jemand ein paar Tipps geben
Gruß Poldimelli[addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 10. Februar 2008, 18:39

RE: Umzug in ein anderes Bundesland bei Hartz4

Hallo Poldimelli.
Erstmal eine Frage: Möchtest du dir eine eigene Wohung nehmen oder zu deinen Freund in die Wohnung ziehen?
Wenn du in die Wohnung deines Freundes ziehst, wirst du der Arge das mitteilen müssen und die wird prüfen, ob du dann noch ALG2 bekommst. Denn eigentlich ist dein neuer Lebenspartner dir dann zu Unterhalt verpflichtet.
Was ist, wenn du in eine eigene Wohnung ziehen willst, weiß ich nicht. Aber das werden dir andere bestimmt genauer sagen können.
Glückspilz[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 391

Danksagungen: 2117

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Sonntag, 10. Februar 2008, 18:53

RE: Umzug in ein anderes Bundesland bei Hartz4

Hallo Poldimelli,

Du hast freie Ortswahl in Deutschland, umziehen kannst Du auf jeden Fall, nur um Umzugskosten und/oder Kaution zu erhalten, musst Du am neuen Wohnort einen Arbeitsplatz nachweisen, dann trägt die Arge die Kosten, sonst nicht. Wenn Du umziehen möchtest und den Umzug selbst finanzierst, muss die neue Wohnung auf jeden Fall im Kostenübernahmebereich der neuen Arge liegen, solang Du ALG 2 beziehst.
Falls Du mit Deinem Lebensgefährten zusammen ziehen möchtest, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

LG
Waltraud
[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

4

Sonntag, 10. Februar 2008, 18:54

RE: Umzug in ein anderes Bundesland bei Hartz4

h habe hier in Bayern fast keine Bekannten und auch mein Ex Mann kümmert sich nur um seine Kinder weil er es muss alle 14 Tage am Wochenende.

Was sacht den dein Ex Mann dazu,das du 900km weg ziehen magst?

Und den Umzug bezahlst du selber,auch Renovierungskosten bekommst du nicht,
da du ja dort kein vollzeitarbeitsverhältniss anfängst...

Und wie Glückpilz gefragt hat,ziehst du zu ihm,oder in deine Wohnung?

Steff
[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 391

Danksagungen: 2117

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Sonntag, 10. Februar 2008, 19:54

RE: Umzug in ein anderes Bundesland bei Hartz4

@ Steff,

muss Dich grad mal korrigieren, ein Vollzeitarbeitsverhältnis muss nicht sein, es genügt auch Teilzeit, solang man die Kriterien der Arge vor Ort erfüllt.

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

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