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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , wĂŒrzigen KĂ€se-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

stadionfee

AnfÀnger

BeitrÀge:

Wohnort: DĂŒsseldorf

Beruf: Hausfrau

1

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 18:24

Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Hallo!
Meine Tochter lebt bei mir mit dem Vater bin ich nicht zusammen er hat im letzten Jahr den Umgang zugesprochen bekommen in folgender Form: alle 14 tage von 10 - 18 uhr sowie Ostermontag und 2. Weihnachtsfeiertag.
bisher hat er sie auch immer selbst abgeholt und auch wieder nachhause gebracht. Bis vor ein paar wochen da fing es an das seine lebensgefĂ€hrtin si auf einmal nach hause brachte und seit den letzten 2 besuchen will er sie auch nicht mehr selber abholen sondern seine LebensgefĂ€hrtin soll sie abholen! Angeblich hĂ€tte er kein Geld. FĂŒr die Fahrtkosten. Aber auch wenn seine Partnerin fĂ€hrt kostet es Geld! sie wohnen zusammen.
Davon abgesehen freut meine Tochter sich jedesmal wenn er sie nicht abholt! Sie geht nur hin weil ihr n ichts anderes ĂŒbrigbleibt.

Jetzt frag ich euch in der Hoffnung das mir jemand helfen kann.
Muß ich dem zustimmen das seine LebensgefĂ€hrtin die Kleine abholt. Schließlich ist er der Vater! und nicht Sie.
Der richter sagte damals in dem Vergleich das der Vater die Pflicht hĂ€tte sie pĂŒnktlich abzuholen und auch wieder zurĂŒckzubringen.

Ich hoffe jemand kann mi nen Rat geben oder hat erfahrungen mit soetwas!!!
:-? <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: stadionfee, 14.03.2008, 06:24 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

werner

AnfÀnger

BeitrÀge:

Wohnort: als Preusse in Bayern

Beruf: Elektroniker

2

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 18:47

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Macht euch keine Probleme, bringt die Kinder nicht gegen die Ex auf.

Meien Töchter wurden mit auch vom Partner meiner Ex an gĂŒnstige Bahnhöfe gebracht an denen ich sie fĂŒr weite Resien 400km abholte , fand ich nett.

Sonst wÀre ich kaum am Freitag nachmittag hin und mit den Kindern wieder zu mir nach hause gekommen.

SpĂ€ter ab 7 fuhren die auch allein mit 2 Zwischenhalten im IC und wurden dann am Großbahnhof abgeholt, von der Mutter oder Freund auch dort in den Zuge gesetzt.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 18:59

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Hallo

Gebe das Werner recht,es bringt doch nichts wenn der Vater oder die LebensgefÀhtin die kleine Abholt,sie Lebt doch eh dann mit den beiden zusammen unter einem Dach.
Und anscheind,hat die kleine doch damit,ĂŒber die ganze Zeit kein problem gehabt?


Mfg
VfK

Eine frage hab ich da noch,wieso kann er die Fahrtkosten nicht aufbringen?

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: VfK2008, 14.03.2008, 07:07 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

stadionfee

AnfÀnger

BeitrÀge:

Wohnort: DĂŒsseldorf

Beruf: Hausfrau

4

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 19:31

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

warum er die Fahrtkosten nicht aufbringen kann weiß ich nicht! wĂ€ren 4 euro pro fahrt!
Meine tochter wird gerade mal 4 also lasse ichg sie auch noch nicht alleine mit buss und bahn fahren!
Außerdem habe ich vergessen zu erwĂ€hnen das der Kindsvater ein Alkoholpronlem hat!
Dadurch das ich möchte, das er sie abholt und auch zurĂŒckbringt möchte ich sichergehen das er nĂŒchtern ist wenn er seine Tochter hat!
Ferner kenne ich seine partnerin auch nicht wirklich! da sie auch keinen wirklichen wert darauf legt, das wir uns kennenlernen!

was mich auch eher interressiert wie das ganze rechtlich aussieht!
:-? <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: stadionfee, 14.03.2008, 07:39 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

5

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 19:55

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Zitat von »stadionfee«

Hallo!
Meine Tochter lebt bei mir mit dem Vater bin ich nicht zusammen er hat im letzten Jahr den Umgang zugesprochen bekommen in folgender Form: alle 14 tage von 10 - 18 uhr sowie Ostermontag und 2. Weihnachtsfeiertag.

Ich hoffe jemand kann mi nen Rat geben oder hat erfahrungen mit soetwas!!!
:-? <!-- editby --><em>editiert von: stadionfee, 14.03.2008, 06:24 Uhr</em><!-- end editby -->


Hallo Stadionfee,

durch die obige Aussage entnehme/verstehe ich, das der Vater um den Umgang zum Kind hat kĂ€mpfen mĂŒssen?

Rechtlich ist es nicht festgelegt. Es heißt nur, der Umgangselternteil hat die Hol- und Bringschuld. Andererseits wird auch dieses durch viele Verfahren EinzelfĂ€llig gekippt.

Ich persönlich denke einfach, sei doch froh, wenn die LG Eure Tochter abholt. Sie zeigt somit Verantwortung und Interesse daran, den Umgang zu unterstĂŒtzen und zu fördern. Finde ich klasse.

Andersrum.....wenn Du Eure Tochter persönlich ĂŒbergeben willst, wies Streit herauf beschwören? Dann bring Du sie ihm ganz einfach, und fertig.

[addsig]

Feuervogel

Senior Mitglied

BeitrÀge: 15

Danksagungen: 17

6

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 20:08

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Hallo,
im Grunde stimme ich zwar den AusfĂŒhrungen meiner Vorschreiber zu, ABER:
die Sache mit dem Alkoholproblem verÀndert die Sachlage erheblich, finde ich.
Ich kann die Sorgen von Stadionfee sehr gut nachvollziehen und das Argument, die paar Euro fĂŒr die Fahrt nicht aufbringen zu können, finde ich lĂ€cherlich.
Da drĂ€ngt sich einem doch (im Zusammenhang mit einem bestehenden Alkoholproblem) der Verdacht auf, daß er entweder bereits seine Pappe verloren hat (wegen Alkohol am Steuer) oder aber seine LG fahren lĂ€ĂŸt, weil er eben nicht nĂŒchtern ist. In diesem Fall hĂ€tte ich auch Bedenken, mein Kind mitzugeben...
Was du da allerdings rechtlich tun kannst, weiß ich auch nicht - ich wĂŒrde vorschlagen, Deine Probleme mal im Jugendamt zu schildern. Vielleicht können die dir da weiterhelfen.
Ich wĂŒnsche dir viel Erfolg!
Gruß
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wÀchst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

stadionfee

AnfÀnger

BeitrÀge:

Wohnort: DĂŒsseldorf

Beruf: Hausfrau

7

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 20:20

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Danke fĂŒr eure Antworten!

die gerichtliche sache lief nur weil ich einen betreuten umgang haben wollte, aus bereitsgenannten grĂŒnden, er aber dem nicht zustimmte.

Seinen fĂŒhrerschein hat er schon seid den 90 ern nicht! wegen alkohol.
er könnte ja auch mit seiner LG mitfahren! aber dafĂŒr ist er zu faul.
das war er schon immer!

[addsig]

Gast

unregistriert

8

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 20:29

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Hallo

Ok das mit dem Alk konnte ich ja nicht wissen,
aber ich denke,du solltes ihm das mal mitteilen,das er sein Abhol und Bringpflicht nach kommen muß,ansonsten setzte dich mit dem JA zusammen,und teile den das mit,
da es ja eine Gerichtlich anordnung gibt,und du absolut bedenken hast,
wegen dem Alk..

Mfg
VfK[addsig]

Gast

unregistriert

9

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 20:33

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Zitat von »stadionfee«


Seinen fĂŒhrerschein hat er schon seid den 90 ern nicht! wegen alkohol.
er könnte ja auch mit seiner LG mitfahren! aber dafĂŒr ist er zu faul.
das war er schon immer!



Hm...darf ich dann mal provokant(nicht bös gemeint) fragen:

Du hast also davon gewußt, und Dich auf ihn/mit ihm eingelassen?

Das Problem Drogensucht/mißbrauch vom Umgangselternteil wurde hier schon oft und sehr hart diskutiert.

Ich wĂŒrde es persönlich echt nun nicht eskalieren lassen. Bringe Euer Kind zu ihm, um Dich seines Zustandes zu vergewissern, halte diesen fest, und suche gegebenfalls MediationsgeprĂ€che mit ihm auf. Da seine LG ja scheinbar Verantwortung trĂ€gt, wird uer Kind ja nicht verwahrlosen. Also was ich meine: Ohne wirklich massive Beweise zu haben, wĂŒrde ich erstmal "sammeln", und nicht gleich mit irgendwelchen Forderungen auftreten.

Das Recht des Kindes auf Umgang zum anderen Elternteil ist ein (gott sei dank) sehr hoch gestecktes Recht, und wird nicht alleinig wegen Mutmaßungen, oder wer das Kind abholt, eingeschrĂ€nkt.

[addsig]

Feuervogel

Senior Mitglied

BeitrÀge: 15

Danksagungen: 17

10

Freitag, 14. MĂ€rz 2008, 22:26

RE: Abholung des Kindes durch LebensgefÀhtin zumutbar????

Zitat

Du hast also davon gewußt, und Dich auf ihn/mit ihm eingelassen?


Liebe Aninjha,
deine Frage zeigt, daß du offenbar nie mit (Alkohol- oder Drogen-) AbhĂ€ngigen zu tun hattest (sei froh).

Aber SĂŒchtige sind nicht nur die, die verkommen unter einer BrĂŒcke abhĂ€ngen - nein es gibt sie in allen Gesellschaftsschichten und es sind genug (Intelligente) dabei, die ihre Sucht nur allzu geschickt zu verbergen wissen. Selbst wenn man mit ihnen zusammenlebt, kann es sein, daß es dem Partner/der Partnerin erst nach einiger Zeit auffĂ€llt.
Und wenn dieser sich dann konsequenterweise vom SĂŒchtigen trennt - aber das Kind schon empfangen/auf der Welt ist? Oder die Partnerin bemerkt die Schwangerschaft erst nach der Trennung?

Tja, dann hast du eben das Problem mit einem sĂŒchtigen Umgangselternteil, der auch ein Recht (!) auf Umgang mit seinem Kind hat. Da frage ich mich doch, wo das Recht des Kindes auf nicht nur körperliche, aber auch seelische Unversehrtheit bleibt? Bei sĂŒchtigen Eltern/Elternteilen geraten Kinder sehr schnell in eine Co-AbhĂ€ngigkeit - mit allen Konsequenzen fĂŒr ihr spĂ€teres Leben...

Auch einmal darĂŒber nachdenken, bitte, bevor du (ver-) urteilst...

Gruß
Feuervogel[addsig]
Liebe ist das Einzige was wÀchst,
wenn wir es verschwenden.

(Ricarda Huch)

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