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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , wĂŒrzigen KĂ€se-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

ballin

AnfÀnger

BeitrÀge:

1

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 10:20

Steht mir anteilig unterhalt zu?

hallo
meine tochter ist im dez07 zu ihrem vater gezogen. nun wollte sie unbedingt wieder zu uns. sie lebt seit mitte mĂ€rz wieder hier und ist auch umgemeldet. der vater hat aber das kindergeld einbehalten. meine frage ist habe ich ein anrecht wenn meine tochter hier wohnt das er anteilmĂ€ĂŸig mir das kindergeld und auch unterhalt fĂŒr die hĂ€lfte des monats zahlen muss?
ich bin mir da nicht so sicher, wobei er im dez bei mir darauf bestanden hat, was ich aber auch okay fand denn sie lebete ja auch bei ihm.
ich wĂŒrde mich sehr ĂŒber eine antwort freuen .
vielen dank . ballin[addsig]

Gast

unregistriert

2

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 10:41

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Hallo und herzlich willkommen :-)

Das Kindergeld steht Deiner Tochter zu, bzw. dem, bei dem sie lebt.

Du könntest doch eigentlich, da sie ja nun bei Dir gemeldet ist, einen Antrag stellen, das es Dir direkt ĂŒberwiesen wird, und nicht mehr zum Vater hin.

Ich stecke grad in gleicher Situation, nur das meine Tochter schon den kompletten Monat hier lebt. Jugendamt und Arge sagen, ich mĂŒĂŸe mir das Kindergeld vom Vater holen. Der will aber nicht rausrĂŒcken. Bliebe mir eigentlich nur der Weg zum Anwalt, den ich nicht will. Abzweigungsantrag des KG kann ich nicht stellen, da sie nicht bei mir gemeldet ist.

Ruf mal bei der Familienkasse an, um wenigstens das KG fĂŒr ab April zu sichern, ohne das Du Dich mit dem Vater aufreiben mußt.[addsig]

ballin

AnfÀnger

BeitrÀge:

3

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 17:19

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

hallo aninjha

erst einmal vielen dank fĂŒr dein herzlich willkommen und auch fĂŒr deine antwort.
.ich habe mich schon mit der kindergeld auseinander gesetzt und das war auch nicht schwer. da wir das gemeinsame sorgerecht haben konnte ich ohne seine einwilligung meine tochter ummelden. und damit konnte ich auch das kindergeld ab april beantragen. bei uns geht es nur noch um die hĂ€lfte des mĂ€rz. ich glaube das ich dafĂŒr auch den anwalt einschalten muss, mit ihm reden bringt nichts und fĂŒhrt wenn nur wieder zu einem streit. er ist so verletzt das unsere tochter wieder zu uns gezogen ist, das er sein ganzen frust bei uns auslĂ€sst. was wirklich schade ist. er drohte auch damit das mein lebensgefĂ€hrte unsere tochter adoptieren solle damit er aus seine pflicht ist.. .was aber ein wiederspruch an sich ist.denn wenn er wirklich so denken wĂŒrde ,dann wĂŒrde er auch das geld nicht einbehalten.
fĂŒr uns ist es wichtig das wir das geld bekommen, denn ich habe 3 kinder,wobei er sich nur um unsere tochter kĂŒmmert, sie konnte er kaufen. aber auch das intressiert ihn nicht. schade........
darf ich dich fragen warum du deine tochter nicht ummeldest?
gruß ballin[addsig]

SiggiW

AnfÀnger

BeitrÀge:

4

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 19:00

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Hi Ballin,

konntest Du Deine TOchter tatsĂ€chlich ohne seine Einwilligung ummelden, obwohl ihr das gemeinsame Sorgerecht habt? Gerade wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, MÜSSEN beide Elternteile bei einer Ummeldung zustimmen.

Also, hier in meiner Stadt wÀre das nicht gegangen.

WĂŒrde mich mal interessieren, ob das so einfach war (ohne Nachfragen etc.) - denn rechtens ist es nicht.

Ist natĂŒrlich glĂŒcklich fĂŒr Dich (sei Dir auch gegönnt), aber weil die Ummeldung gerade bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne Einwilligung beider Elternteile geht, frage ich mich, wie das gelaufen ist.

Nur mal so am Rande ...

Liebe GrĂŒĂŸe
Siggi[addsig]

alleinerziehend39

AnfÀnger

BeitrÀge:

5

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 19:41

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?


Die Vorlage der Ummeldung des Kindes auf eine neue Adressen genĂŒgt um bei der Familienkasse das Kindergeld erneut zu beantragen (auf anderes konto) denn KG fließt immer dahin wo Kind auch wohnt.

In meiner Stadt sind diese Dinge auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils recht einfach, auch habe ich mir 01/08 ĂŒber das zustĂ€ndige Finanzamt den 0,5 Freibetrag von der Ex geholt, mit Titel vom Amtsgericht und Geburtsurkunde war das ein Aufwand von 5 min, geht aber nur wenn nie Unterhalt gezahlt wurde. Ich habe zwar nun mit 1 Freibetrag keinen geldlichen Vorteil aber sollte Sie wieder einmal arbeiten gehen WOLLEN dann wird Sie rasch feststellen worum es geht.

LG
[addsig]

ballin

AnfÀnger

BeitrÀge:

6

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 20:24

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

hallo zusammen...............
ja es ging ohne mĂŒhe das ich meine tochter umelden konnte. ich selbst war so geschockt darĂŒber. alles fing damit an das unsere tochter in der pubertĂ€t ist und wir hier so richtig stress hatten . ihre lösung war ich ziehe zu papa........... ehrlich mit dem gefĂŒhl ich muss sie los lassen.............. ich rief 4 tage spĂ€ter beim rathaus an und wollte wissen was wir tun mĂŒssen das sie umgemeldet ist............ die bearbeirt. wieso ihre tochter ist doch schon umgemeldet. ich bin echt vom glauben gefallen............... ich konnte es auch nicht verstehen. sie erklĂ€rte es mir das wenn man das gemeinsame sorgerecht hat darf man es........... ich fragte auch nach das es nicht sein könnte das ich wie es um die weiterfĂŒhrende schule ging wo wir uns auch nciht einig waren hĂ€tte ich vor das gericht gehen mĂŒssen aber sowas geht................. fĂŒr mich eine gesetzeslĂŒcke............ . ich finde es immer noch heftig. aber so klar gebe ich auch zu gut fĂŒr mich denn so konnte ich das kindergeld fĂŒr april beantragen.............. ich weiß klingt heftig aber ich muss auch schauen das ich 3 kinder versorge.......
gruß ballin
[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

BeitrĂ€ge: 2 183

Danksagungen: 2019

7

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 20:49

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

Hier bei uns ist es Sachbearbeiter abhĂ€ngig und evt. die Nase desjenigen der als Kunde da ist. Ich habe fĂŒr alles immer Vollmachten gebracht. Aber mein Exmann hat ohne Vollmacht unsere Tochter umgemeldet bekommen. Auf meine Nachfrage beim nĂ€chsten Amtsgang habe ich nachgefragt und als Antwort bekam ich: einmal machen wir das in der Regel vor allem wenn das Kind dabei ist (damals 13). Aber nur einmal, dannach sind Vollmachten nötig.[addsig]

SiggiW

AnfÀnger

BeitrÀge:

8

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 22:00

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

ich bin immer noch baff ,dass das in so vielen FÀllen so einfach ist .... hier wÀre das nicht gegangen ....

Liebe GrĂŒĂŸe
Siggi[addsig]

SiggiW

AnfÀnger

BeitrÀge:

9

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 22:00

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?

ich bin immer noch baff ,dass das in so vielen FÀllen so einfach ist .... hier wÀre das nicht gegangen ....

Liebe GrĂŒĂŸe
Siggi[addsig]

alleinerziehend39

AnfÀnger

BeitrÀge:

10

Freitag, 28. MĂ€rz 2008, 22:15

RE: Steht mir anteilig unterhalt zu?


Da ist etwas wahres dran und es birgt auch jede Menge Gefahren in sich, man stelle sich eben vor jemand benutzt genau diese Einfachheit dazu um sich nur postalisch auf einen virtuellen Freund umzumelden (Briefkasten-Adresse) und geht dann zum Einwohnermeldeamt und lĂ€ĂŸt sich und sein Kind auf diese Adresse eintragen und wirklich wohnen werden Sie ganz woanders, und genau diese Einfachheit im Sinne von geteilten Sorgerecht sollte einmal neu durchdacht werden.

LG[addsig]

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