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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

2007gliozzo

Anfänger

Beiträge:

1

Samstag, 12. April 2008, 19:19

mutter-kind-kur

hallo,

wer weiss rat: ich habe eine mutter-kind-kur beantragt für mich und 3 von meinen 4 kindern. ich bin alleinerziehend und bin wirklich kurreif. heute bekam ich auch meine zusage der krankenkasse aber nur für mich und 2 meiner 4 Kinder. meine tochter 13 Jahre darf nicht mit. ich kann sie ja wohl schlecht alleine zu hause lassen. bin für jede antwort dankbar,
gruß gertrud[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

2

Samstag, 12. April 2008, 20:47

RE: mutter-kind-kur

Hallo Gertrud,

leg wegen der Ablehnung der Kurgenehmigung deiner Kinder Widerspruch ein.

Abhängig davon, weshalb deine Kinder kurbedürfig sind, wäre auch der Widerspruch zu begründen. Ein paar mehr Infos wären da hilfreich.

Grüßle
Anna [addsig]

angiemaus208

Anfänger

Beiträge:

3

Samstag, 12. April 2008, 21:56

RE: mutter-kind-kur

Hallo Gertrud,
also das würde ich an deiner Stelle nicht so ganz akzeptieren.
Ich war letztes Jahr in einer Mutter-Kind-Kue, da waren ganz viele 15jährige dabei.
Solange das Kurhaus die Altersgruppe nimmt, dürfte dem ja wohl nichts im Wege stehen.

LG und viel Erfolg
angiemaus[addsig]

marie.2006

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 13. April 2008, 14:51

RE: mutter-kind-kur


Clarissa1975

Anfänger

Beiträge:

5

Sonntag, 13. April 2008, 17:28

RE: mutter-kind-kur

Wie schon gesagt, leg Widerspruch ein und begründe warum. Also dass z.B. die Betreuung während Deiner Abwesenheit nicht gewährleistet ist.
Sollte Deine Tochter als Therapie- o. Begleitkind mit?
Eigentlich wird eine Grenze bei 14 Jahren gezogen, aber meist auch nur wenn zu Hause noch ein Vater, Oma (wie auch immer) ist, der die Betreuung übernimmt.
Und wie Marie schon schrieb, die meisten Kurhäuser nehmen Kinder bis 15 Jahre auf.

So zum Abschluss drück ich Dir ganz doll die Daumen, dass es doch noch klappt.
Wir sind ab übermorgen auch in Kur *jippy*[addsig]

2007gliozzo

Anfänger

Beiträge:

6

Sonntag, 13. April 2008, 19:28

RE: mutter-kind-kur

Hallo zusammen,

erst mal schönen dank, für die vielen antworten.
also hier noch ein paar punkte:

ich habe die kur bewilligt bekommen, wegen seelischer und körperliche erschöpfung, bin seit 8 Jahren alleinerziehend mit 3 kindern habe immer vollzeit gearbeitet. vor 20 monaten bekam ich mein 4. kind, die schwangerschaft und geburt war nicht die schönste, meine platzenta riß ab und meine tochter kam per Notkaiserschnitt 4 Wochen zu früh auf die welt. der vater des letzten kindes wollte schon in der schwangerschaft nichts davon wissen.
daher wirklich alleinerziehend!!!!
bei den ersten 3 habe ich auch das alleinige sorgerecht undes besteht auch kein kontakt zum Vater, mein sohn darf auch nur als begleitperson mit obwohl er ADHS bescheinigt bekommen hat, die kleine als begleitperson, die 13 Jährige bekam die Ablehnung
Begründung der AOK:
eine kostenübernahme für chiara ist leider nicht möglich, da sie für eine mutter-kind-kur zu alt ist.
Der 16 jährige bleibt alleine zu hause.ich kann doch aber nicht eine 13jährige alleine mit ihm hier lassen

gruß gertrud[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

7

Sonntag, 13. April 2008, 21:57

RE: mutter-kind-kur

Hallo Gertrud,

den Widerspruch für deine Tochter begründest du mit der mangelnden Betreuungsmöglichkeit zu hause. Lege in deinem Widerspruch dar, wieso du keine Betreuungsmöglichkeit hast. Die Krankenkasse muss dann die Kosten für das Mädchen als Begleitperson übernehmen.

Für deinen Sohn läßt du dir vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen, dass er chronisch erkrankt ist (ADHS). Bitte euren Arzt darum, den poitiven Effekt einer Kur für deinen Sohn auch insbesondere für dich als betreuende Mutter zu bescheinigen.

Mehr auch gerne über PN.

Grüßle
Anna[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

8

Samstag, 19. April 2008, 07:10

RE: mutter-kind-kur

Hallo!

Die meisten Kassen zahlen Begeltikinder nur bis zum 12. Lebensjahr. Will man ein Kind daß ncith Kurbdürftig ist, darüber hinaus mitbekommen als Begleitkind, dann muss man schon trifftige Gründe haben. Und die sollte der Artz bestätigen bzw. attestiern. Gerade in der Zeit der Pubertät ist das doch wohl nicht weiter schwierig. Und ev. ist das kleinere Geschiwsterkind ja in einem besonders engen Verahältniss zu der 13. jährigen, so daß der Kleineren eine Trennung so lange ncith zugemutet werden kann.... ( ich weiß nicht wie alt deine anderen Kids sind) ?? Pubertät und daraus entstehende Probleme können auch zur Begründung serh viel hergeben.....

LG Laetitia[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

9

Samstag, 19. April 2008, 11:44

RE: mutter-kind-kur

Zitat von »Laetitia«


Die meisten Kassen zahlen Begeltikinder nur bis zum 12. Lebensjahr.


Stimmt, allerdings wird bei dieser Regelung davon ausgegangen, dass zu hause eine Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Und wenn diese nicht da ist, gilt die Altersgrenze auch nicht.

Grüßle
Anna[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

10

Samstag, 19. April 2008, 13:43

RE: mutter-kind-kur

Hallo!

Soweit ich weiß wird auch der Arbeitsausfall ( auch Kinderkrankengeld genannt) nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt! Egal ob eine andere Betreuung da ist oder nicht! Auch eine Haushaltshilfe bei Erkankung der Mutter wird auch bei Alleinerziehenden in der Regel nur bis zum 12. Lebensjaht gezahlt!

Natrürlich gibt es Ausnahmen bei einer Kur - aber die müssen eben wirklich gut ( und möglichst druch einen Artz) begründet sein! Sooo ganz selbstverständlich muss die KK das eben nicht zahlen - egal ob man Alleinerziehend ist oder nicht..



Und: Manche KK zahlen eben auch bis zum 14. Lebensjahr.

LG Laetitia

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 19.04.2008, 13:50 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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