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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

KikiDee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

Beruf: Gestalterin

1

Dienstag, 6. Mai 2008, 10:23

Noch ein Versuch, da keine Antwort...??

Hallo,da mir in einem anderen Forum traurigerweise keiner antworten konnte/wollte, versuch ic es hier nochmal:
es ist so einiges passiert in den letzen Monaten...
Ich versuch es mal kurz zu fassen:

Mein Ex hat ein Haus. Da sind 2 Wohnungen. Eine davon bewohnen meine 2 Kids und ich und in der andern ein netter junger Mann!
Wie im Film: wir haben uns verliebt....ich bin nun schwanger und demnächst möchten wir das gesamte Haus gerne als eine Einheit beziehen....

Problem. Ich bin seit September 2007 arbeitslos u. erhalte ALG II. Vor 1 Woche hatte ich eini Vorstellungsgespräch u. ich könnte eine Job bekommen für 25h/Woche. da ich aber schwanger bin, kann ich den Job nicht annehmen- wäre irgendwie unfair dem Chef gegenüber....

Mit der Arge:wir wollen keine inoffizielle Sache machen, sondern ich muss ja sowieso der Arge melden, daß ich schwanger bin, oder??
Ich möchte aber auch nicht, daß er nun für uns alle aufkommen muss, da er auch kein großes Einkommen hat!!
Was können wir tun, wie siehts finanziell aus? Oder sollen wir heiraten??

Ich brauche da mal echt einen guten Rat....!! Dankeschön!!


Lieben Gruss von Kiki :-) [addsig]

pigeon

Anfänger

Beiträge:

2

Dienstag, 6. Mai 2008, 12:02

RE: Noch ein Versuch, da keine Antwort...??

wieso kannst du den job denn nicht annehmen?? - unfair deinem chef gegenüber wäre, wenn du ihm verheimlichst, dass du schwanger bist - wenn er es weiß und dich trotzdem einstellt wäre das doch klasse?!

gruß pigeon

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 6. Mai 2008, 14:34

RE: Noch ein Versuch, da keine Antwort...??

Hallo Kiki.
Da hast du ja ein Problem. Denn sobald ihr aus den 2 Wohnungen eine einzige macht, wird die Arge dir das ALG2 streichen. Dann wird dein Lebensgefährte für dich aufkommen müssen und euer Kind. Auch das Unterhaltsgeld von deinem Ex fällt dann weg, falls du welches bekommst. Nur das Kindergeld und der Kindesunterhalt bleibt dir.
Zusätzlich mußt du dich freiwillig selbst krankenversichern, etwa 130¤. Die Kids können dann bei dir mit versichert werden. Deine Lohnsteuerklasse wird sich dann von 2 auf 1 ändern, weil du nicht mehr alleinerziehend bist. So war es bei mir, aber da du schwanger bist, weiß ich nicht genau, wie es sich bei dir verläuft, was die Krankenkasse und das Elterngeld angeht.
Was die Arbeitsstelle angeht, würde ich dem AG sagen, dass du schwanger bist, aber die Stelle trotzdem haben möchtest. Du wirst ja sehen, wie der AG sich entscheidet.
Wenn du alles zusamnmen nimmst, ist es natürlich vorteilhafter, wenn ihr heiratet. Doch das sollte nicht der Grund einer Heitat sein.
Viel Glück in der Schwangerschaft,
Glückspilz [addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 6. Mai 2008, 16:40

RE: Noch ein Versuch, da keine Antwort...??

Zitat von »Glückspilz«

Hallo Kiki.
Da hast du ja ein Problem. Denn sobald ihr aus den 2 Wohnungen eine einzige macht, wird die Arge dir das ALG2 streichen. Dann wird dein Lebensgefährte für dich aufkommen müssen und euer Kind.
Glückspilz


Hallo Kiki,
hallo Glückspilz

die oben zitierte Aussage stimmt sonicht so ganz. Denn: Egal ob Kiki und Vater des Kindes zusammenziehen oder nicht, ist er dem gemeinsamen Kind zu Unterhalt verpflichtet, so wie auch zu Betreuungsunterhalt für Dich Kiki, durch welches Du ja evtl. sowieso von ALG 2 rausfällst, wenn er leistungsfähig auch Dir gegenüber ist.

Erhälst Du für die ersten Kinder Kindsunterhalt vom Vater? Wenn ja, kann man eigentlich sowieso nicht davon sprechen, das der neue LG für die anderen Kinder aufkommt. Die können sich durch Kindsunterhalt und Kindergeld nämlich selbst "retten" wenn man es mal platt ausdrücken will.

Verdient der LG zu wenig, besteht evtl. als komplette Bedarfsgemeinschaft weiterhin Anspruch auf ALG 2, vielleicht aber auch auf Wohngeld

:-?

Du solltest mal alles mit einem ALG2 Rechner durchspielen, dann erübrigt sich vielleicht Deine Frage?

PS: Wünsche Euch alles gute!!![addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 6. Mai 2008, 18:56

RE: Noch ein Versuch, da keine Antwort...??

Hallo Aninjha.
Ja, stimmt. Ich vergaß das Betreuungsgeld und Unterhalt an das Kind.
Aber ich dachte, dass sie eh zusammen ziehen, ob verheiratet oder nur in wilder Ehe. Ich dachte, es ging hier ums Heiraten oder eben nicht heiraten.
Und ob sie den Job annimmt, obwohl sie schwanger ist.
Glückspilz[addsig]

KikiDee

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

Beruf: Gestalterin

6

Mittwoch, 7. Mai 2008, 13:06

RE: Noch ein Versuch, da keine Antwort...??

Hallo ihr Lieben...
danke für eure Antworten!!!!
Also: Unterhalt bekommen nur die Kinder ( aber nicht den "vollen "Satz...., nur ca. 1/2 von Düssedorfer tabelle), aber besser als nix, da ich dafür schon lange genug gekämpft habe!! Und als ich noch den Job hatte, ging das auch sehr gut...da war es mirfast egal!

Ich selber bekomme keinen Unterhalt, da ich nicht mit dem Kindesvater verheiratet war.
Und in der jetzigen Situation würden wir erstmal aus Liebe heiraten....ja das traue ich mich jetzt...denn ER ist es definitiv.....und: er wollte mich schon vor meiner SS heiraten!!! SO!! Das nur nebenbei!!

Den Job habe ich nicht bekommen, aber ein Angebot einige Zeichnungen, Entwürfe etc. zu Hause zu machen für die Firma....Das habe ich angenommen!!!
Ist dann ur so ein 400¤ Job, aber bin damit erstmal zufrieden und von da aus kann es besser werden...
Das finanzielle muss ich echt durchrechnen, da mein Freund netto nur ca. 1500¤ raus hätte- was zu wenig ist....
Ok, bis bald & Gruss von uns!!! ;-) [addsig]

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