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von mona84

Sany

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 29. Mai 2008, 13:15

Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo zusammen,

wir(mein Sohn und ich )ziehen demnächst zu meinem Freund.
Für mich ist es aus verschiedenen Gründen sehr wichtig zu wissen,ab welchem
Zeitraum eine *eheähnliche Gemeinschaft* besteht.
Ich habe mich schon im Internet etwas schlau gemacht und der zeitraum liegt zwischen 1-3 Jahren...die Urteile sind allerdings schon älter.
Wo kann ich aktuelle Urteile,Infos finden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
L.G
Sany[addsig]

inesk

unregistriert

2

Donnerstag, 29. Mai 2008, 13:29

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo Sany!

Guck doch mal da

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

da gibt es ein Forum aber auch eine sehr gute Urteilsdatenbank.

Außerdem könntest du auch unter www.hartz4-forum.de mal nachfragen.

Mir ist bekannt nach einem Jahr zählt man als eheähnlich. Hat man aber ein gemeinsames Kind, oder ist verlobt, dann ist man gleich eheähnlich.


Liebe grüße Ines[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

3

Donnerstag, 29. Mai 2008, 13:31

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo,

soweit ich weiß, seid ihr SOFORT eine eheliche Gemeinschaft, da du ein minderjähriges Kind mitbringst.
Ohne Kind würdet ihr ca. 1 Jahr Zeit haben um offiziell eine Bedarfsgemeinschaft zu sein.

Gruß bantam<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: bantam, 29.05.2008, 13:35 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

florentine1975

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: nähe hannover

Beruf: verkäuferin

4

Donnerstag, 29. Mai 2008, 14:37

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

hmm was hatb den das kind damit zu tun?[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

5

Donnerstag, 29. Mai 2008, 15:00

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

So sieht es halt das Gesetz vor :

9. Einstandsgemeinschaften (Früher: eheähnliche Gemeinschaften)
Ein häufiges Problem hat früher darin bestanden, dass auch die sogenannten "eheähnlichen Gemeinschaften" vom Gesetz als Bedarfsgemeinschaft angesehen wurden. Diesen Begriff gibt es seit dem 1. August 2006 im SGB II nicht mehr und in diesem Zusammenhang sollte man ihn am besten vergessen,
Maßgeblich für eine Bedarfsgemeinschaft ist jetzt nur noch, dass zwei Menschen (egal welchen Geschlechts) in einem gmeinsamen Haushalt so zusammenleben
dass - Zitat - nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Weil der Gesetzgeber aber den Behörden nicht gar zu viel an "verständiger Würdigung" aufhalsen wollte, hat er ihnen diese schwierige Aufgabe
erleichtert und erklärt, wann dieser Wille "anzunehmen" ist, nämlich immer dann, wenn die Betroffenen
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das "oder" bedeutet: schon eine einzige dieser Voraussetzungen reicht aus.

Quelle : http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=82682[addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 29. Mai 2008, 19:18

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo.
Was die Arge angeht, sind die da sehr pingelig.
Die fordern getrennte Konten, getrennte Schlafzimmer und wenn dann Kids dabei sind, wird das dann noch komplizierter; vor allem, wenn dein Kind zu deinem neuen Partner schon Papa sagt, was kommt, wenn man täglich zusammen lebt.
Nach einigen hin und her haben wir beschlossen, auf das 1 Jahr zu verzichten. Weil es zu kompliziert und aufwändig mit den 2 Schlafzimmern ist. Und wir ja tatsächlich ein Paar sind.
Wir leben jetzt ganz offiziell seit 1.1.08 in wilder Ehe zusammen.
Glückspilz[addsig]

Sany

Anfänger

Beiträge:

7

Donnerstag, 29. Mai 2008, 19:31

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Danke für Eure Antworten.
Wir wollen zusammenziehen.Schlafen innerhalb der Wohnung getrennt.haben auch kein Ehebett.
Mein Freund ist nicht der leibliche vater.Wir haben getrennte Konten.
[addsig]

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 29. Mai 2008, 23:03

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo Sany,

sorry, wenn ich so privat hinterfrage. Aber geht Dir so eine heimlichtuerei nicht schon von Anfang an auf die Nerven? Also für mich persönlich wäre sowas nix....vortäuschen falscher Tatsachen etc.

Moralisch gesehen......gegenüber der Allgemeinheit halt (den Steuerzahlern, die es auch hier gibt) wie auch eigentlich dem vorsetzlichen "Betrug".

:-? :-? :-? :-? [addsig]

Gast

unregistriert

9

Freitag, 30. Mai 2008, 08:56

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Also das was hier einige schreiben ist schon richtig.

Es ist so.....um eheähnlich vor dem Amt zu sein MUSST Du:

-länger als ein Jahr zusammenleben
- gemeinsame Kinder haben
-gemeinsam Kinder (Verwandte) versorgen
-gemeinsame Konten haben

Das heißt: Das Gesetz hat jedem Paar, und man darf sich ruhig als Paar nennen, 1 jahr Zeit gegeben, eine sogenannte Schonzeit auf Probe, um zu schaun ob man auch wirklich die Beziehung führen kann bzw will (mal blöde ausgedrückt)

Das Einzige was nach dem Gesetz unter einem Jahr sofort als eheähnlich gesehen wird ist wenn:

ihr gemeinsame Konten habt
gemeinsame Kinder habt

Solange ihr sagt das ihr noch NICHT bereit seit "füreinander einzustehen" sprich. z.B. Schulden des anderen von eurem Geld zu begleichen oder in geldlich unterstützt, muss das Amt euch im ersten Jahr wirtschaftlich trennen

Darauf hast Du ein Recht und das ist auch kein Betrug oder ähnliches sondern das ist das neue Gesetz!!

Das heißt 1 Jahr lang darfst Du Leistungen beziehen....dein Freund muss nur äußern das er nicht bereit ist wirtschaftlich oder erzieherisch für dich und dein Kind aufzukommen und einzutreten!!!

Du darfst trotzdem in einem Bett schlafen, Wäsche zusammen waschen, usw.....nur halt kein Geld zusammen haben...

Wenn ihr zum Beispiel eine Haushaltskasse macht, wo er 150 und du 150 einzahlt um gemeinsam den Essensbedarf zu decken ist das kein gemeinsames Wirtschaften da jeder seinen Anteil dazu gibt....verstehst Du?

Schau mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_eheaehnliche_gemeinschaft.aspx

Da steht dann auch gleich drin was Du tun kannst wenn ihr nach einem Jahr immer noch nicht als Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden wollt...

Ich habe gesagt: Ich fühle mich erst dann eheähnlich wenn ICH das entscheide und kein Amt...
Da man ohne gemeinsames Kind keinen Unterhaltsanspruch gelten machen kann gegen den Partner.....kann man auch nach einem Jahr (wenn man sich nicht unterstützen möchte, gegenseitig) dagegen wehren als eine BG berechnet zu werden

Schau dir den Link mal an, der ist sehr aufschlussreich

LG Jenny1978


Hier nochmal eine Kopie verschiedener Urteile dazu:

Gemeinsam wohnen und wirtschaften, ist keine ausreichende Bedingung für eine eheähnliche Gemeinschaft. (LSG Ba-Wü 31.01.2006 - L 7 AS 108/06 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen 26.06.2006 .- L9 AS 292/06 ER) Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nur vor, &#8222;wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).&#8221; (BVerfG 17.11.1992, IDAS 3/93, I 3.4)

Wenn eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht existiert, sind Mann und Frau auch dann keine eheähnliche Gemeinschaft, wenn sie gemeinsam wohnen und wirtschaften. (OVG NI 26.01.1998, FEVS 1998, 545 f.; OVG Saarlouis 03.04.1998, FEVS 1998, 557 f.) Es kommt also nicht in erster Linie darauf an, ob man unter einem einzigen Wohnsitz angemeldet ist (BVerfG 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04), einen gemeinsamen Eintrag im Telefonbuch hat, einen gemeinsamen Mietvertrag hat (LSG Sachsen-Anhalt 06.04.2006 - L 2 B 14/06 AS ER), ob man gemeinsam kocht und isst (LSG Niedersachsen-Bremen 09.03.2006 - L 9 AS 86/06; LSG Hessen 16.03.2006 - L 7 AS 23/06 ER), oder die Wäsche gemeinsam wäscht (LSG Hessen 16.03.2006 - L 7 AS 23/06 ER), ob der Kühlschrank getrennte Fächer hat, die Badeutensilien getrennt aufbewahrt werden oder die Wohnung gemeinschaftlich genutzt wird.<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Jenny1978, 29.05.2008, 20:58 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

10

Freitag, 30. Mai 2008, 09:02

RE: Eheähnliche Gemeinschaft

Zitat von »Aninjha«

Hallo Sany,

sorry, wenn ich so privat hinterfrage. Aber geht Dir so eine heimlichtuerei nicht schon von Anfang an auf die Nerven? Also für mich persönlich wäre sowas nix....vortäuschen falscher Tatsachen etc.

Moralisch gesehen......gegenüber der Allgemeinheit halt (den Steuerzahlern, die es auch hier gibt) wie auch eigentlich dem vorsetzlichen "Betrug".

:-? :-? :-? :-?



Hallo Aninjha

Es ist weder oralisch verwerflich noch Betrug Leistungen zu fordern die einem zustehen.
Einzig Betrug wäre es, wenn beide bereit sind, SO zusammenzuleben wie ein Ehepaar das tun würde.
Also wenn sie beide jetzt sagen, ok ich stehe für dich ein, egal ob es für Schulden ist die Du machst..ich bezahle sie dir....
oder: ich weiß jetzt schon ich will dich heiraten und dem Amt in diesem Punkt aber wiederspricht! Das wäre dann Betrug!

Allerdings denke ich nicht das jedes Paar das gerade zusammenzieht auch gleich vorhat zu heiraten bzw. bereit ist SOFORT Schulden des Anderen zu übernehmen und abzutragen von seinen eigenem Geld!
[addsig]

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