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von mona84

Elliot

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 29. August 2008, 11:54

Frage zu Nachhilfekosten

Hallo zusammen,
Ich habe mel eine Frage zu Nachhilfekosten Und zwar hat mein Mann bei seinen Kindern das Sorgerecht freiwillig abgegeben,da verschiedene Differenzen ihn dazu gezwungen haben( sie hat gemacht was sie wollte).
Mein Mann ist schon am Existenzminimum und nun will sie auch noch die Beteiligung bei den Nachhilfestunden!Wir haben ihr vorgeschlagen,das meine Tochter(17/ 11.Klasse) ihm Nachhilfe geben könnte,da sie einen Durchschnitt von 1,4 im Zeugniss hatte.Aber dieses schlug sie rigoros aus!!! Andererseits will sein Sohn gar nicht mitarbeiten,da kein BOCK-fase!!! Was nun sprach Zeus????
Muss er sich daran beteiligen? Auch wenn er gar kein Sorgerecht mehr hat?
Es heisst doch eigentlich leben und leben lassen,ODER???!!


Gruss Elliot[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

2

Freitag, 29. August 2008, 13:20

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Hallo!

Soweit ich informiert bin urteilen die Gerichte im Fall von Nachhilfestunden unterschiedlich ! Ob die einen Sonderbedarf rechtfertigen liegt auch an den Umständen! Siehe dazu auch hier Würde also in Deinem Fall heißen: nein er muss sich wohl nicht beteiligen,denn wenn Sohnemann keinen Bock hat, dann war es abzusehen und nicht unvorhersehbar ( wäre für mich z.b nach einer langen Krankheit der Fall) Allerdings hat das mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Unterhaltspflichtig ist er ja auch ohne Sorgerecht.....

Aber das kann ein anderer Richter auch anders sehen... es bleibt Dir also nur abzuwarten ob sie vor Gericht geht und dann hast Du ja irgendwann mal ein Urteil..

LG laetitia[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 29. August 2008, 13:33

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Hallo Elliot.
Ich würde erstmal gar nichts machen bzw. nichts zahlen. Einfach abwarten, ob seine Ex den Gang zum Gericht geht. Auch wenn ein Brief vom Anwalt kommt, erstmal ruhig bleiben. Erst wenn es wirklich zum Gericht geht, kann dein Mann immer noch entscheiden, ob er einlenkt oder ob er sich auch einen Anwalt nimmt. Aber bis das dann alles anläuft, wird der Sohnemann wahrscheinlich schon alles wieder geschmissen haben. Also, abwarten und ruhig bleiben.
Oder ihr macht den Vorschlag: Wenn Sohnemann über ein halbes Jahr die Nachhilfe durchhält und eine schulische Verbesserung sichtbar ist, steuert dein Mann bei der Nachhilfe etwas bei. Aber macht bloß keinen festen Betrag aus, denn dann kann dein Mann entscheiden, wieviel er beisteuert (die Hälfte, ein Drittel, usw.). Und laßt euch die Rechnungen zeigen. Seine Ex soll sie sammeln. Und dein Mann erwartet immer Infos über seine Leistungen. Vielleicht wird ihr das schon zu viel und sie läßt euch in Ruhe.
Glückspilz[addsig]

Gast

unregistriert

4

Freitag, 29. August 2008, 20:28

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Hallo Elliot,

herzlich Willkommen hier im Forum

Laetitia schrieb Dir bereits schon das wesentlich. Sonderbedarf wird von LG zu LG anders entschieden.

Aber eines bleibt bei Zahlungen von Sonderbedarf gleich:

Fällt Sonderbedarf an, ist die Summe zwischen beiden Elternteilen aufzuteilen, und zwas so, wie jeder seinem Gehalt nach kann.

Da Dein Mann schon am Selbstbehalt lebt, wird ihm nichts mehr an Zahlungen zuzumuten sein.

Allerdings finde ich, hat Glückspilz auch einige überdenkenswerte Tipps gegeben :-)[addsig]

sky268

Anfänger

Beiträge:

5

Montag, 1. September 2008, 22:01

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Guten Abend :-)

ich denke, Dein Mann sollte sich mti dem was er kann! beteiligen! Vieleicht ist die Nachhilfe ja auch ein Sprung aus der Nullbockphase in die \"ich will doch Phase\". Auch wenn Dein Mann kein Sorgerecht hat, er es ist immer noch sein Sohn und wenn er nur was dazu steuert, (was ihm halt möglich ist). Und ich als Mama würde auch nicht wollen, dass meine Tochter Nachhilfe von den Kindern seiner neuen bekommt. Und bis vor Gericht wegen einer Nachhilfe, kostet Euch beide mehr, also das ihr Euch so einigt,
:-) :-)

Liebe Grüße

sky268

Anfänger

Beiträge:

6

Montag, 1. September 2008, 22:02

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Uja, jetzt habe ich es nochmals gesehen, Rechtschreibfehler dürfen gern behalten werden 8-)

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

7

Dienstag, 2. September 2008, 08:28

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Wenn er am Existenzminimum liegt kann er vielleicht wirklich nicht! [addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

8

Dienstag, 2. September 2008, 15:31

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Hallo Elliot,

bei uns war die Frage auch mal aktuell, auch in einer Null-Bock-Phase.

Sollte der Sonderbedarf "Nachhilfe" anerkannt werden - und eine altersbedingte Null-Bock-Phase ist beim "Erstfall" kein Grund den Sonderbedarf nicht anzuerkenen, dann wird unabhängig von der Frage des Existenzminimums eine Verhältnisrechnung aufgestellt. Nach diesem Ergebnis werden dann die Kosten für die Nachhilfe auf die Eltern umgelegt.

Sorgerecht - Umgangsrecht und Unterhaltspflicht sind verschiedene Paar Schuhe, die leicht vermischt werden...

Nachdem deine Tochter in der Schule - ich gehe von der gleichen Schulart aus - so gut ist, würde ich den entsprechenden Fachleher bitten, ihr zu bescheinigen, dass sie in diese Fach Nachhilfe geben kann.
An der Schule unserer Tochter werden die geeigneten und interessierten Schüler von den Fachlehrern vorgeschlagen.

Grüßle
Anna
[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

9

Dienstag, 2. September 2008, 16:29

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Da hast Du wohl was missverstanden. Die Tochter der Frau , die mit dem Vater des Jungen zusammenlebt, der Nachhilfe braucht , ist so gut iin der Schule....Der Sohnemann der Nachhilfe braucht ist wohl überall schlecht - so wie ich es verstanden habe...

Und: vielleicht kann der Papa ja wirklich nichts zahlen - wäre ja möglich wenn er schon am Existzensminum lebt.... Einem nackten Mann... Aber das kennt ihr ja alle...[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Baden Würtemberg

Beruf: Familienfrau

10

Dienstag, 2. September 2008, 18:05

RE: Frage zu Nachhilfekosten

Zitat von »Laetitia«

Da hast Du wohl was missverstanden. ...


Nö...

Zitat von »Laetitia«

Die Tochter der Frau , die mit dem Vater des Jungen zusammenlebt, der Nachhilfe braucht , ist so gut iin der Schule....Der Sohnemann der Nachhilfe braucht ist wohl überall schlecht - so wie ich es verstanden habe...


...allerdings auch nirgends gelesen, dass Sohnemann in jedem Fach so schlecht ist. Das Schuljahr hat doch erst angefangen...

Zitat von »Laetitia«

Und: vielleicht kann der Papa ja wirklich nichts zahlen - wäre ja möglich wenn er schon am Existzensminum lebt.... Einem nackten Mann... Aber das kennt ihr ja alle...


Provokation: Was ist, wenn alle am Existenzminimum leben? Sagen wir dann, tja, Bub, bist in die "falsche Familie" geboren... die Null-Bock-Phase, die so ziemlich alle Teenager haben, kannst du dir nicht leisten...Pech...rutscht du halt noch eine Stufe runter - selbst schuld, warum kann der Kerl nicht die berühmte Ausnahme in der Pubertät sein...(Ende)


Ich würde schriftliche Angebote einholen von Instituten und von Schülern und meine Bereitschaft der Kostenübernahme auf das günstigste Angebot (anteilig)begrenzen - für das 1. Halbjahr.
Voraussetzung wäre weiter, dass regelmäßige Lehrergespräche stattfinden, Hausaufgaben sorgfältig und vollständig erledigt und die Zensuren der Arbeiten unaufgefordet mitgeteilt werden... Und sebstverständlich würde ich vorab, unabhängig davon, dass das Sorgerecht abgegeben wurde, mit den Lehrern persönlich sprechen wollen, u.a. auch über die Notwendigkeit und den Umfang der Nachhilfe...
In einen höflichen Brief verpackt mit der Bitte um verbindliche Antwort aufgrund der Dringlichkeit binnen 7 Tagen dürfte den Wind aus den Segeln nehmen...

Grüßle
Anna[addsig]

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