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von mona84

dd_rabbit

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1

Mittwoch, 17. September 2008, 23:55

Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

Meine noch Ehefrau (Trennungsjahr) hat nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser gemeinsames Kind bekommen
Sie hat für den Prozess aber Prozesskostenhilfe beantrag - nun wurde der Antrag (ohne Begründung) abgelehnt

Da ich auch der Alleinverdienende bin – muss ich jetzt auch die gegnerischen Anwaltskosten bezahlen?

P.S.:
Trennungsunterhat soll ich laut RA meiner Frau zahlen - wurde aber noch nicht gerichtlich festgelegt[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 18. September 2008, 15:28

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

Hallo dd rabbit.
Leider kann ich dir nichts dazu sagen. Aber ich vermute, dass du ihre Kosten nicht zu tragen hast, wenn Ex die Klage eingereicht hat. Dann muß sie es aus ihren eigenen Einnahmen bezahlen. Aber ich würde den Anwalt fragen.
Glückspilz
[addsig]

dd_rabbit

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3

Freitag, 19. September 2008, 14:24

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

Prozeßkostenhilfe wurde laut Anwältin abgelehnt, weil meine Frau Prozeßkostenvorschuß beantragen hätte müssen

<Zitat>
Prozeßkostenvorschuß ist vorrangig vor Prozeßkostenhilfe. Kann also Prozeßkostenvorschuß verlangt werden, ist ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe zurückzuweisen.
</Zitat>

da aber dies unterblieb und im nachhinein dies nicht möglich ist, hat meine RA abgeleht, dass ich was zahlen muss

also schauen wir mal...

(wäre eine Sauerei - ich habe zum Schutz und Wohl des Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt und bekommen - muss mich um einen 2 Jährigen kümmern - soll Unterhalt für meine Frau bezahlen und dann soll ich noch die Kosten für die gegnerische RA übernehmen...)

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: dd_rabbit, 19.09.2008, 02:25 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Moni42

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4

Freitag, 19. September 2008, 15:21

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

Zitat von »dd_rabbit«


(wäre eine Sauerei - ich habe zum Schutz und Wohl des Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt und bekommen - muss mich um einen 2 Jährigen kümmern - soll Unterhalt für meine Frau bezahlen und dann soll ich noch die Kosten für die gegnerische RA übernehmen...)


Es gibt noch viele Sauereien in den Familienrechtssachen, die dringend unterbunden werden müssten. Aber solange ein Berufszweig sich daran dumm und dusselig verdient...........wer hätte Interesse daran, dass sich da etwas ändert.[addsig]

dd_rabbit

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5

Freitag, 19. September 2008, 19:58

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

habe jetzt das Schreiben der gegnerischen RA vorliegen - schon häftig - sofort mir angedroht, dass wenn ich nicht zahle ich gleich auch den Vorschuss eines Anordnungsverfahrens zahlen soll - super oder...

wenn meine RA Recht hat (nachträglich beantragen geht nicht) - warum stellt da die andere RA so einen Antrag? Sollte doch bekannt sein oder?

jaja fordern kann man viel - nur irgendwo muss doch auch Ethik und Anstalt gelten...

P.S.:
Nach meinen Einkommen hat da keiner gefragt - weil wenn ich nur zu x ¤ Unterhalt verpflichtet bin - wie soll ich dann Prozesskostenvorschuss zaheln können...
[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

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6

Freitag, 19. September 2008, 20:08

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

Zitat von »dd_rabbit«


- nur irgendwo muss doch auch Ethik und Anstalt gelten...



Tja, ich könnte hier von Ethik und Anstand schreiben oder eben nicht davon.........das Instrumentarium Anwalt und Gericht ist für manche Zeitgenossen ein Quälmittel erster Klasse. Und niemanden interessiert, dass auf dem Papier Lügen, Verleumdungen, Unwahrheiten stehen; alles zuckt mit den Schultern und sagt: das ist eben so, regen sie sich nicht auf.

Der andere Anwalt, tja, der schreibt und schreibt und verdient durch in die Länge ziehen oder was auch immer.

Halt dich wacker.

Netten Gruß Moni[addsig]

Rick

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7

Freitag, 19. September 2008, 21:10

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

hi rabbit,

schon mal was von "innenverhältnis" gehört? wenn nicht ist auch egal :-( google mal. droh ihr schadensersatz an, wenn es wahrscheinlich auch nix hilft. wenn sie keine kohle hat bleibst du auf den kosten sitzen - allerdings für deinen anwalt.

sei froh, das deine ex keine PKH bekommen hat, sonst wärst du noch schlimmer dran ... entgegen der meinung einiger damen hier stimmt es nicht, da ist eher die mutter - äh, vater der wunsch des gedankens.

wie dem auch sei, mit moral und so &acute;nen krams kommste nicht weiter ... red mit deiner anwältin genau drüber, du wirst sehen, familiengerichtssachen haben so ihre eigenen gesetze :evil: - aus erfahrung sprech

lg

rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

dd_rabbit

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8

Freitag, 19. September 2008, 22:15

RE: Prozesskostenhilfe meiner Ex wurde nicht gewährt, muss ich jetzt alles zahlen?

mal eine dumme Frage - wann ist ein Prozess beendet - mit der Zustellung des Beschlusses?

ich denke hier wird es um irgend ein Datum gehen - Beschluss war am 23.07. den Antrag zum Prozesskostenvorschuss wurde am 25.08 gestellt die Ablehnung zum Prozesskostenhilfe hat das Datum 09.09. (ich denke das Datum 25.08. ist auf den Schreiben definitiv falsch - da es erst jetzt mir über meine Anwältin zutsellt wurde)
[addsig]

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