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robeki
24.05.2012
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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Sany

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 21. November 2008, 13:24

Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder Fragen ĂĽber Fragen... :roll:
Ich war jahrelang alleinerziehend und werde demnächst mit meinem Freund zusammenziehen.n.Ich habe einen festen Job(Teilzeit) und beziehe noch ALG 2.
(mein Freund ist nicht der Vater des Kindes und der leibliche Vater hat von der Schwangerschaft an bis zum heutigen Tag keinen Kontakt gewĂĽnscht.Aber das ist jetzt nicht das Thema.)
1.)Wenn ich zu meinem Freund ziehe:
Habe ich dann 10 oder 20 Tage *frei*,wenn mein Kind krank ist?
2.)Wenn mein Kind bisher mal krank war,habe ich durch meinen ALG 2 Anspruch immer einen Ausgleich zu meinem Gehalt bekommen.
Wie sieht das aus,wenn ich mit meinem Freund zusammenwohne?
3.)Oder ich mal Krankengeld beziehe?
4.)wenn ich eine Kur beantrage?

ich danke schon jetzt fĂĽr Eure Hilfe,aber BITTE antwortet mir nur,wenn es keine
Vermutungen sind.Sorry,aber ich brauche *handfeste Fakten*.Ist nicht böse gemeint!!!!!!

L.G
Sany

[addsig]

PheJoMama

Anfänger

Beiträge:

2

Freitag, 21. November 2008, 14:09

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo!

Zu 1. kann ich Dir nichts genaues sagen, aber Du bist dann ja nicht mehr alleinerziehend, von daher wĂĽrd ich mal auf 10 Tage tippen - aber Du wolltest ja keine Vermutungen ;-)

Zu 2. Lebt Dein Freund denn auch von Hartz 4? Wenn er arbeitet, dann werden doch Eure Einkommen zusammengerechnet und Du hast (hoffentlich) keinen Anspruch auf Hartz 4 mehr. Also braucht dann auch kein Amt mehr fĂĽr Deinen Lohnausfall aufkommen. Aber kommt halt drauf an, ob ihr mit beiden Einkommen aus Hartz4 rausfallt.

Zu 3. Genauso wie Punkt 2 ;-)

Zu 4. Zur Kur muĂź man doch immer was dazuzahlen - oder bin ich da jetzt falsch informiert?

LG Conny[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Freitag, 21. November 2008, 15:28

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo Sany,

google mal nach SGB 2, § 20 Punkt 2, hier mal nur ein Ausschnitt

2. Personenkreis nach § 20 Abs. 2
Anspruch auf volle Regelleistung (100%) haben Alleinstehende, Alleinerziehende
sowie Personen, deren Partner minderjährig sind.

Ich denke aber Du meinst, dass Du dann keinen Anspruch auf ALG 2 mehr hast.

...dazu siehe § 24b Abs 2 EStG Punkt 2
Auch dann wird die eheähnliche Gemeinschaft anerkannt, das heißt für Dich, dass Du keine Lohnsteuerklasse 2 mehr bekommst, sondern auf 1eingetragen wirst, sobald Du mit einer volljährigen Person in einem Haushalt lebst, gilst Du nicht mehr als alleinerziehend, weder bei ALG 2 noch fürs Finanzamt. Dementsprechend stehen Dir auch nur 10 Tage zu, falls Kind krank ist. Krankengeld steht Dir nach 6wöchiger Krankheit zu, das hat nix mit dem Zusammenleben zu tun, es sei denn ihr erhaltet ALG 2, dann wirds angerechnet.
Zuzahlen zur Kur musst Du eh, dazu wird viell aninjha was genaueres sagen können.

LG
Waltraud ;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

4

Freitag, 21. November 2008, 23:51

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »pimboli«


Zuzahlen zur Kur musst Du eh, dazu wird viell aninjha was genaueres sagen können.

LG
Waltraud ;-)


Hallo Sany,

zur Kur muß man zuzahlen, wie auch zu Krankenhausaufenthalten (täglich 10¤)und zu den Praxisgebühren etc.

Es gibt eine Befreiung, wenn man einen gewissen Satz überschreitet (im Jahr ich meine so aus dem Kopf 10% des Einkommens). Aber das ist unabhängig davon, ob man ALG2 bezieht, oder nicht. Denn für die Befreiuung ist Deine Krankenkasse zuständig, und hat das ALG 2 Amt nichts mit zu tun.

[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

5

Samstag, 22. November 2008, 03:58

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Nicht 10 % des Einkommens sondern 2 %! Und bei anderkannten chronischen Erkrankungen sind es nur 1 % ! Das weiĂź ich 100 %ig..[addsig]

Gast

unregistriert

6

Samstag, 22. November 2008, 07:20

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »Laetitia«

Nicht 10 % des Einkommens sondern 2 %! Und bei anderkannten chronischen Erkrankungen sind es nur 1 % ! Das weiĂź ich 100 %ig..


Stimmt, hast recht. 2% vom Einkommen (bei ALG 2 Empfängern vom Regelsatz).[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

7

Samstag, 22. November 2008, 08:31

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Es ist auch nicht davon Abhängig ob man ALG 2 bezieht oder nicht!

Es ist einfach immer dieser Satz (2% bzw. 1%) des gesamten Familieneinkommens. Davon gibts best. Freibeträge die man runterrechnen kann...Auf eigentlich jeder Seite der Krankenkassen gibts Zuzahlungsrechner , damit kann man mal überprüfen ob man eine Chance hat über den Satz zu kommen, der für einen persönlich gilt...

Ist ein anerkannter chronisch kranker in der Familie zahtl man nru 1% und das ist ziemlich schnell erreicht...[addsig]

Gast

unregistriert

8

Samstag, 22. November 2008, 08:43

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Zitat von »Laetitia«

Es ist auch nicht davon Abhängig ob man ALG 2 bezieht oder nicht!

..


Doch. Denn bei ALG 2 Beziehern gelten zwar auch die 2 % (bzw.1%), aber nur vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes. Mehr dazu

hier unter Absatz 2 Punkt 1.[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

9

Samstag, 22. November 2008, 09:15

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

Hallo,

um es mal für andere etwas besser darzustellen, versuch ich es zu erklären.
ALG2 Empfänger oder Frauen die arbeiten, die auch wenig verdienen ( meist wie ALG2 Satz ) können jährlich eine Befreiungskarte für Praxisgebühren, Rezeptgebühren usw. bei der Krankenkasse beantragen.
DafĂĽr mĂĽssen sie diese 2% im vorraus an die Krankenkasse zahlen, im Normalfall ca. 80 Euro.
Chronisch Kranke zahlen ca. 40 Euro jährlich.
Beides beinhaltet auch die Familienmitglieder, z.B. Kinder.
Gutverdiener haben höhere Sätze, das rechnet die Krankenkasse gerne aus.
Nützlich ist diese Befreiungskarte für Mütter/Väter wenn sie zur Kur möchten oder oft zum Arzt gehen und viele Rezepte erhalten.
Bei einer Kur muss man ca. 210 Euro selber tragen, was viele nicht können.
Man kann diese 210 Euro auch später bei der Krankenkasse einreichen aber einfacher ist es im Vorraus 80 bzw. 40 Euro im Vorraus für 1 Jahr zu zahlen und wer dann zur Kur geht, ist von den ca. 210 Euro befreit.

Diese Karte ZUZAHLUNGSFREI beinhaltet folgende Punkte :
- PraxisgebĂĽhren
- Fahrkosten
- Arznei- und Verbandsmaterial
- Heilmittel ( z.B. Massagen )
- Hilfsmittel
- Haushaltshilfe
- häusliche Krankenpflege und Soziotheraphie
- stationäre Krankenhausbehandlungen
- ambulante Rehabilitationsleistungen
- stationäre Vorsorge- und Rehabilitationskuren

Für oft kranke Mütter/Väter oder oft kranken Kids ist diese Karte ein Seegen.
Durch Notarztwagen oder Krankenhausaufenthalte kommen oft zusätzliche kosten, die man nicht einfach sofort zahlen kann.

GruĂź bantam[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

10

Samstag, 22. November 2008, 09:42

RE: Alleinerziehend-Partnerschaft-Alg 2......Wie sieht es das Gesetz?

@ Aninjha: Lies mal bitte alles was ich ober geschrieben habe : Da stheht unter anderem :"Es ist einfach immer dieser Satz (2% bzw. 1%) des gesamten Familieneinkommens." Und so gilt es auch: Es sind immer 2 % bzw eben 1 % ! Egal ob bei Alg 2 von diesem - oder wenn man verdient eben von diesem . Beides ist imm Sinne der KK Einommen. Und es bleibt immer dieselbe %-Zahl...es gibt damit keinerlei Unterschied ob man ALG 2 bekommt ( da zahlt man 2 % ) oder ob man verdient ( da zahlt man 2 %) .....

Das dabei unterschiedliche Summen rauskommen ist ja wohl logisch ( zumindest fĂĽr mich)

Übriegens die Summe die man bei ALG 2 zahlen muss um dan die Befreiung zu bekommen beträgt bei 2% eben 84 Euro im Jahr das entspricht 2 % der Regeleistung... Bei 1% entsprechend 42 Euro..

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 22.11.2008, 09:45 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

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