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von mona84

Sany

Anfänger

Beiträge:

1

Freitag, 12. Dezember 2008, 09:22

Krankheitstage

Hallo,
meine Freundin hat Stress mit der Krankenkasse.
Sie war seit der Geburt alleinerziehend und ist jetzt mit ihrem Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Die beiden schlafen und waschen getrennt...(fragt mich nicht warum,die beiden wollen,obwohl sie zusammen wohnen *unabhängig *sein)
Jetzt ist das Kind meiner Freundin krank.....stehen Ihr 10 oder 20 Krankheitstage zu ?
Die Krankenkasse weiss nur die neue Adresse,nicht das sie zusammen wohnen....
Ich weiss nicht wie ich ihr helfen kann.

Danke für Eure Hilfe.
MfG
sany[addsig]

Gast

unregistriert

2

Freitag, 12. Dezember 2008, 12:32

RE: Krankheitstage

Hallo Sany.
Wieso hat deine Freundin denn Stress mit der KK, wenn die nur von der neuen Adresse weiß, aber sonst nichts?
Dann würde sie ja noch als ae gemeldet sein, was sie definitv nicht ist, weil ein zusätzlicher Erwachsener mit in der Wohnung wohnt und die Mitbetreuung übernehmen könnte.
Rate ihr, dass sie reinen Tisch macht (Wohnen in einer WG oder mit ihrem Freund zusammen?). Und dann abwarten, wie die KK entscheidet.
Ehrlichkeit währt am längsten!
Glückspilz
[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

3

Freitag, 12. Dezember 2008, 15:32

RE: Krankheitstage

Normalerweise bekommt man nur zwanzig Tage wenn man alleinerziehend ist! Und das ist man nur wenn keine andere Person über 18 mit in derselben Wohnung wohnt.... ich würde das so sehen, daß das im Falle Deiner Freundin eben nicht so ist....

Von Rechts wegen dürfte Deiner freundin auch nicht mehr die Steuerklasse 2 zustehen - man muss nämlich dafür unterschreiben und versichern , daß keine andere erwachsen Person in derselben Wohnung wohnt..... Meldet man Veränderungen nicht begeht man eine Straftat...[addsig]

Beiträge: 10

Danksagungen: 12

Wohnort: Mainz

4

Freitag, 12. Dezember 2008, 23:58

RE: Krankheitstage

Hallo-das ist gerade ein Thema,das mich auch interessiert,wo ich noch Fragen hätte,vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin auch alleinerziehend,meine jüngste ist 10 Jahre alt.Ich arbeite halbtags.

Nun war es vor ein paar Wochen das erste Mal der Fall,daß ichwegen Krankheit meiner KLeinen zuhause bleiben mußte und zum Arzt mußte-2 Tage fiel ich aus.
Hab meinem Chef dann die Krankmeldung meiner Tochter vorgelegt--die Krankenkassen zahlt ja dann den Lohnausfall -70% an mich-und er muß ja für die Tage nichts zahlen.
Mein Chef kannte diese Regelung wohl nicht und meinte.ich muß die Stunden nacharbeiten-das Hick-Hack mit der Krankenkasse,da hat er keine Lust drauf-die Arbeit bleibt ja liegen,mußte also die Stunden nacharbeiten.

Meine Frage ist nun-ist das Rechtens?? Im Grunde bin ich doch der Verlierer,ich bekäme von der Krankenkasse ja nur 70% erstattet meines Lohnes.

Bisher waren es -Gott sei Dank nur die 2 Tage-aber wie soll ich mich verhalten,falls sowas wieder vorkommt?-Ein Kind kann ja immer mal krankwerden,da hat man keinen Einfluß drauf.

Darf mein Chef verlangen,daß ich die Sunden dann nacharbeite? Wie ist die rechtliche Situation?Hab leider noch keine Erfahrungen damit,ich weiß nur,daß mir eigentlich 20 Tage zustehen als alleinerziehnde.
Wäre dankbar für nen Rat.

LIiebe Grüße

Rhoihessemaedsche[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

5

Samstag, 13. Dezember 2008, 05:50

RE: Krankheitstage

Nöö darf Dein Chef nicht! Ich würde nächstes Mal ihn direkt an die KK verweisen, die können ihm das bestimmt erklären. Und wenn er sich darauf nicht einläßt würde ich zu einem Anwalt gehen. Ist nicht zulässig nacharbeiten zu lassen, denn wenn Du krank bist musst Du das auch nicht nacharbeiten - oder?[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

6

Samstag, 13. Dezember 2008, 06:04

RE: Krankheitstage

Hallo,
schon während der Ehezeit habe ich geringfügig beschäftigt gearbeitet und später aus Gründen der erwerbsunfähigkeit "nur" halbe Stundenzahl.
Richtig ist sicherlich, dass einem die freien" Tage für sein krankes Kind zustehen. Ich habe damals davon keinen Gebrauch gemacht um keinen Verdienstausfall zu haben und auch zu zeigen, dass ich auch als Mutter zuverlässig meine Arbeit erledigen kann. Ich war einfach froh, Arbeit gefunden zu haben trotz langem Hausfrauendasein. Ich habe die Stunden problemlos verschieben können, wenn es nötig war.
Bei einer Vollzeitstelle oder festen unveränderlichen Arbeitszeiten ist dies natürlich nicht möglich. Aber sonst sicher bedenkenswert.

Zurzeit erlebe ich bei einer Freundin, deren Arbeit niemand wirklich übernehmen kann, mit einem ca. drei Jahre altem Sohn, folgendes. Diese nutzt alle Vorteile: der Arbeitgeber ist sehr entgegenkommend, wenn die Kinderbetreuungslücken angeht.

Sprich spontan kann sie ihre Zeiten verschieben oder das Kind zu Besprechungen und an den Arbeitsplatz mitbringen. Sie hat sogar einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bei 12 Stunden in der Woche, was in der Regel heute meist 400.- ¤-Jobs sind, wird also angemessen bezahlt.

Ist aber das Kind krank, holt sie sich den Krankenschein, statt dann umgekehrt genauso flexibel zu sein.

Diese Flexibilität hat für mich nichts mit Ausbeute zu tun, sondern mit Geben und Nehmen.

LG Moni[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

7

Samstag, 13. Dezember 2008, 08:20

RE: Krankheitstage

Moni , das ist sicher richtig was Du da schrebst . Es gibt sicher mütter die das ausnutzen.

Bei den meisten aber sind eben die Arbeitszeiten nicht flexibel einteilbar - zunmindest nicht von den Mütter - von den Chefs schon....

Ein Beispiel aus meinem Arbeitsalltag: ich arbeite ganztags , eigentlich mit Genehmigung wg einer Vertretung nur von 06 bis 14 Uhr ....( auch Samstags) .
Es war völlig egal, ob ich eine Betreuung habe fürs Kind - ich musste nachmittags an Samstagen mehrmals von 14 bis 22 Uhr arbeiten ! Und erfahren habe ich das genau einen Tag vorher. Versuch da mal was zu organisieren.... Also hat Kind das erste Mal um 15 Uhr angrufen und hat den gesamten Nachmittag und Abend allein dagessen - hat niemanden interessiert auf der Arbeit ( jedenfalls keinen von den Verantwortlichen , die übrigens auch aus dem mir gegenüber weisungberechtigten Vater des Kindes bestehen - der übrigens den gesamten Tag woanders verplant war und deshalb auch keine Zeit für sein Kind hatte, obwohl er genau wußte, daß sein Kind den ganzen Nachmittag und Abend allein sein wird) ...

By the Way: wenn da was passiert wäre , dann hätte ich gerne gewußt wer da den schwarzen Peter bekommen hätte wg Verletzung der Aufsichtspflicht - ich oder er - denn er hatte mich eingeteilt und wußte das Kind allein sein wird und das er nicht am Ort sein wird- ich hätte wg Arbeitsverweigerung meinen Job verlieren können wenn ich nicht hingegangen wäre---- Auch nicht uninteressant....

Anderes Beispiel: in der Elternzeit damals hätte ich gerne ein paar Std. dazu verdient. Habe meinen Arbeitgeber ( Personalchef) gefragt , ob ich ( da ein paar Std. täglich bei uns eben nicht gehen) eben z.b einen oder zwei Tage in der Woche in der Spätschicht arbeiten kann ( da hatte ich die Betreuung durch den Mann ) . Antwort : das hatten wir noch nie und damit fangen wir auch nicht an....


Und so sieht leider die Wirklichkeit aus. Und das in den meisten Betrieben.

Warum sollte ich da dann irgendwelche Rücksichten nehmen und noch flexibeler reagieren als das Gesetz es mir vorschreibt ????










<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 13.12.2008, 16:08 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

8

Samstag, 13. Dezember 2008, 08:31

RE: Krankheitstage

Zitat von »Laetitia«

Moni , das ist sicher richtig was Du da schrebst . Es gibt sicher mütter die das ausnutzen.

Bei den meisten aber sind eben die Arbeitszeiten nicht flexibel einteilbar - zunmindest nicht von den Mütter - von den Chefs schon....

Und so sieht leider die Wirklichkeit aus. Und das in den meisten Betrieben.

Warum sollte ich da dann irgendwelche Rücksichten nehmen und noch flexibeler reagieren als das Gesetz es mir vorschreibt ????


Ich habe selber fünf verschiedene Stellen in den letzten 10 Jahren gehabt und auch im Bekanntenkreis durchaus noch andere bei denen Flexibilität für die Mütter möglich ist.

Ich weiß nicht wie die Wirklichkeit aussieht, da ich nicht von mir auf andere schließe wie sich aus meinem folgenden Zitat auch herausliest.

Zitat von »Moni42«


Bei einer Vollzeitstelle oder festen unveränderlichen Arbeitszeiten ist dies natürlich nicht möglich. Aber sonst sicher bedenkenswert.
LG Moni


Ich gebe nur Denkansätze und keine Pauschalurteile von mir.

Jeder so wie er kann und mag.
LG Moni[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

9

Samstag, 13. Dezember 2008, 08:40

RE: Krankheitstage

Es kommt sicher auf die Branche an ! Da hast Du Recht !
In der Industrie ist sowas definitiv nicht möglich - es kann sogar ein Kündiungsgrund sein eben nicht so einsetzbar zu sein wie andere ( z.b im Drei-Schichtbetrieb)....Da werden eben keinerlei Ausnahmen geduldet , die nicht betreibliche Ursachen haben. Das erfahre ich seit über zwanzig Jahren am eigenen Leib...und immer wieder bei Kolleginnen..


Zudem die frage war hier , ob er das darf - und das kann man nur mit " nein" beantworten. Rein rechtlich gesehen darf der Arbeitgeber diese zeit nicht nacharbeiten lassen, denn er stellt für diese Zeit frei und zahlt ja auch nichts. Den Ausfall zahlt die KK! Der Arbeitgeber will also hier Zeit nacharbeiten lassen die er gar nicht bezahlt ... Das ist nun wirklich nicht als korrekt zu bezeichnen -. es wäre sogar rechtswidrig.


Sicher erlebt jede ihren Arbeitsbereich anders und unterschiedlich - und ist daher eben zu mehr oder eben weniger Zugeständnissen bereit. Aber hier ging es um eine rechtliche Frage - und da ist die Lage eindeutig. <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 13.12.2008, 09:14 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

SF030

Anfänger

Beiträge:

10

Montag, 15. Dezember 2008, 21:39

RE: Krankheitstage

Hallo zusammen,
Man kann durchaus alleinerziehend sein und mit anderen Erwachsenen zusammenwohnen. Bei mir ist das der Fall, ich wohne mit zwei weiteren Erwachsenen in einer WG.
Beim Amt wegen der Lohnsteuerklasse, habe ich eine eidesstattliche Erkl&auml;rung ausgef&uuml;llt, dass hier keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, oder wie auch immer das auf Amtsdeutsch hei&szlig;t.
Au&szlig;erdem hab ich vom Jugendamt die Negativbescheinigung, also den Wisch, der mir das alleinige Sorgerecht bescheinigt.
Es geht also sehr wohl, alleinerziehend zu sein ohne alleine zu wohnen.
Getrennte Betten sind da aber wohl die Mindestvorraussetzung... (-;

Ich kenne auch F&auml;lle, in denen der neue Partner als \&quot;Mitbewohner\&quot; getrarnt wurde, aber da sollte man vorsichtig sein, falls mal kontrolliert wird. Ist ja auch irgendwo korrekt, oder?

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