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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

pf22s

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Leipzig

Beruf: Planungsingenieur

1

Montag, 19. Januar 2009, 10:14

Wäre dankbar über eine Antwort!

Hallo! Ich bin ganz neu hier und habe mal ne kleine Frage! Ich bin seit 11/2005 getrennt und seit 04/2007 geschieden. Habe einen Sohn (5) und eine Tochter (10)! Meine Tochter lebt seit der Trennung bei mir. Meine Exfrau geht seit 2 Jahren einer Teilzeitbeschäftigung nach und ist aufgrund dessen nicht leistungsfähig. Ich habe damals einen Unterhaltstitel beim Jugendamt machen müssen! Für mich kein Problem, da es selbstverständlich für mich ist, dass ich nicht nur als Elternteil meinen Pflichten gern nachkomme, sondern auch denen, welche den Unterhalt betreffen. So zahle ich seit 11/05 hundert Prozent des Kindesunterhaltes nach neuster Tabelle. Auf der anderen Seite hat die Mutter bis heute keinen Cent Unterhalt gezahlt bzw. zahlen können. Einen Unterhaltstitel habe ich von ihr nicht, da sie diesen, lt. Aussage Jugendamt, nicht ausstellen muss, das sie nicht leistungsfähig ist. Ich bekomme für meine Tochter Unterhaltsvorschuss, welcher wegfällt, wenn sie 12 Jahre. Wie kann ich meine Exfrau dazu bewegen, Anstrengungen zu unternehmen, eine gewisse Leistungsfähigkeit zu erreichen? Ab wann bzw. wenn überhaupt, zählt der neue Lebenspartner meiner Exfrau in Punkto Kindesunterhalt für meine Tochter mit rein? Würde mich freuen, wenn jemand ein paar Antworten für mich hat! Danke!

Gruß
Patrick
[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

2

Montag, 19. Januar 2009, 14:37

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Hallo!

ich verstehe das Richtig , daß ein Kind bei Dir lebt und eines bei Deiner ex ?? Normalerweise kann da auch anders verfahren werden: Der Unterhalt kann gegeneinander aufgehoben werden!!!! Dann wäre z.b nur die Differenz zu zahlen, wenn ein Kind in einer anderen Unterhaltsstufe ist...
Keiner muss einen Unterhaltstitel unterschreiben - hättest Du auch nicht machen müssen..[addsig]

bsmaster

Senior Mitglied

Beiträge: 18

Danksagungen: 60

Wohnort: Braunschweig

3

Montag, 19. Januar 2009, 16:11

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »Laetitia«


...
Der Unterhalt kann gegeneinander aufgehoben werden!!!! Dann wäre z.b nur die Differenz zu zahlen, wenn ein Kind in einer anderen Unterhaltsstufe ist...
...
.

Ich habe hier gelernt, dass das nicht stimmt. Eine Verrechnung gibt es nicht!
Ich zahle Unterhalt für zwei Kinder bei der Ex, obwohl die anderen zwei Kinder bei mir leben und ich nichts für sie bekomme. Also eigentlich zahle ich für alle und alles :-)

BGG Thomas[addsig]

pf22s

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Leipzig

Beruf: Planungsingenieur

4

Montag, 19. Januar 2009, 16:16

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Ja, das ist richtig, ein Kind lebt bei mir! Mit der Differenz geht das auch, wenn ich für das bei mir lebende Kind Unterhaltsvorschuss bekomme? Mit dem Unterhaltstitel habe ich kein Problem, da ich eh der Meinung bin, dass ich Unterhalt für meinen Sohn zahlen will und dies auch tue! Das ist für mich kein Streitpunkt, da das Geld für meinen Sohn ist und nicht Unterhalt für meine Exfrau!
Laut Aussage des Jugendamtes besteht folgender Sachverhalt bzw. kann folgendes eintreten! Meine Exfrau sagt sich: "Ich komme mit dem Einkommen bei 25 Stunden Wochenarbeitszeit über die Runden, zumal mein neue Lebenspartner voll verdient!" Sie ist also auf Dauer gesehen nicht leistungsfähig? Jugendamt sagt: "Tja Herr ..., so sind unsere deutschen Gesetze!" Ich muss also damit rechnen, dass ich ab dem 12. Lebensjahr (wegfall des Anspruches auf Unterhaltsvorschuss) für mein Kind, welches bei mir lebt, keinen Unterhalt bekomme! Paralell lehnt meine Exfrau Vollzeitstellen ab! Ich bin nicht verbittert, aber in meinem Fall ist Frau bzw. "Mutter" genauso wie Mann oder "Vater", welcher keinen Unterhalt zahlen will! Bitte um Antwort auf meine Fragen! Danke!


Mein Sohn wir dieses Jahr 6 Jahre und kommt in die Schule![addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

5

Montag, 19. Januar 2009, 16:33

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

@bsmaster : meine Anwältin hat mir das so erklärt! Eigentlich sollte sie wissen ob das ok ist oder nicht...Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden...

Sie hat mir z.b auch erklärt, daß bei einer Mitbetreuung das z.b angerechnet werden kann und eine Minderung des zu zahlenden Unerhaltes durchaus rechtens wäre und auch von Richtern so entschieden wird...

Aber vielleicht sollte sich pf22s zu dem Thema einfach noch mal von einem Anwalt beraten lassen... Denn wenn Du , pf22s, einen Titel unterschrieben hast, kannst und darst Du das so eigenmächtig sowieso nicht ändern....

<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 19.01.2009, 16:40 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

6

Montag, 19. Januar 2009, 16:45

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »bsmaster«


Ich habe hier gelernt, dass das nicht stimmt. Eine Verrechnung gibt es nicht!


BGG Thomas


Stimmt. Jeder ist für das nicht bei ihm lebende Kind unterhaltspflichtig. Und zwar in der Höhe, wie jeder über eigenes Einkommen verfügt.

Natürlich wäre es möglich, wenn man sich einigt, das man sagt: Komm, lass es mit dem Unterhalt....das geht aber dann auch nur, sofern die Kinder keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen müssen. In dem Falle wäre man Vogelfrei, wenn man sich als Eltern einig ist.

@Patrick

Mir geht es ebenso wie Dir. Gegen mich liegt ein Titel vor, KU nach erster Stufe zahlen zu müssen, mein Ex Mann konnte sowas umgehen, obwohl er nachweislich mehr Geld verdient als ich.

Sind also nicht immer nur die Männer, die manchmal in den allerwertesten gekniffen sind ;-)[addsig]

Gast

unregistriert

7

Montag, 19. Januar 2009, 16:49

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »pf22s«

Paralell lehnt meine Exfrau Vollzeitstellen ab! Ich bin nicht verbittert, aber in meinem Fall ist Frau bzw. "Mutter" genauso wie Mann oder "Vater", welcher keinen Unterhalt zahlen will! Bitte um Antwort auf meine Fragen! Danke!


Mein Sohn wir dieses Jahr 6 Jahre und kommt in die Schule!


Hallo Patrick,

das wiederum darf sie nicht. Sie ist gesteigert erwerbspflichtig. Heißt, sie muß sich um einen Job bemühen, damit sie genug verdient, zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Manche Jugendämter sind da aber nicht wirklich auf zack, oder nur zu bequem, mal etwas mehr zu tun.

Ich rate Dir wirklich mal ein Gespräch beim Anwalt.[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

8

Montag, 19. Januar 2009, 16:51

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

So . ich habe noch mal in meine Notizen geschaut ! Es stimmt ! Verrechnet werden kann nur wenn beide zahlungsfähig und damit einverstanden sind.....

Das ist also eine freiwillige Sache zwischen den parteien.... Es geht nicht wenn einer der beiden nicht zahlungsfähig ist.... so wie hier![addsig]

peterpanem2007

Anfänger

Beiträge: 0

9

Montag, 19. Januar 2009, 19:29

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »Aninjha«


Hallo Patrick,

das wiederum darf sie nicht. Sie ist gesteigert erwerbspflichtig. Heißt, sie muß sich um einen Job bemühen, damit sie genug verdient, zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können.



@Aninjha

Ist es nicht so, das der betreuende Elternteil eines Kindes im Grundschulalter nicht verpflichtet ist, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen? [addsig]

Gast

unregistriert

10

Montag, 19. Januar 2009, 19:35

RE: Wäre dankbar über eine Antwort!

Zitat von »peterpanem2007«


@Aninjha

Ist es nicht so, das der betreuende Elternteil eines Kindes im Grundschulalter nicht verpflichtet ist, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen?


Nein!!! Das traf (wie gesagt traf!) bis 01.01.08 nur den Ehegattenunterhalt. Heißt, der betreuende Elternteil mußte während der Grundschule nicht arbeiten, und der Ex mußte Ehegattenunterhalt zahlen. Das gilt seit 01.01.08 aber auch nicht mehr. Seit dem wird auch den betreuenden Elternteil zugemutet, ab 3. Geburtstag des Kindes selbst für sich zu sorgen(so wie es nicht verheiratete eh schon immer mußten.

Kindsunterhalt hat aber damit rein gar nichts zu tun. Jeder!!!! der KU leisten muß, muß alles erdenkliche tun, um dies zu machen.

Wenn man nun selber noch kleine Kinder betreuen muß, so wird es sicherlich nicht so "hart" durchgefochten, betreut werden müssen die kleinen ja nun auch....aber:

Gerade wenn neue Partner ins Spiel kommen: Was spricht dagegen, abends in der Tankstelle zu jobben, um den KU zu erarbeiten, während der neue LG zu Hause auf die kleineren aufpasst? Nix. Und so sehen es auch die Gerichte.[addsig]