Die Frage wurde mir kĂŒrzlich gestellt....und soeben habe ich zwar keine Antwort dazu gefunden, aber irgendwie doch etwas, was ich schon fast vermutet hatte.
Beschlossen im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes hat die Koalition einmaligen Zahlung in Höhe von 100,00 € pro Kind. FĂŒr alle Kinder in Deutschland, fĂŒr die auch ein Kindergeldanspruch besteht dieser Anspruch. Die Zahlung erfolgt ohne zusĂ€tzlichen Antrag mit dem Kindergeld, sie wird mit dem Kindergeld im MĂ€rz oder April 2009 ausbezahlt.
Es besteht Unsicherheit ob diese Einmalzahlung anrechenbar auf Sozial- und Unterhaltsleistungen ist. Nach Aussagen der Bundesregierung wird dieser Kinderbonus nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet. Er muss aber bei der EinkommensteuererklÀrung mit den KinderfreibetrÀgen verrechnet werden.
DarĂŒber ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kinderbonus Auswirkungen auf die Unterhaltsleistung von Barunterhaltspflichtigen hat besteht noch keine klare Aussage. Es ist nicht erkennbar das ausschlieĂlich die betreuungspflichtigen Elternteile von dieser Zahlung aus dem Konjunkturpaket profitieren sollten.
Beide Elternteile wĂŒrden von dem Kinderbonus profitieren und in ihrer Kaufkraft gestĂ€rkt werden. Es spricht viel fĂŒr eine hĂ€lftige Anrechnung, wie sie auch beim Kindergeld vorgenommen wird.
Nicht ersichtlich ist das nur der Barunterhaltspflichtige von dem Kinderbonus profitieren soll. Eine hĂ€lftige Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt erscheint höchst wahrscheinlich. Abzuwarten bleibt eine endgĂŒltige Regelung zu dieser Frage.
Quelle
Das der Kinderbonus
nicht als Einkommen auf ALG2 angerechnet wird, ist ja wenigstens schon einmal etwas positives :-) [addsig]