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von mona84

Gast

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1

Sonntag, 25. Januar 2009, 23:39

Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

Die Frage wurde mir kĂŒrzlich gestellt....und soeben habe ich zwar keine Antwort dazu gefunden, aber irgendwie doch etwas, was ich schon fast vermutet hatte.

Beschlossen im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes hat die Koalition einmaligen Zahlung in Höhe von 100,00 € pro Kind. FĂŒr alle Kinder in Deutschland, fĂŒr die auch ein Kindergeldanspruch besteht dieser Anspruch. Die Zahlung erfolgt ohne zusĂ€tzlichen Antrag mit dem Kindergeld, sie wird mit dem Kindergeld im MĂ€rz oder April 2009 ausbezahlt.
Es besteht Unsicherheit ob diese Einmalzahlung anrechenbar auf Sozial- und Unterhaltsleistungen ist. Nach Aussagen der Bundesregierung wird dieser Kinderbonus nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet. Er muss aber bei der EinkommensteuererklÀrung mit den KinderfreibetrÀgen verrechnet werden.
DarĂŒber ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kinderbonus Auswirkungen auf die Unterhaltsleistung von Barunterhaltspflichtigen hat besteht noch keine klare Aussage. Es ist nicht erkennbar das ausschließlich die betreuungspflichtigen Elternteile von dieser Zahlung aus dem Konjunkturpaket profitieren sollten.
Beide Elternteile wĂŒrden von dem Kinderbonus profitieren und in ihrer Kaufkraft gestĂ€rkt werden. Es spricht viel fĂŒr eine hĂ€lftige Anrechnung, wie sie auch beim Kindergeld vorgenommen wird.
Nicht ersichtlich ist das nur der Barunterhaltspflichtige von dem Kinderbonus profitieren soll. Eine hĂ€lftige Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt erscheint höchst wahrscheinlich. Abzuwarten bleibt eine endgĂŒltige Regelung zu dieser Frage. Quelle

Das der Kinderbonus nicht als Einkommen auf ALG2 angerechnet wird, ist ja wenigstens schon einmal etwas positives :-) [addsig]

Benghee

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2

Montag, 26. Januar 2009, 14:35

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

.... diese Regelung ist mir sowieso von Anfang an schleierhaft, mal ehrlich was soll eigentlich der alle 14 Tage Elternteil (sprich im Durchschnitt 4 Tage im Monat zuzĂŒglich im Idealfall die HĂ€lfte der Ferien sprich 7 Wochen = entspricht aufgerundet 14% des Jahres) mit dem "ganzen" halben Kindergeld? Aber wie ich so schön gelesen habe und weil es mir so gut gefĂ€llt werd ich es wohl zu meinem Leitsatz machen.

Ich leide nicht am RealitĂ€tsverlust, ich genieße ihn. (von Kelte)

wie soll man sonst mit so einer Regelung umgehen 8-)
in diesem Sinne .....................

genießt das Leben es könnt noch extremer geregelt sein :-D

Liebe GrĂŒĂŸe
Benghee

Die Gerechtigkeit ist nicht immer gleich zu erkennen manchmal bleibt sie ewiglich im verborgenen :roll: <br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Benghee, 26.01.2009, 15:49 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]
" Die RealitÀt ist nur eine Illusion,
wenn auch eine sehr hatnÀckige."
Albert Einstein


Kelte

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3

Montag, 26. Januar 2009, 17:27

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0


Benghee

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4

Montag, 26. Januar 2009, 18:25

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

Du willst nen Orden?
Ich bin der Überzeugung den hat jeder von uns verdient
Gut das ich nicht alles pauschalisiere und dieses Rechenexempel lediglich als kleine Denk - Anregung dienen soll. Wenn Du Dich jedoch angesprochen fĂŒhlst scheint Dich da ja was zu Fuchsen.
Ruhig Blut ;-) ich habe nicht im speziellen Deine Situation benannt :-D zumal ich die gar nicht kenne.
Jede Geschichte ist anders und das ist auch gut so!
Trotzalledem geht die Rechnung (in anderen speziellen FĂ€llen 8-) ) nicht ganz auf...
Liebe GrĂŒĂŸe im speziellen an Dich
Benghee [addsig]
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Albert Einstein


pimboli

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5

Montag, 26. Januar 2009, 18:40

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

...also, ich frag nu mal anders herum, warum sollte der Vater/die Mutter nicht anteilig die HÀlfte des Bonus angerechnet bekommen, wenn er/sie Unterhalt zahlt??? Ich persönlich finds ok!!!

Das Kindergeld ist eine Leistung, die der Familie zusteht, Familie = Vater, Mutter, Kind(er), es wird an die ELtern ausgezahlt. Darum:

Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Der Grundsatz, dass es sich bei Kindergeld um eine staatliche Leistung fĂŒr das Kind an die Eltern handelt bleibt bestehen. (§ 62 Abs.1 EStG und § 1 BKGG)
Das Kindergeld wird grundsÀtzlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Es ist nach § 1612b BGB berechtigt das jedem Elternteil, die HÀlfte des Kindergeldes angerechnet werden.

Zum Rest der Diskussion werde ich nichts weiter sagen, als ...LESEN HILFT im ALLGEMEINEN 8-), niemand wollte nen Orden, hier wurde lediglich auf eine persönliche Situation hingewiesen..



Moni, zu Deinem Rechenexempel - ĂŒberdenk Deine Rechnung mal - bevor Jan Prozentrechnung bekommt, viell persönlich nochmal ĂŒben ;-)

...in diesem Sinne, nicht alles ZU ernst nehmen

LG
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂŒtter ... :rolleyes:

Benghee

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6

Montag, 26. Januar 2009, 18:57

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

Liebe Leute,
mir geht es nicht um irgendeine persönliche Situation mir geht es tatsÀchlich nur um ein Rechenexempel.

@ Waltraud : und ich weiß nicht was daran auszusetzen ist ;-) vielleicht ĂŒberdenkst du mal deine RechenkĂŒnste lieb frag deine Tochter kann Dir bestimmt behilflich sein ;-)

GrundsÀtzlich ist es mir persönlich egal.
Kindergeld muss grundsÀtzlich dem Kind zugute kommen und nicht den Eltern!

Und BITTE warum sollten wir den mit Orden geizen. Unsere Leistungen die wir alltÀglich erbringen ob nun Wochenendelter oder alleinerziehender Elter ist dabei vollkommen aussen vor.

Liebe GrĂŒĂŸe
Benghee

Mein Senf ist nun auch aufgebraucht ..... [addsig]
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pimboli

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7

Montag, 26. Januar 2009, 19:10

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

..mal Moni genauer erklÀrt ;-)

...das Jahr hat 52 Wochenenden, hÀlftig ein Elternteil ergibt 26 Wochen, davon abzgl, im "Normalfall" anteilig 7 Wochenenden in den Ferien, ergibt: 19 WEs x 2 Tage = 38 Tage plus 7 Wochen Ferien = 49 Tage - ergibt 87 Tage, nun zur Prozentrechnung :-D
...wir möchten den Prozentsatz errechnen, also nehmen wir den
Prozentwert= 87 mal 100
und teilen durch den Grundwert, also die 365 Tage
und da bekommen wir dann den Prozentsatz heraus, der da "im Normalfall 8-) " bei 23,84 liegt, also rund 24 % - und das ging tatsÀchlich noch ohne Laura :-D

...aber wie gesagt, alles mĂŒĂŸig, denn Kindergeld steht den Eltern zu und sicher wird es Elternteile geben, die auf ihr Recht pochen werden, aber auch dann wird dieses Geld logischerweise beim anderen Elternteil dem Kind auch wieder zu Gute kommen...

noch einen schönen Abend
Waltraud
[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂŒtter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 27. Januar 2009, 08:08

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

Zitat von »pimboli«

...also, ich frag nu mal anders herum, warum sollte der Vater/die Mutter nicht anteilig die HÀlfte des Bonus angerechnet bekommen, wenn er/sie Unterhalt zahlt??? Ich persönlich finds ok!!!



LG
Waltraud


Schließe mich Dir da an. Der Kinderbonus soll ja fĂŒr die Kinder sein. Wieso sollte der andere Elternteil nicht auch einen Teil des Geldes mit dem Kind/fĂŒr das Kind ausgeben dĂŒrfen?

[addsig]

mamimal4

AnfÀnger

BeitrÀge:

9

Dienstag, 27. Januar 2009, 11:35

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

Hallo!

Weiss jemand, ob der Kinderbonus nun dann ebenfalls wie das erhöhte Kindergeld denjenigen, die vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen, wieder abgezogen wird? Ich krieg ja fĂŒr die Grossen jetzt 10 Euro mehr Kindergeld, dafĂŒr 10 Euro weniger Unterhaltsvorschuss.... Oder krieg ich tatsĂ€chlich 100 Euro bar auf die Hand? Kriege kein Hartz4, sondern Alg 1 ab MĂ€rz......
Karin[addsig]

surpass

AnfÀnger

BeitrÀge:

Wohnort: Niedersachsen

Beruf: Hausfrau

10

Dienstag, 27. Januar 2009, 12:52

RE: Anrechnung des Kinderbonus auf den Barunterhalt? :-0

Zitat von »Aninjha«

Zitat von »pimboli«

...also, ich frag nu mal anders herum, warum sollte der Vater/die Mutter nicht anteilig die HÀlfte des Bonus angerechnet bekommen, wenn er/sie Unterhalt zahlt??? Ich persönlich finds ok!!!



LG
Waltraud


Schließe mich Dir da an. Der Kinderbonus soll ja fĂŒr die Kinder sein. Wieso sollte der andere Elternteil nicht auch einen Teil des Geldes mit dem Kind/fĂŒr das Kind ausgeben dĂŒrfen?



Der Vater meines Kindes hat sein Kind noch nie gesehen und möchte es auch nicht. Bin auch der Meinung, dass der Kinderbonus ausschließlich dem Kind zugute kommen sollte. Wenn dem Vater meiner Kleinen eine HĂ€lfte angerechnet wird, hat doch das Kind nichts davon, oder?

LG Petra[addsig]