Samstag, 11. Februar 2012, 01:25 UTC+1

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Einladung zum Chat.
Zur Zeit sind folgende User im Chat, die sich gerne mit Dir unterhalten würden:
   Raum Lobby: airam(Mod) Leonies_mum(User)

Wer macht was?

Sunriel
10.02.2012
um 20:46 Uhr
lol
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Unkenkuss77 (9. Februar 2012, 22:32)

marianna (9. Februar 2012, 11:52)

Kisamakj (9. Februar 2012, 10:52)

Manuela70 (9. Februar 2012, 10:41)

Ellen1977 (8. Februar 2012, 15:15)

Umfrage

82%

ja

18%

nein

Insgesamt 114 Stimmen
Neu in der Galerie
von Sunriel

mamacool

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 4. Februar 2009, 21:30

KV einbeziehen?

Hallo an alle!

Ich habe 2 Kinder 2 1/2 und 15monate alt. Mit dem KV funktioniert es gut, kommt regelmäßig, nimmt sie 2mal die Woche über NAcht, zahlt fleissig.

Überlege ihn in wichtige Entscheidungen ein zu beziehen, z.B.: Arzt-, Schulauswahl und ähnliches. ES wäre für mich schon wichtig dass er als Vater mitentscheidet, aber bevor ich ihm etwas anbiete was mir später auf den Kopf fallen sollte würd ich gern eure Meinung bzw Erfahrungen hören/lesen.

Es ist so dass ich die alleinige Obsorge habe, er ist nur der Vater, aber sollte er die Sachen wenn es um seine Kinder geht nicht auch mitentscheiden? Hätte ich auch Vorteile davon`?

Ich danke schon im Voraus
Tamara[addsig]

mami32

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: oldenburg

2

Mittwoch, 4. Februar 2009, 21:55

RE: KV einbeziehen?

hallo

mal ein dickes lob an dich ..
endlich mal eine die kein problem mit dem kindesvater hat .. und freiwillig meint den vater mit entscheiden zu lassen ..
du redest vom vater was mann leider nicht oft hört ..

ich kann dir nur sagen versuch es . ihn mit einzubeziehen .. ihn mit zu den elternabenden in der kita . arzt besuche usw miteinzubeziehen ..

ich finde es sehr schön das du das vorhast ..
in der praxis is das leider nicht immer alles so einfach ..

versuch es das es auch weiterhin gut läuft und wenn es nicht geht die letzte enttscheidung hast du da du das sorgerecht hast ..

bleib auf deinem weg .. der is richtig ..

lg melly[addsig]

Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 198

Danksagungen: 335

Wohnort: Bad Rothenfelde

3

Mittwoch, 4. Februar 2009, 23:33

RE: KV einbeziehen?

Hi mamacool,

ich finde es für eure Kinder schon sehr wichtig, dass der Umgang zu beiden Elternteilen regelmäßig stattfindet und somit eine gelebte Beziehung der Kinder zum Vater ermöglicht wird. Daher möchte ich Dich ermutigen den eingeschlagenen Weg weiter fortzuführen.

Ob der Vater das Sorgerecht hat oder nicht, euren Kindern ist das sicherlich völlig gleichgültig. Sie lieben euch beide! Daher kann es aus Sicht der Kinder nur selbstverständlich sein, wenn ihr beide über wichtige Angelegenheiten entscheidet.

Ich wünsche euch für die Zukunft alles Gute…..

Comfort
[addsig]
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 1 996

Danksagungen: 1925

4

Donnerstag, 5. Februar 2009, 06:41

RE: KV einbeziehen?

Hallo,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Du fragst nach Vorteilen..... Es ist einfach gut und gibt dir Sicherheit, wenn beide Eltern sich verantwortlich fühlen und Entscheidungen abgesprochen werden können. Für einen selber, aber auch für die Kinder, welche ja älter werden und dann erleben, dass die Eltern zwar getrennt sind, aber als Eltern ihrer Verantwortung gerecht werden. Außerdem wird ein Vater, der sich als Vater fühlen darf, dich auch eher unterstützen falls ihr mal Hilfe braucht.

Ich würde auch immer, sobald sich Irritationen zeigen, den Weg zu einem neutralen Profi (Diakonie, Städt. Trennungsberatung, Caritas, o.a.) nehmen. Auch mit solchen Fragen, wie der deinen kannst du dort Unterstützung und Antwort finden.
Allerdings weiß ich nicht, wo das Wort herkommt, klingt mir so fremd.....Obsorge - kommst du aus Österreich? - Hier weiß ich nicht, welche Möglichkeiten es gibt.
LG Moni[addsig]

mamacool

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 5. Februar 2009, 20:34

RE: KV einbeziehen?

Vielen lieben Dank für die Mails,

ja ich komme aus Österreich und ich meinte mit Obsorge das Sorgerecht.

Warum ich zweifle ob diese Entscheidung gut ist oder nicht ist folgende: für die Kinder wäre es toll, für mich wäre es auch gut nicht alleine jede Entscheidung treffen zu müssen, aber ich habe Angst dass die ganze Arbeit an mir hängen bleibt und er einfach so mitentscheiden kann.

Z.B.: Schule aussuchen: ich würde mich nach meinen Kriterien erkundigen und entscheiden wollen, so wie ich ihn kenne wird es die Zeit nicht investieren sich zu erkundigen und müsste aber mitentscheiden.

Was mir noch eingefallen ist, ist dass es mit den Kindern zwar sehr gut klappt, unsere Kommunikation auber auf das Minimum beschränkt ist. Wir kommunizieren nur per mail und selbst da verteht bzw. liest er Sachen falsch (z.B. hab ich ihm geschrieben dass die Große keine Angst vor dem Arzt hatte, er sie untersucht hat und sie nichteinmal zu ihm aufgesehen, geschweige denn geweint hat wie sie das normalerweise tut. Er schrieb darauf zurück, wenn sie selber nicht untersucht wird hat sie keine Angst vor dem Arzt)

Ich habe die Befürchtung dass ich durch vermehrte Kommunikation mit ihm, die ja dann sein müsste, die Situation schlechter machen würde. Er würde, wenn es ihm zu viel sein sollte, den Rückzieher machen und die Kinder überhaupt nicht mehr sehen und das möchte ich nicht.

Sollte ich es nicht einfach so belassen wie es ist? Möchte die Situation auf keinen Fall verschlechtern und grüble deswegen so viel nach.....

Der Tipp mit den öffentlichen Stellen war sehr gut werd mich mal erkundigen was es in Österreich für Angebote gibt!

Danke!
lg
Tamara[addsig]

IbaTosh

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

6

Donnerstag, 5. Februar 2009, 20:40

RE: KV einbeziehen?

"Obsorge" hört sich nach Österreich an. In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Sorgeerklärung §1626a BGB über die der nichteheliche Vater das Sorgerecht, bzw. Mit-Sorgerecht bekommen könnte.
Wenn bei Euch klappt hat das keine Nachteile sondern nur Vorteile. Zu denen zähle ich auch das gute Gewissen, im Falle eines Falles oder bei nur vorübergehenden Ausfall von Dir, dass dann alles normal weiterläuft und die Ämter aussen vor bleiben. Die Vorteile im täglichen Leben bei Arzt, Schule, usw. haste ja schon aufgezählt.

Klappt es irgendwann nicht mehr müsstest Du Dir dann das Alleinige Sorgerecht beim Familiengericht erstreiten, die Sorgerechtserklärung kann man nicht wieder ungültig machen oder so.
Eine familiengerichtliche Regelung birgt die wenn auch sehr kleine Gefahr, dass auch dem Vater dann in diesem Fall die Alleinsorge übertragen werden könnte. In Deiner Situation wäre dafür erhebliche Verfehlnisse von Deiner Seite notwendig. Ist also nicht wirklich real.
Versuche es einfach einmal, den Kindern wird es auf Dauer bestimmt gut tun, Dir auch weil Du einen vollwärtigen Erziehungspartner an Deiner Seite hast.
Klasse wenn ihr Euch so gut versteht.

LG

[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 1 996

Danksagungen: 1925

7

Donnerstag, 5. Februar 2009, 21:18

RE: KV einbeziehen?

Kommunikation per Mail ist oft ein Problem in allen Bereichen.......

Ich würde die Obsorge nicht offiziell abgeben, dass erspart evt. mal ne Menge Streitereien. Der Vater kann auch ohne offizielle Obsorge einen hohen Stellenwert erhalten. Allerdings sind Mailkontakte nicht wirklich gute Kontakte, so liest es sich ja auch schon aus deinen Zeilen.

Schau mal welche Angebote es an Beratungen in Österreich gibt und lass dir von Profis raten.[addsig]

IbaTosh

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: NRW

8

Freitag, 6. Februar 2009, 00:08

RE: KV einbeziehen?

Sicher kann der Vater ohne "Obsorge", zu deutsch "Sorgerecht" einen Stellenwert einnehmen. Wie schon mal vor ein paar Wochen von mir gepostset, würde ich mein Kind im Falle eines Falles niemanden mehr gönne - trotz aller Divergenzen - als der Mutter. Das aber geht nur, wenn diese auch das Sorgerecht hat.

Ganz persönlich meine ich, dass Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, IMMER das gemeinsame Sorgerecht haben sollen. Die ganz Diskussion darum resultiert aus einer DENKE, die allein dem katholischem Glauben verwurzelt ist. Weltlich betrachtet gibt es keinen Grund ein nicht-eheliches Kind unter die Sorge (Obsorge) der Mutter allein zu stellen.

Das Kind hat I M M E R zwei Eltern und das ein Leben lang. Jedes Kind wird irgendwann die Wurzeln seines SEINS ergründen wollen, egal on mit 5, mit 15 oder 35 Jahren oder später. Das ist ein vollkommen natürlicher Prozess.

Streitigkeiten ums Kind, meistens in einem Alter in dem es gar nicht Reif ist das zu verstehen helfen doch nicht ab. Prozessuale Erfolge ums Sorge- oder Umgangsrecht die dann erfolgen, wenn das Kind noch Kind ist, bedeutet doch nicht, dass das Kind wen es erwachsen ist nicht DIE berechtigen Fragen und Ansprüche stellt nach seiner Herkunft. Irgendwann ist es auch vollkommen natürlich, egal was war, was einem als Kind eingeredet wurde, beide Eltern, Vater und Mutter als das zu verstehen und zu begreifen was sie sind, nämlich die Wurzeln des eigenen SEINS. Das ist einfach so und da gibt es auch keine Diskussionen drüber. Niemand reift, wird alt und stirbt irgendwann ohne wissen zu wollen was er ist und woher er kommt.

LG
IbaTosh [addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 1 996

Danksagungen: 1925

9

Freitag, 6. Februar 2009, 07:26

RE: KV einbeziehen?

Zitat von »IbaTosh«

Ganz persönlich meine ich, dass Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, IMMER das gemeinsame Sorgerecht haben sollen.


So dachte ich auch Mal, aber nach vielen Jahren eigenen Erlebens oder eben durch Miterleben, weiß ich auch dass das gemeinsame Sorgerecht in vielen Fällen eine Pharse ist. Einigen Umgangseltern nutzen es um den Expartner zu drangsalieren. Und Und Und....

Wenn gemeinsames Sorgerecht in Fällen, wo es nicht automatisch gilt, dann muss eine sehr gute Kommunikation vorhanden sein oder die Bereitschaft sich neutral begleiten zu lassen.

So wie die Frage ob gestellt ist, gibt es von Vaters Seite den Anspruch gar nicht und hier würde ich keine "schlafenden Hunde wecken".

Auch wenn ich deutlich sage: Kinder haben und brauchen beide Eltern! [addsig]

Marafant

Anfänger

Beiträge:

10

Dienstag, 10. Februar 2009, 19:52

RE: KV einbeziehen?

Hi Mamacool
bin auch aus Österreich und alleinerziehend
tatsache ist das du verpflichtet bist dem Kindesvater wichtige entscheidungen betreff schule, krankenhausaufenthalte usw mitzuteilen aber nicht ihn mitentscheiden zu lassen. das geschieht nur auf dein gut will wenn dem so ist.
das nennt man dann das informationsrecht wenn er von sich aus darauf bestehen sollte.
Mein Ex besteht darauf informiert zu werden. Bei uns ist es leider extra heiß den sämtliche Gespräche finden nur über den zuständigen Sozialarbeiter statt und das ist mehr als anstrengend. Versuche also ihm zu erklären das es dein wille ist ihn zu informieren und dich mit ihm darüber auszutauschen dann wird es dir niemals auf den Kopf fallen falls er sich einmal anders entsinnt und meint er müsse irgendwelche rechte einfordern.
Lg Mara

Zur Zeit sind neben Ihnen 118 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

5 Mitglieder und 113 Besucher

airam, bobele, Steffen40, supermuddi, thomas0123