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von mona84

nicknora

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 17. März 2009, 07:04

kaution von der arge als darlehn

moin...habe ein darlehn für meine kaution von der arge erhalten,nun zieht die arge mir jeden monat ein betrag von 64¤ vom regelsatz ab...bin alleinerziehend mit 3 kinder,ist dies rechtens...wer kann mir genaue antwort geben bzw.vielleicht ein link,wo ich nachlesen kann...[addsig]

Papagena

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Dingolfing

2

Dienstag, 17. März 2009, 09:47

RE: kaution von der arge als darlehn

moin nicknora!
Bei mir ist es auch so. Hatte ein Darlehen von 1022 ¤ für Geschäftsanteile (ist aber im Grunde genommen Kaution).
Zuerst wollten sie mir 125 ¤ vom ALG II abziehen. Dann haben wir uns auf 75 ¤ geeinigt (schwerwiegender Kampf :-x )
Ob es rechtens ist, oder nicht, weiß ich nicht. Aber in einem Buch hab ich gelesen, dass es "normalerweise" nicht sein darf.
Mit diesem Wissen bin ich auch zur ArGe hin, dann haben sie mir gedroht, dass ich die Wohnung nicht bekomme.
Was ich allerdings dazusagen muss, ich hab einen 400 Euro Job (bzw. ca 165 Euro bekomme ich ausbezahlt) Von daher leben wir ja nicht unterm Existenzminimum.

LG
Papagena
PS: bin auch AE mit 3 Kids U14[addsig]

Anna

Anfänger

Beiträge:

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Beruf: Familienfrau

3

Dienstag, 17. März 2009, 10:02

RE: kaution von der arge als darlehn

Hallo Nicknora,

meines Wissens ist es nicht rechtens, weil die Arge das Geld wiederbekommen kann. Rechtsgrundlagen etc. findest du bei www.tacheles-sozialhilfe.de .

Liebe Grüße
Anna[addsig]

inesk

unregistriert

4

Dienstag, 17. März 2009, 11:09

RE: kaution von der arge als darlehn

Guck doch mal in deinen Darlehensvertrag zur Kaution was da drin steht und den du ja auch unterschrieben hast. Also bei mir steht da drin, dass ich das zurückzahlen muss, wenn ich aus Hartz IV raus falle.[addsig]

mausis

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 17. März 2009, 11:23

RE: kaution von der arge als darlehn

Hallo

Also bei meiner Freundin wars so,das sie die Kaution auch als Darlehen bekommen hat,ihr wurden dann 50 Euro im Monta von ihren Leistungen einbehalten.

Aber als sie aus der Wohnung raus ist,hat sie die Kaution bekommen und nicht die Arge.

Gruss Mausis [addsig]

pimboli

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6

Dienstag, 17. März 2009, 20:22

RE: kaution von der arge als darlehn

Die Mietkaution wird als Darlehen bewilligt, nachzulesen im SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung Absatz 3
Deshalb ist es rechtens, wenn die Arge die Rückzahlung fordert.
Die Darlehensrückzahlungen richten sich nach Höhe der Summe, in der Regel werden 10 Prozent des Darlehensbetrag monatlich fällig.
Nach Rückzahlung des Darlehens gehört diese Summe dem Hilfeempfänger und nicht der Arge, denn sie wurde von "seinem" Geld angespart.
Diese Regelung der Kautionsübernahme wurde erst bei der Überarbeitung des SGB II übernommen, vorher war Kautionsübernahme eine "Kann" regelung, so dass man der Willkür der einzelnen Ämter "ausgeliefert" war.

..also, warum jammern, es geht einem doch kein Geld verloren ;-)

@anna
...wenn Du Rechtsgrundlagen findest, stell sie doch bitte mal hier ein. Würde mich interessieren. Denn für mich ist die Rechtsgrundlage im obigen §§.


LG
Waltraud ;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Anna

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7

Dienstag, 17. März 2009, 23:53

RE: kaution von der arge als darlehn

Hi Waltraud,

schau mal: www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1135470

"§ 22 Abs. 3 SGB II sieht ein zins- und tilgungsfreies Darlehen vor."

lg
Anna

[addsig]

pimboli

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8

Mittwoch, 18. März 2009, 18:05

RE: kaution von der arge als darlehn

@anna
...vielleicht kopierst Du mir den Satz aus dem §22 SGB II mal hier rein, denn ich kenne nirgends einen Hinweis auf tilgungsfreies Darlehen, lasse mich aber gern eines besseren belehren...

LG
Waltraud ;-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

Anna

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Beruf: Familienfrau

9

Mittwoch, 18. März 2009, 22:57

RE: kaution von der arge als darlehn

@Waltraud,

mein Zitat stammt aus dem Link.

Ich habe mich in der Zeit, in der ich von der Arge abhängig war, bei "Meinungsverschiedenheiten" in der Argumentation immer an die Empfehlungen von www.tacheles-sozialhilfe.de gehalten, mit Erfolg. Schau dich doch auf der Seite um... ;-)

LG
Anna[addsig]

pimboli

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10

Donnerstag, 19. März 2009, 17:16

RE: kaution von der arge als darlehn

@anna

..ich schau mich öfter mal auf tacheles um, aber nicht alles was da gepostet wird, ist verwertbar und macht Sinn, es wird versucht möglichst viele davon zu überzeugen, dass doch alle Argen böse sind und die Gesetze erst recht, so mein Empfinden..

Dein Zitat habe ich zur Kenntnis genommen, aber...

- es gibt keine rechtliche Grundlage, um die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern, wohl gibt es ein paar Landesgerichte, die dem Klagenden recht gegeben haben, da der Regelsatz nur den Mindestbedarf abdeckt, aber diese Urteile sind Einzelfallentscheidungen und nicht bindend. Wer die Rückzahlung verweigern möchte, der muss klagen, ob er dann Recht bekommt sei mal dahingestellt...deshalb verwirren solche Aussagen hier bestimmt einige User!!!

LG
Waltraud ;-) [addsig]
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... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes: