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24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

casiopeia74

Anfänger

Beiträge: 0

1

Montag, 20. April 2009, 09:19

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo zusammen!
Leider blicke ich bei den vielen verschiedenen Angaben im Netz zum ABR nicht durch.
Ich bin seit 4 Wochen geschieden, lebe mit meinen zwei Kindern 4 und 7 Jahre alleine im gleichen Ort wie mein Ex. Er hat die Kinder alle 14 Tage am WE, allerdings jedesmal mit Hick-Hack. Ich muss es anleiern, wenn ich es nicht mache, sehen die kids ihn nicht. Er hat öfter mittags um 2 Feierabend, hat die Kinder dann aber noch nie einfach mal so geholt, unterstützt mich nicht in den Ferien und auch nicht wenn ich ihn darum bitte, wenn ich einen Termin habe.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin hier in Bayern geblieben, um den regelmäßigen Umgang zwischen ihm und den kids zu gewährleisten. Allerdings kämpfe ich hier nun zunehmend einen einsamen Kampf, finde keinen neuen Job in meiner Branche und würde gerne wieder "nachhause" nach Frankfurt zu meiner Familie ziehen.
Ich habe es ihm angedeutet und er tickt komplett aus. Ich könne ihm nicht einfach die Kinder nehmen, sie würden mich dafür hassen usw.....
Ich möchte das alles gerne in beiderseitigem Einvernehmen regeln, denn ich bin hier einfach nicht glücklich, fühle mich sehr alleine usw.
Kann er mir verbieten zu gehen?
Danke fĂĽr Eure offenen Ohren und einen hoffentlich guten Rat
SonnengruĂź
Conny[addsig]

Pumuckel68

Anfänger

Beiträge:

2

Montag, 20. April 2009, 11:58

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,
schwierig, schwierig. Also, wenn beide das Sorgerecht und ABR haben, kann er durchaus dagegen sein und das hat er wohl schon durch die Blume angedeutet. Sollte es absolut nicht möglich sein, eine Einigkeit zu finden, wird Dir nur der Weg zum Anwalt bleiben und das alleinige ABR zu beantragen. Gute Gründe dies zu tun hättest Du ja. Job, Gesundheit also Wohlbefinden. Einfach so Tasche packen und wegziehen geht nicht, denn das müsstest Du damit rechnen, dass er den Weg zum Anwalt und alleinigen ABR nimmt. Also guter Rat.. Beratungshilfeschein holen und nen Anwalt befragen. Alles Gute, dass Ihr ne gütliche Einigung findet, denn die Kinder sind es, die darunter besonders leiden müssen. Achim

Pumuckel68

Anfänger

Beiträge:

3

Montag, 20. April 2009, 11:59

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,
schwierig, schwierig. Also, wenn beide das Sorgerecht und ABR haben, kann er durchaus dagegen sein und das hat er wohl schon durch die Blume angedeutet. Sollte es absolut nicht möglich sein, eine Einigkeit zu finden, wird Dir nur der Weg zum Anwalt bleiben und das alleinige ABR zu beantragen. Gute Gründe dies zu tun hättest Du ja. Job, Gesundheit also Wohlbefinden. Einfach so Tasche packen und wegziehen geht nicht, denn das müsstest Du damit rechnen, dass er den Weg zum Anwalt und alleinigen ABR nimmt. Also guter Rat.. Beratungshilfeschein holen und nen Anwalt befragen. Alles Gute, dass Ihr ne gütliche Einigung findet, denn die Kinder sind es, die darunter besonders leiden müssen. Achim

casiopeia74

Anfänger

Beiträge: 0

4

Dienstag, 21. April 2009, 08:23

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

@Patrick
Vielen Dank fĂĽr Deine promte Antwort!
Brauche ich seine Einwilligun schriftich, also evtl. ein formloses Schreiben mit Unterschrift? Damit er mir später nichts kann?[addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 21. April 2009, 11:24

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zitat von »casiopeia74«


Brauche ich seine Einwilligun schriftich, also evtl. ein formloses Schreiben mit Unterschrift? Damit er mir später nichts kann?


Hm, um auf Nummer sicher zu gehen, wäre das sinnig ;-)

Wobei....alleine, um die Kinder umzumelden benötigst Du seine Unterschrift. [addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 21. April 2009, 12:40

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo.
Als ich mit meiner Tochter umgezogen bin und uns umgemeldet habe, habe ich die Unterschrift des Vaters nicht gebraucht. Vielleicht lag es aber auch daran, dass sie schon bei mir gemeldet war, nicht bei ihrem Vater, und wir schon ĂĽber 2 Jahre getrennt lebten.
GlĂĽckspilz[addsig]

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 21. April 2009, 12:42

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ach ja:
Ich weiĂź aber, dass man ohne Einwilligung des anderen Elternteils nicht mit den Kindern mehr als 50 km weit weg ziehen darf. Ohne Kinder aber schon.
GlĂĽckspilz[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

8

Dienstag, 21. April 2009, 14:09

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zitat von »GlĂĽckspilz«

Hallo.
Als ich mit meiner Tochter umgezogen bin und uns umgemeldet habe, habe ich die Unterschrift des Vaters nicht gebraucht. Vielleicht lag es aber auch daran, dass sie schon bei mir gemeldet war, nicht bei ihrem Vater, und wir schon ĂĽber 2 Jahre getrennt lebten.
GlĂĽckspilz


Nein, daran lag es nicht, eher an dem SB....
Eigentlich muss eine Vollmacht des anderen Elternteils immer vorhanden sein. Allerdings gibt es schon mal Ämter, die das nicht so genau nehmen.......[addsig]

Gast

unregistriert

9

Dienstag, 21. April 2009, 18:32

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Zitat von »Moni42«



Nein, daran lag es nicht, eher an dem SB....
Eigentlich muss eine Vollmacht des anderen Elternteils immer vorhanden sein. Allerdings gibt es schon mal Ämter, die das nicht so genau nehmen.......


Und wenn man dann "weiter spinnt"....könnte man genau diesem SB dann ärger machen, weil er nicht korrekt gehandelt hat ;-) [addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

10

Mittwoch, 22. April 2009, 04:42

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das ist nicht sooo selten wie man meint. Ich konnte meine Tochter auch ohne Probleme ummelden. Obwohl es bei mir noch was anderes ist... Wir sind ja nicht umgezogen. Der Vater wohnt auch an derselben Adresse nur in anderer Wohnung.... Aber Tochter ist nun nur bei mir gemeldet! Gab kein Problem! Auch nicht mit dem Reisepass den ich allein beantragt hatte.... Habe ich auch ohne Unterschrift des Vaters bekommen...[addsig]