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24.05.2012
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Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 6. Mai 2009, 20:15

Kindesunterhalt

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage. Meine Tochter benötigt dringendst eine Zahnspange. Ist dies eine Sonderausgabe oder sind solche Notwendigkeiten schon mit dem Unterhalt abgegolten? Kann ich den Vater zwingen, die Hälfte des Geldes dazu zu tun? Ich kann mir die Zahnspange alleine nicht leisten.
GlĂĽckspilz[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 6. Mai 2009, 20:20

RE: Kindesunterhalt

Hallo GlĂĽckspilz,

Alle medizinisch notwendigen Behandlungen bezahlt bereits die Krankenkasse des Kindes. Wenn nicht, war sie nicht notwendig und ist Verhandlungssache zwischen den Eltern. Bei Zahnspangen wird eine Vorleistung des Versicherten verlangt, die aber nach abgeschlossener Behandlung zurückgezahlt wird, um damit zu gewährleisten, dass die Behandlung auch bis zum Ende durchgehalten wird. Auch für feste Spangen gibt es neben teuren Kieferorthopäden auch Praxen, die mit Kassen Verträge abgeschlossen haben, so dass keine Eigenkosten entstehen. Damit sind Zahnspangenkosten vermeidbar und kein Zahlungsgrund für Unterhaltsverpflichtete. (Quelle)

Meine Tochter trägt auch eine Spange, und die Vorausleistung konnte in erschwinglichen Raten bezahlt werden.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 6. Mai 2009, 22:19

RE: Kindesunterhalt

Hallo Aninjha.
Ok. Danke.
Dann habe ich ein Problem weniger. Denn ich entscheide dann alleine, dass sie eine Zahnspange bekommt!
GlĂĽckspilz[addsig]

Gast

unregistriert

4

Mittwoch, 6. Mai 2009, 23:13

RE: Kindesunterhalt

Sorry,

Dein zweites Posting verstehe ich nun nicht (wie so viele), aber ich hinterfrage ja gerne, da die Kommunikation schriftlich auch oftmals halt Mißverständnisse hervorruft.

Erst fragst Du, ob Du ihn zwingen kannst, sich zu beteiligen, und dann bist Du froh, alleine entscheiden zu können???

Sorry....Widersprüche an sich. Nochmal: Ich will Dich nicht angreifen, kann mir jaauch nicht wirklich ein Bild machen, aber gestern haben wir (Pimboli und ich) uns die Postings von kurz nach Deiner Trennung noch mal aufgerufen, gelesen....und ich denke auch wieder bei diesem Posting nun: Du hast da noch längst etwas nicht abgeschlossen.

Zu Deinem gerade laufenden Posting ĂĽber das psych. Gutachten....werd ich Dir zum WE nochmal per PN etwas schreiben.[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

5

Donnerstag, 7. Mai 2009, 05:10

RE: Kindesunterhalt

Zitat von »Aninjha«

Hallo GlĂĽckspilz,

Alle medizinisch notwendigen Behandlungen bezahlt bereits die Krankenkasse des Kindes. Wenn nicht, war sie nicht notwendig ......

.


Das stimmt definitiv eben nicht ! Die KK zahlt erst ab KIG 3 ! Notwendig ist eine behandlung schon ab KIG2 ! So - und da zahlt die KK keinen Cent dazu! und das weiß ich so genau weil ich genau das druch habe!!! Die Behandlung meiner Tochter ist medizinisch notwendig! Durch mehrere KFO und Gutachter der Versicherung bestätigt! Und trotzdem darf die KK nicht zahlen! Danke Gesetzgeber!

Und in so einem Fall ist es eben nciht Verhandlungssache zwischen den Eltern , sondern es kann als Sonderbedarf verlangt werden, daĂź sich der vater beteiligt! Denn sowas sind unvorhersehbare Kosten...

Bei mir z.b 5000 Euro insg. in drei Jahren! [addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 7. Mai 2009, 07:07

RE: Kindesunterhalt

Guten Morgen.
Also: Hätte ich gefragt, ob ich den Vater in die Entscheidung mit einbeziehen muß, hätte ich wahrscheinlich Antworten bekommen wie "ja, warum nicht? Es ist seine Tochter" usw.
Also habe ich provokativ die Frage so gestellt. Und es wurde genau so geantwortet, wie ich es wollte.
GlĂĽckspilz[addsig]

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 7. Mai 2009, 07:10

RE: Kindesunterhalt

Hallo Laetitia.
Wir haben Glück. Nach 3 Jahren und Ausfall sämtlicher Milchzähne hat meine Tochter die Genehmigung der KK ENDLICH erhalten.
GOTT SEI DANK! Und ICH werde sie ihr jetzt nicht mehr verweigern!
GlĂĽckspilz[addsig]

Gast

unregistriert

8

Donnerstag, 7. Mai 2009, 07:30

RE: Kindesunterhalt

LAĂźT DOCH BITTE MAL DAS GEQUATSCHE VON WEGEN "ICH HABE NOCH LANGE NICHT ABGESCHLOSSEN"! IHR BEKOMMT NUR EIN BRUCHTEIL VON DEM MIT, WAS EX ABZIEHT!
GlĂĽckspilz[addsig]

Laetitia

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Harz

9

Donnerstag, 7. Mai 2009, 19:41

RE: Kindesunterhalt

@ glückspilz: ob die Kk so etwas genehmigt oder nicht hat nichts mit Glück zu tun, sondern mit der eindeutigen Einordnung in die Sog Kieferorthopädischen Indikationsklassen.... ( KIG )

Da ist ganz zweifelsfrei definiert was bezahlt werden darf ( Nur schwerwiegende Kieferfehlstellungen die dringend medinzinisch behandelt werden mĂĽssen ) Nicht aber bezahlt werden dĂĽrfen " nur " medizinisch notwendige Behandlungen....

Hier kann man genau nachlesen welche Fehlstellungen bezhahlt werden dĂĽrfen ( festgelegt durch den Gesetzgeber - die KK haben keinerlei Ermessensspielraum mehr - Kulanz gibts da nicht..) :

Seitentitel:KFO[addsig]

lustigevier

Anfänger

Beiträge: 0

Wohnort: Crailsheim

10

Freitag, 8. Mai 2009, 14:54

RE: Kindesunterhalt

Einzige was hier mit Glück und Pech zu tun hat ist an was für einen Kieferorthopäden man kommt.
Und ob der einen nur die teuren Versionen anbietet oder auch nur die Kassenversion macht.
Hab für drei Kinder in Behandlung in eineinhalb Jahren bisher so ca 1000 investiert.
Und damit die Kids auch besser mitarbeiten, hab ich mit Ihnen Vereinbart Sie bekommen die hälfte des Eigenanteils wenn die Behandlung abgeschlossen ist, sehe das als kleines Sparbuch :-D
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