@ Benghee: Stimmt nicht . KFo ist oft auch dann mediztinisch erfoderlich wenn eben die KK nicht zahlen muss. Ich habe denselben Fall ! Die KK zahlen nur absolut unumgänglichen Behandlungen ab KIG3 . Medizinisch notwendig weil eben Folgeschäden drohen sind die Behandlungen aber ab KIG2 . Ich habe das alles druch - Auch bei uns ist die behandlung eindeutig notwendig ( bestätigt von allen hier ansässigen Kieferorthopäden und einem unabhängien Gutachter.) Trotzdem muss die KK eben wg der gesetzlichen Einschränkungen keinen Cent zahlen.
ich finde es immer wieder schön , wenn hier Leute behaupten, das könne was nciht stimmen, die sich mit der Materie gar nciht oder nur sehr unzureichend und oberflächlich auskennen und dann hier solche Ratschläge geben. es ist definitiv falsch, daß die Kasse alle medizinisch notwendigen KFO_ behandlungen zahlt. Sie zahlt nur die ab KIG 3 - medizinisch notwendig ist ab KIG2. Schönheitssachen sind KIG 1! Und diese Einstufungen sind eindeutig mit Millimeterzahlen festgelegt gesetzlich. Da gbits keinen Spielraum für Ermessensentscheidungen der KK.
Ich bleibe auf Kosten von insg 5000 Euro selber sitzen. Und wie gesagt: die behandlung ist notwendig, muss jetzt druchgefĂĽrht werden weil jetzt der Kiefer noch geweitet werden kann und das alles habe ich schriftlich auch vom Gutachter.
ich würde dem Threastarter allerdings den Ratschlag geben , auf jeden Fall noch andere KFO zu konsultieren, bevor er einen Behandlungsvertrag unterschreibt. Es gibt unterschieldiche Vorgehensweisen der KFo und unterschiedliche Stratgein der KFO- Hier gibts z.b eine die immer zuerst sagt: wir kommen mit ner losen Spange hin. ist ja billiger. Dann aber stellt sich mit schöner Regelmässigkeit heraus ,das das nicht reicht und doch eine feste her muss..... Sowas ist Kundenfang, denn viele gehen da hin, weil die anderen ihnen gleich sagen das eine feste nötig ist ( teurer) und sie hoffen mit der losen hinzukommen....
Alle erstberatungen sind über die Kk abzurechnen und damit für Dich kostenlos und Du kannst soviele KFO konsultiueren wie Du möchtest und Dich dann entschieden.
Und KFO Behandlung ist immer Sonderbedarf , an dem sich der Unterhalt zahlende Elternteil betieligen muss( entsprechend seiner Möglichkeiten). Sehen die Gerichte eindeutig immer so . Weise die Mama doch darauf mal hin.... Ob es sich allerdings lohnt zu klagen, wenn sie nicht freiwillig zahlt , musst Du,letztlich selber entscheiden..
ich bekomme übrigens von meinem Unterhaltszahlenden Elternteil nichts dafür....Habe mich aber auch entschieden das nicht einzufordern. zumindest nicht gerichtlich - möchte einfach keinen zuzsätzlichen Stress... Ich reibe es ihm ab und an mal bei anderen Gelegenheiten unter die Nase - bringt teilweise auch was... :-D
Wir hatten diese ganze Diskussion über Zahlungen der KK oder eben nicht, schon mal ! Nämlich
:hier
Wer mag kann da ja noch mal nachlesen was die KK zahlt und was nicht . Und warum KFo trotzdem medizinisch notwendig sein kann, auch wenn die KK nicht zahlt.
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Laetitia, 21.05.2009, 08:06 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]