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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

manchmal

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nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

dilea2009

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 24. August 2009, 19:45

KU Vater angeblich nicht in der Lage mehr zu zahlen

Vater und Arbeitgeber behaupten, dass er nur TZ arbeitet u somit nur zw. 500,- u 800,-Euro verdient. Ich weiß dass er VZ arbeitet u der Rest in die Tasche geht. Er kann nicht mehr wie 80 Euro zahlen. Ich soll aber an die TM ab Nov. 300 Euro zahlen, obwohl ich meine Arbeit verliere weil die Firma schließt

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Montag, 24. August 2009, 20:40

RE: KU Vater angeblich nicht in der Lage mehr zu zahlen

Hallo und erstmal Herzlich Willkommen hier,

von dem Gehalt kann und wird Dein Ex überhaupt keinen Unterhalt zahlen müssen und wenn Du meinst (Du solltest das schon beweisen können) der AG Deines Ex macht sich der Steuerhinterziehung schuldig, dann zeig es an.
Die Kosten fĂĽr die Tagesmutter kannst Du je nach eigenem Einkommen eventuell vom JA bekommen, wobei sich da die Frage auftut, wozu TM, wenn Du nicht mehr arbeitest????

lg
Waltraud[addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

dilea2009

Anfänger

Beiträge:

3

Montag, 24. August 2009, 21:15

RE: KU Vater angeblich nicht in der Lage mehr zu zahlen

Hallo Waltraud,
vielen Dank für Deine Antwort. Bis 31.10.09 arbeite ich noch VZ. Ich bemühe mich natürlich so schnell als möglich neue Arbeit zu finden. Ich muß einen Teil an die TM bezahlen, alles übernimmt das JA nicht. Habe gedacht, man könnte mir vielleicht noch weitere Tipss geben, wie ich an ihn rankomme.
LG

Gast

unregistriert

4

Montag, 24. August 2009, 21:28

RE: KU Vater angeblich nicht in der Lage mehr zu zahlen

Hallo,
und auch von mir herzlich Willkommen

Zitat von »dilea2009«

Hallo Waltraud,
Ich muĂź einen Teil an die TM bezahlen, alles ĂĽbernimmt das JA nicht.
LG


Du brauchst aber doch ab November erstmal keine Tagesmutter mehr.....[addsig]

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 183

Danksagungen: 2019

5

Dienstag, 25. August 2009, 13:25

RE: KU Vater angeblich nicht in der Lage mehr zu zahlen

Zitat von »Aninjha«


Du brauchst aber doch ab November erstmal keine Tagesmutter mehr.....


Eine Tagesmutter kann auch nicht ohne weiteres abbestellt und bei Bedarf wieder bestellt werden. Sofern dilea2209 Arbeit sucht und eine Chance besteht eine Stelle zu bekommen, kann ich es verstehen, wenn sie bestehende Verträge nicht kündigen möchte.
[addsig]

ringelnatz69

Anfänger

Beiträge:

6

Dienstag, 1. September 2009, 10:03

RE: KU Vater angeblich nicht in der Lage mehr zu zahlen

Hallo !

Also normalerweise solltest Du etwas mehr als die 80 Euro ĂĽber den Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Ministerium in Niedersachsen schreibt z.B. :

***

Unterhaltsvorschuss – eine Hilfe fĂĽr allein Erziehende


Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen fĂĽr die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

* ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
* der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
* der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt sechs Jahre gezahlt. Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2009 in Niedersachsen

* für Kinder unter sechs Jahren 117,00 ¤ monatlich und
* für ältere Kinder unter 12 Jahren 158,00 ¤ monatlich.

Etwaige Einkommensgrenzen sind nicht zu beachten. Unterhaltsvorschuss wird allerdings gegebenenfalls auf Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII – Zwölftes Buch - durch das Sozialamt bzw. auf das Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II - Zweites Buch - durch den Träger der Grundsicherung fĂĽr Arbeitssuchende angerechnet.


***

Nach diesen Vorgaben sollte also in Deinem Fall der Unterhaltsvorschuss möglich sein, bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

Gruss[addsig]

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