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   Raum Lobby: leonies_mum2(User)

Wer macht was?

robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gluckenmama

Schüler

Beiträge: 76

Danksagungen: 88

Wohnort: Hannover

Beruf: exam. Altenpflegerin , Familienmanagerin

1

Sonntag, 27. Dezember 2009, 19:52

Wenn Kinder für eine Woche beim Papa sind...muss die Mutter dann aufkommen?

Hallo zusammen,

muss hier jetzt mal im Auftrag einer Freundin eine Frage stellen. Sie lebt getrennt von Ihrem Mann und hat mit Ihm zwei Kinder. Die Kinder leben bei Ihr und sind zur Zeit für eine Woche beim Papa. Jetzt ist es aber so das ihr Mann von Ihr Geld verlangt damit er die Kinder ernähren kann...angeblich stände ihm das zu. Stimmt das denn?
Sie ist sich da unsicher, selbst lebt sie mit den Kindern von ALG2.
Muss Sie denn wirklich für die Zeit aufkommen wo die Kinder bei Ihm sind?

Vielen Dank im voraus.
Lache, wenn es nicht zum weinen reicht!

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Montag, 28. Dezember 2009, 10:59

....nein muss sie nicht. Für die Kosten der Umgangszeiten ist der Umgangselternteil selbst verantwortlich, sollte sie aber Bedenken wegen Verpflegung haben...
...da es ihm ja um die Ernährung geht 8) geht einkaufen und gebt den Kids Lebensmittel mit, dann ist die Ernährung ja gesichert ;)

lg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Benutzer die sich bedankten:

Gluckenmama (28.12.2009)

Lijana

Fortgeschrittener

Beiträge: 120

Danksagungen: 135

3

Montag, 28. Dezember 2009, 12:40

mein Ex meinte auch irgendwas irgendwo gelesen zu haben und wollte plötzlich für die Zeit, die die Kinder bei ihm in den Sommerferien verbracht haben, Geld vom Unterhalt abziehen. Da griff ich sofort zum Hörer und rief vor ihm bei meiner Anwältin an, und diese meinte, solche Fälle würde sie nicht kennen. Es ging wohl in dem Artikel darum, daß die Kinder halber / halber bei beiden Elternteilen wohnen würden und nicht um diese Zeit nur in den Ferien, denn Unterhalt bekommt nur derjenige, der die Kinder dauerhaft bei sich hat. Sonst müsste man auch die Arbeit, die die Mutter zuhause auch ohne die Kids hat, auch dagegenrechnen, z.B. Sachen für Kids besorgen, Kinderzimmer aufräumen, neu Beziehen, Klammoten waschen-bügeln usw. Da wäre man nur am rechnen. Also, rechtlich gesehen, hat er kein Anspruch auf Geld für diese kurze Zeit, die er die Kinder bei sich hat.

Gluckenmama

Schüler

Beiträge: 76

Danksagungen: 88

Wohnort: Hannover

Beruf: exam. Altenpflegerin , Familienmanagerin

4

Montag, 28. Dezember 2009, 13:53

Vielen Dank, habe die Info weitergegeben. Anscheinend ging es Ihm wohl nur ums Geld da Sie ihm gestern angeboten hat einkaufen zugehen für die Zeit wo die Kinder bei Ihm sind. Hat er aber abgelehnt.
Lache, wenn es nicht zum weinen reicht!