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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

reimel2

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 9

Wohnort: Trier

1

Montag, 11. Januar 2010, 18:36

Wem steht das erhöhte Kindergeld zu?

Hallo an Alle!

Ich binnoch neu hier im Forum und habe ein Problem.

Meine Älteste stammt aus meiner 1. Ehe sie ist jetzt fast 14 Jahre alt.

Ich bekomme von ihrem Vater Kindesunterhalt. Da mein jetziger Mann in Luxemburg arbeitet erhalten wir das Kindergeld von dort. Kann ihr leiblicher Vater die Hälftes des Lux. Kindergeldes in Abzug bringen? Da wir 3 Kinder haben erhalten wir einen erhöhten Kindergeldbetrag aus Lux. Sie ist aber die 1. Geborene. Wenn ja nur 1 Kind da wäre würde ja weniger gezahlt werden. Die anderen Kinder sind ja wohl für ihn uninteressant.

Wie sieht es mit der Schulanfangszulage aus? Die wird 1 Mal im Jahr gezahlt immer zum Beginn des Schuljahres. Steht ihm auch die Hälftes dieses Zuschlages zu?

Es wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.

LG
Melanie

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pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Montag, 11. Januar 2010, 20:12

Hallo Melanie,

hier in D steht dem Vater das KG hälftig zu, und auch vom KG in Luxemburg steht ihm die Hälfte zu. Da ihr für 3 Kinder Unterhalt erhaltet, kann es gut sein, dass der Betrag gedrittelt wird. Von wegen die anderen Kinder sind ja für ihn uninteressant, da kommt die Frage auf, wieso hat er sie nicht selbst auf der Steuerkarte und Du und Dein jetziger Mann, ihr habt ja auch Vorteile dadurch, dass sie als drittes Kind mitzählt 8)

Der Kinderbonus ist nicht hälftig anrechenbar, denn der zählt als Ausgleich für den Wegfall des früher in Luxemburg gewährten Steuerfreibetrages. Der Vorteil der dadurch entsteht, ist auch nach deutschem Recht als Einkommen des steuerpflichtigen Elternteils anzusehen und deckt nicht den Bedarf des Kindes.

Kindergeldzulagen, zu denen auch die Schulumlage zählt, sind anzurechnen...

lg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Benutzer die sich bedankten:

reimel2 (12.01.2010)

reimel2

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 9

Wohnort: Trier

3

Dienstag, 12. Januar 2010, 10:23

Erst mal dankeschön für deine Antwort.

Mein Ex-Mann kann sie nicht auf die Steuerkarte bekommen, da das in Lux. nicht möglich ist. Sie wohnt ja nicht in seinem Haushalt.

Was ich nicht ganz verstehe ist, hier auf dieser Seite steht unter Kindesunterhalt:

Zitat:

Wird auf Grund der Berücksichtigung eines weiteren, nicht gemeinsamen
Kindes eines Ehepartners ein höheres Kindergeld gezahlt, bleibt der
Betrag, um den es erhöht ist, bei der Anrechnung außer Betracht.

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