Hallo Claudia ,,
nun es gibt sehr, sehr viele die von Hartz IV leben und auch serh sehr viele die Vollzeit arbeiten gehen und ergänzend Hartz IV bekommen.Ich denke denen sei es doch wirklich noch gegönnt in den Spiegel zu schauen.!!

Ich finde es wirklich toll, das Du Dein Leben so toll gemeistert hast, aber es gibt sehr viele AE´s die einfach nicht die Möglichkleit haben.
Hallo bella,
um zu Deiner Frage zu kommen...
Nach Auffassung des Gesetzgebers entspricht auch die tatsächliche Pflege, Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes einer Unterhaltsleistung und zwar der des sogenannten Naturalunterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind nach Trennung/Scheidung der Kindeseltern wohnt erfüllt bereits durch diese Leistung seine volle Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber. Der andere Elternteil hingegen hat in der Regel Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente zu leisten. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt.Das ist die Rechtslage in Deutschland.
Ich kann verstehen das Du wütend bist und auch verzweifelt. Es ist keine schöne Situation in die Dein Ex Dich und Eure Tochter gebracht hat.Aber Du hast ein neues Glück gefunden und bist mit Deinem Leben zufrieden. Sonst wärst Du nicht mit ihm in ein fremdes Land gegangen. Wut ist aber ein sehr schlechter Ratgeber, der selten einvernehmliche Erfolge bringt. Zu klären ist zunächst welches Recht anwendbar ist und vor welchem
Gericht auf Unterhalt geklagt werden mĂĽsste, also Italien oder Deutschland.Bevor Du aber gerichtliche Schritte einleitest, empfehle ich Dir dringen noch einmal, notfalls per Anwaltsschreiben um der Angelegenheit mehr Nachdruck zu verleihen, den Kindesvater auĂźergerichtlich unter Hinweis auf Deine finanzielle Situation zur
Unterhaltszahlung aufzufordern.Ist doch sicher für alle Beteiligten die bessere Lösung.
LG Wonni