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Umgangsrecht erhöht Wohnraumbedarf

geschrieben von Frank am 24.02 2010 um 08:15:00 Uhr
Übt ein getrennt lebender Elternteil das Umgangsrecht aus, so kann ihm beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II zusätzlicher Wohnraum zustehen. Trennungskindern Kindern muss ausreichend Wohn- und Lebensraum zur Verfügung stehen. Dies entschied das Sozialgericht Fulda. .. weiter
